Anlage zu den Ergebnissen der 943. Sitzung des - Sachsen

Anlage
Erklärung
von Minister Jens Bullerjahn
(Sachsen-Anhalt)
zu Punkt 13 der Tagesordnung der 943. Sitzung des Bundesrates am 18.03.2016
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
Zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Ballungsgebieten mit immer knapper werdendem
Wohnungsangebot werden seit einiger Zeit zusätzliche Anreize für Investitionen im
Mietwohnungsneubau gefordert. Das Ziel, in Gebieten mit angespannter Wohnungslage bezahlbaren
Wohnraum für Familien und einkommensschwächere Haushalte zu schaffen, ist ohne Zweifel
begrüßenswert. Diese Forderungen haben sich durch die hohe Anzahl der aufzunehmenden
Flüchtlinge verstärkt.
Sachsen-Anhalt lehnt den Vorschlag zur Einführung einer Sonderabschreibung für den
Mietwohnungsneubau in § 7b EStG ab und hält eine Förderung im Rahmen einer direkten Finanzhilfe
außerhalb des Steuerrechts (z. B. durch Zuschüsse/KfW-Programme) für zielgenauer und effektiver.
Grund dafür sind die nachstehenden Punkte:
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Die Bautätigkeit hat in den letzten Jahren auch bei neuen Mietwohnungen zugenommen. Ein
Anreiz dafür sind die derzeit niedrigen Zinsen. Durch die steigende Nachfrage sind die Preise
für Bauland und den Neubau deutlich gestiegen. Mittlerweile fehlt es an geeignetem
Bauland. Mit der geplanten Regelung werden Investoren eine Förderung erhalten, die
ohnehin gebaut hätten. Außerdem wird § 7b EStG wegen auftretender Mitnahmeeffekte zu
weiteren Preissteigerungen führen.
Die vorgeschlagene Regelung ist nicht geeignet, um das angestrebte Ziel, bezahlbaren
Wohnraum für einkommensschwache Haushalte und Familien in Gebieten mit angespannter
Wohnungslage zu schaffen, zu verwirklichen.
Der Gesetzentwurf enthält keine Sozialbindung. Zudem fehlt eine Regelung zum zeitnahen
Investitionsabschluss.
Von der Förderung profitiert nur der Bauherr, der den steuerlichen Vorteil aber als Vermieter
nicht an seine Mieter in der Form von geringen Mieten weitergeben muss.
Die steuerliche Förderung knüpft an die Baukosten an. Dies schafft aber einen Anreiz für die
Herstellung von teurem Wohnraum, weil höhere Baukosten zu höheren Steuervorteilen
führen.
Die Sonderabschreibung wird zu wesentlich höheren Steuermindereinnahmen führen als die
vom Bundesministerium der Finanzen geschätzten 1,2 Mrd. €. Das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit rechnet 2016 bis 2018 insgesamt mit einem
Bedarf von rund 1 Mio. neuen Wohnungen. Würde die steuerliche Förderung für die Hälfte
(also 500.000 Wohnungen) in Anspruch genommen werden, ergäben sich bundesweit
wesentlich höhere Steuermindereinnahmen. Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zur
Absicht, die Länderhaushalte zu konsolidieren.