Öffnungszeiten: Iserlohn: Dienstags und Donnerstags: 17.15 bis 19.15 Uhr Schwerte: Wiedereintrittsstellen im Kirchenkreis Iserlohn „Treten Sie ein …“ Iserlohn Reformierte Kirche Iserlohn, Wermingser Straße/ Ecke v. Scheibler- Straße St. Viktor-Kirche Schwerte, Am Markt Ansprechpartner: Andres Michael Kuhn, Pfarrer für die Stadtkirchenarbeit Iserlohn, Tel.: 02371/ 24070; Margret Held, Pfarrerin für die Stadtkirchenarbeit Schwerte, Tel.: 02304/ 16219. Schwerte Redaktion (V.i.S.d.P.): Renate Weißenseel, Öffentlichkeitsreferat im Kirchenkreis Iserlohn Bilder: Bruno Giersch, Renate Weißenseel, Andres Michael Kuhn Auflage: 7000 Wiedereintrittsstellen im Kirchenkreis Iserlohn Sie möchten (wieder) in die evangelische Kirche eintreten? Wir freuen uns auf Sie. Die Zahl der Menschen, die sich bewusst für einen Wiedereintritt in die Kirche entscheiden, wird größer. Darin spiegelt sich das Bedürfnis nach gesellschaftlicher, ethischer Orientierung und sinnhafter, individueller Zukunftsgestaltung wieder. Die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche ermöglicht das in einer Gemeinschaft, die sich durch das Wort Gottes getragen weiß und nach mitmenschlichen Kriterien und friedvollem Miteinander strebt. Als Mitglied in der evangelischen Kirche partizipieren Sie an den vielfältigen Angeboten und Arbeitsbereichen, die diese Kirche vorhält: Kindergärten, Krankenhäuser und Alteneinrichtungen gehören ebenso dazu wie Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen oder freizeitgestaltende Angebote. Wir freuen uns, wenn Sie sich entscheiden (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche zu werden, Gottes Botschaft zu hören und weiter zu sagen, Gemeinschaft mit Gott zu feiern, seine Liebe in diese Welt einzutragen und geschwisterliche Gegenseitigkeit zu erfahren und zu gestalten. Ein Wiedereintritt ist unbürokratisch und gibt Ihnen auch die Möglichkeit zu einer Kirchengemeinde zu gehören, in deren Bereich Sie nicht wohnen. Normalerweise treten Sie in die Wohnortkirchengemeinde ein. Ihr Haben Sie Fragen? Vielleicht diese? Albert Henz Superintendent im Evangelischen Kirchenkreis Iserlohn Werde ich getauft? Nein, wenn Sie einer christlichen Gemeinschaft angehört haben. Die Taufe ist einmalig. Haben sie keiner christlichen Gemeinschaft angehört, werden sie durch die Taufe in einem Gottesdienst in die evangelische Kirche aufgenommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt. In der Kirche können Sie: Glauben in Gemeinschaft leben: Sich austauschen über Erfahrungen menschlichen Lebens, über Ursprung, Sinn und Ziel. Zuspruch erfahren: Durch Segen oder Wort, um Kraft und Mut zu schöpfen. Verantwortung übernehmen: Meinungen äußern, sich mit Idee, Phantasie und Tat engagieren. die Vielfalt der Schöpfung erleben und feiern: Im Jahreslauf, im Gottesdienst, mit Sinnen an Gewohntem und Ungewohntem, Geistlichem und Weltlichem teilhaben. lernen und helfen: Leben reflektieren und für Menschen erträglicher gestalten, menschliche Zuwendung geben und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Werde ich geprüft? Nein. Mit dem Wiedereintritt ist zumeist ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin verbunden. Welche Unterlagen benötige ich? Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und – wenn möglich – die Daten über den Kirchenaustritt und die Taufbescheinigung mit. Welche Rechte habe ich als Kirchenmitglied? Mit Ihrer Kirchenmitgliedschaft erwerben Sie das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen und an den vielfältigen Angeboten der Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst gewählt zu werden oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Was kostet der Wiedereintritt? Was kostet die Kirchenmitgliedschaft? Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenfrei. Die Kirchenmitgliedschaft wird über die vom Staat eingezogenen Kirchensteuer abgerechnet. In der Regel werden neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt. Menschen ohne eigenständiges Einkommen zahlen keine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Von dem Kirchensteueraufkommen werden die kirchlichen Mitarbeitenden und die kirchliche Arbeit finanziert.
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