Anlage Erklärung von Minister Jens Bullerjahn (Sachsen-Anhalt) zu Punkt 13 der Tagesordnung der 943. Sitzung des Bundesrates am 18.03.2016 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Zur Förderung des Mietwohnungsbaus in Ballungsgebieten mit immer knapper werdendem Wohnungsangebot werden seit einiger Zeit zusätzliche Anreize für Investitionen im Mietwohnungsneubau gefordert. Das Ziel, in Gebieten mit angespannter Wohnungslage bezahlbaren Wohnraum für Familien und einkommensschwächere Haushalte zu schaffen, ist ohne Zweifel begrüßenswert. Diese Forderungen haben sich durch die hohe Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge verstärkt. Sachsen-Anhalt lehnt den Vorschlag zur Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in § 7b EStG ab und hält eine Förderung im Rahmen einer direkten Finanzhilfe außerhalb des Steuerrechts (z. B. durch Zuschüsse/KfW-Programme) für zielgenauer und effektiver. Grund dafür sind die nachstehenden Punkte: Die Bautätigkeit hat in den letzten Jahren auch bei neuen Mietwohnungen zugenommen. Ein Anreiz dafür sind die derzeit niedrigen Zinsen. Durch die steigende Nachfrage sind die Preise für Bauland und den Neubau deutlich gestiegen. Mittlerweile fehlt es an geeignetem Bauland. Mit der geplanten Regelung werden Investoren eine Förderung erhalten, die ohnehin gebaut hätten. Außerdem wird § 7b EStG wegen auftretender Mitnahmeeffekte zu weiteren Preissteigerungen führen. Die vorgeschlagene Regelung ist nicht geeignet, um das angestrebte Ziel, bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte und Familien in Gebieten mit angespannter Wohnungslage zu schaffen, zu verwirklichen. Der Gesetzentwurf enthält keine Sozialbindung. Zudem fehlt eine Regelung zum zeitnahen Investitionsabschluss. Von der Förderung profitiert nur der Bauherr, der den steuerlichen Vorteil aber als Vermieter nicht an seine Mieter in der Form von geringen Mieten weitergeben muss. Die steuerliche Förderung knüpft an die Baukosten an. Dies schafft aber einen Anreiz für die Herstellung von teurem Wohnraum, weil höhere Baukosten zu höheren Steuervorteilen führen. Die Sonderabschreibung wird zu wesentlich höheren Steuermindereinnahmen führen als die vom Bundesministerium der Finanzen geschätzten 1,2 Mrd. €. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit rechnet 2016 bis 2018 insgesamt mit einem Bedarf von rund 1 Mio. neuen Wohnungen. Würde die steuerliche Förderung für die Hälfte (also 500.000 Wohnungen) in Anspruch genommen werden, ergäben sich bundesweit wesentlich höhere Steuermindereinnahmen. Dieses Ergebnis steht im Widerspruch zur Absicht, die Länderhaushalte zu konsolidieren.
© Copyright 2024 ExpyDoc