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Steuern
So will der Gesetzgeber den
Wohnungsbau ankurbeln
Wirtschaftsprüfer Mathias Hecht über eine neue
Förderung im Mietwohnungsneubau
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Foto: © ns
achdem der soziale Mietwohnungsbau in Deutschland in den vergangenen
Jahrzehnten immer mehr zum Stillstand gekommen ist – nach Expertenberechnungen fehlen bundesweit aktuell 770.000 soziale Mietwohnungen –, hat das Bundeskabinett Anfang Februar nun den
„Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ gebilligt. Mit diesem
Gesetz, das noch auf seine Genehmigung durch die zuständige Europäische Kommission wartet, sollen
zeitnah Investoren zum Neubau von
Mietwohnungen in Ballungsräumen
mit angespannter Wohnungssituation gewonnen werden. Neuer
Wohnraum soll nur für untere und
mittlere Einkommensgruppen geschaffen werden, Wohnungen mit
einem hohen Standard werden von
einer Förderung ausgeschlossen.
Unter anderem Freiburg, Emmendingen, Gundelfingen oder auch
Bad Krozingen könnten profitieren.
Die Förderung soll durch eine Sonderabschreibung erfolgen, hierzu wird ein
neuer § 7b in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung und im darauf folgenden
Jahr bis zu 10 Prozent, im dritten Jahr
bis zu 9 Prozent betragen. Da die normale Abschreibung bei Wohngebäuden (2
Prozent jährlich) weiterhin gilt, können
Investoren innerhalb von drei Jahren somit insgesamt bis zu 35 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Das könnte den Bau von Mietwohnungsgebäuden tatsächlich attrakti-
ver machen, wenn es geeignete Flächen
gibt. Die Sonderabschreibung ist indes
nur in Gebieten mit engen Wohnungsmärkten möglich, dies sind Gemeinden
mit den Mietenstufen IV bis VI, in denen die Mieten mindestens 5 Prozent
oberhalb des Bundesdurchschnitts liegen. Zusätzlich werden auch Gebiete
mit Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und
Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 2 S. 2,3 BGB) gefördert.
Zu den förderfähigen Gebieten würden
demnach neben Freiburg (Mietenstufe 6
und Mietpreisbremse) auch Gundelfingen (Stufe 5), Emmendingen (Stufe 4)
oder Bad Krozingen (Stufe 5) gehören.
Der Gesetzgeber knüpft seine Offensive aber an eine ganze Reihe von
Bedingungen: So dürfen die Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche insgesamt nicht mehr als 3000 Euro
betragen. Liegen sie darüber, zieht sich
die öffentliche Hand ruckartig zurück.
Die förderfähige Bemessungsgrundlage
wird auf maximal 2000 Euro je Quadratmeter begrenzt. Die Aufwendungen
für das Grundstück und die Außenanlagen unterliegen nicht der Förderung und
sind nicht zu berücksichtigen.
Der Investor muss wissen, dass nur die
anteilig auf die Wohnfläche entfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten förderfähig sind: Betrieblich genutzte
Flächen sind nicht förderfähig. Gefördert
werden nur neu hergestellte oder neu angeschaffte Gebäude. Ein angeschafftes
Gebäude ist dann neu, wenn es bis zum
Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.
Zudem deckelt der Gesetzgeber den
Fördertopf zeitlich: Gefördert werden
sollen nur Mietwohnungsgebäude, für
die der Bauantrag in den Jahren 2016
14 | chilli | business im Breisgau | 03.2016
Kompetenter Fachmann:
Mathias Hecht.
bis Ende 2018 gestellt wird. Die Sonderabschreibung kann letztmals im Jahr
2022 in Anspruch genommen werden
– um eine volle Förderung zu erhalten,
muss das Gebäude also bis 2020 fertiggestellt sein. Zudem muss sich der Investor
– und gegebenenfalls dessen Gesamtrechtsnachfolger – verpflichten, die geförderte Fläche nach Fertigstellung oder
Anschaffung mindestens zehn Jahre lang
entgeltlich zu Wohnzwecken zu vermieten. Bei einem Verstoß wird die Sonderabschreibung rückwirkend versagt.
Ob durch dieses Gesetz eine erhöhte Bautätigkeit erreicht werden kann, ist
indes fraglich. Eine erhöhte Bautätigkeit
kann nur erreicht werden, wenn das benötigte Bauland zur Verfügung steht, dies
ist insbesondere in Freiburg leider kaum
vorhanden. Zudem zeigen vergangene
Förderungen mit Sonderabschreibungen,
dass es hierdurch zu Fehlallokationen
durch Preisbeeinflussung kommt. Für
Investoren kann diese Förderung jedoch
eine attraktive Alternative sein.
Mehr Infos zu Mietenstufen nach
Gemeinden: www.wohngeld.org