Treten Sie ein - evangelischer Kirchenkreis Iserlohn

Öffnungszeiten:
Iserlohn:
Dienstags und Donnerstags: 17.15 bis 19.15 Uhr
Schwerte:
Wiedereintrittsstellen
im Kirchenkreis Iserlohn
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„Treten
Sie ein …“
Iserlohn
Reformierte Kirche Iserlohn,
Wermingser Straße/ Ecke v. Scheibler- Straße
St. Viktor-Kirche Schwerte, Am Markt
Ansprechpartner:
Andres Michael Kuhn, Pfarrer für die
Stadtkirchenarbeit Iserlohn, Tel.: 02371/ 24070;
Margret Held, Pfarrerin für die
Stadtkirchenarbeit Schwerte, Tel.: 02304/ 16219.
Schwerte
Redaktion (V.i.S.d.P.):
Renate Weißenseel, Öffentlichkeitsreferat im Kirchenkreis Iserlohn
Bilder: Bruno Giersch, Renate Weißenseel, Andres Michael Kuhn
Auflage: 7000
Wiedereintrittsstellen
im Kirchenkreis Iserlohn
Sie möchten (wieder) in die evangelische Kirche eintreten?
Wir freuen uns auf Sie.
Die Zahl der Menschen, die sich bewusst für einen
Wiedereintritt in die Kirche entscheiden, wird größer.
Darin spiegelt sich das Bedürfnis nach gesellschaftlicher, ethischer Orientierung und sinnhafter,
individueller Zukunftsgestaltung wieder. Die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche ermöglicht das in einer
Gemeinschaft, die sich durch das Wort Gottes getragen
weiß und nach mitmenschlichen Kriterien und friedvollem Miteinander strebt. Als Mitglied in der evangelischen Kirche partizipieren Sie an den vielfältigen
Angeboten und Arbeitsbereichen, die diese Kirche
vorhält: Kindergärten, Krankenhäuser und Alteneinrichtungen gehören ebenso dazu wie Beratungsstellen,
Bildungseinrichtungen oder freizeitgestaltende Angebote. Wir freuen uns, wenn Sie sich entscheiden
(wieder) Mitglied der evangelischen Kirche zu werden,
Gottes Botschaft zu hören und weiter zu sagen,
Gemeinschaft mit Gott zu feiern, seine Liebe in diese
Welt einzutragen und geschwisterliche Gegenseitigkeit
zu erfahren und zu gestalten.
Ein Wiedereintritt ist unbürokratisch und gibt Ihnen auch die
Möglichkeit zu einer Kirchengemeinde zu gehören, in deren
Bereich Sie nicht wohnen. Normalerweise treten Sie in die
Wohnortkirchengemeinde ein.
Ihr
Haben Sie Fragen? Vielleicht diese?
Albert Henz
Superintendent im Evangelischen Kirchenkreis Iserlohn
Werde ich getauft?
Nein, wenn Sie einer christlichen Gemeinschaft angehört
haben. Die Taufe ist einmalig. Haben sie keiner christlichen
Gemeinschaft angehört, werden sie durch die Taufe in einem
Gottesdienst in die evangelische Kirche aufgenommen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
In der Kirche können Sie:
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Glauben in Gemeinschaft leben: Sich austauschen über
Erfahrungen menschlichen Lebens, über Ursprung, Sinn
und Ziel.
Zuspruch erfahren: Durch Segen oder Wort, um Kraft und
Mut zu schöpfen.
Verantwortung übernehmen: Meinungen äußern, sich mit
Idee, Phantasie und Tat engagieren.
die Vielfalt der Schöpfung erleben und feiern: Im Jahreslauf, im Gottesdienst, mit Sinnen an Gewohntem und
Ungewohntem, Geistlichem und Weltlichem teilhaben.
lernen und helfen: Leben reflektieren und für Menschen
erträglicher gestalten, menschliche Zuwendung geben und
Hilfe zur Selbsthilfe leisten.
Werde ich geprüft?
Nein. Mit dem Wiedereintritt ist zumeist ein Gespräch mit
einem Pfarrer oder einer Pfarrerin verbunden.
Welche Unterlagen benötige ich?
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und – wenn
möglich – die Daten über den Kirchenaustritt und die Taufbescheinigung mit.
Welche Rechte habe ich als Kirchenmitglied?
Mit Ihrer Kirchenmitgliedschaft erwerben Sie das Recht, ein
Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu
nehmen und an den vielfältigen Angeboten der Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den
stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen,
selbst gewählt zu werden oder sich in ein kirchliches Amt
wählen zu lassen.
Was kostet der Wiedereintritt?
Was kostet die Kirchenmitgliedschaft?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenfrei.
Die Kirchenmitgliedschaft wird über die vom Staat eingezogenen Kirchensteuer abgerechnet. In der Regel werden
neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt.
Menschen ohne eigenständiges Einkommen zahlen keine
Kirchensteuer. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe
von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Von dem
Kirchensteueraufkommen werden die kirchlichen Mitarbeitenden und die kirchliche Arbeit finanziert.