Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale

Das EU-Beihilfenrecht für
Kommunen und kommunale
Unternehmen
Donnerstag, 30. März 2017
Dortmund
Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen
und kommunale Unternehmen
Das EU-Beihilfenrecht hat weiterhin erhebliche Bedeutung für die
kommunale Praxis. Ohne finanzielle Zuwendungen der öffentlichen
Hand wären viele Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge und
auch die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur nicht möglich.
9.30 UhrEmpfang
Programm
10.00 UhrBegrüßung
• Gabriele Kirchhof, EY, Partner
• Barbara Meißner, Hauptreferentin beim
Deutschen Städtetag
10.30 Uhr Vortragsblock I mit Diskussion
12.15 UhrLunch
13.30 Uhr Vortragsblock II mit Diskussion
15.00 Uhr Ausklang der Veranstaltung
Ziel unserer Veranstaltung ist es, einen Überblick über die
aktuelle Rechtsprechung und die Entscheidungspraxis der
EU-Kommission zu geben. Außerdem möchten wir praktische
Handlungshinweise zur Anwendung und Umsetzung der verschiedenen beihilfenrechtlichen Instrumente geben. Hierbei
werden wir auf wichtige Aspekte wie die Pflicht der beihilfegewährenden Stelle zur Überkompensationskontrolle und zur
Vornahme einer Trennungsrechnung wie auch auf die Anzeigeund Meldepflichten und die steuerlichen Rahmenbedingungen
der öffentlichen Hand eingehen.
Aufgrund der hohen praktischen Relevanz des EU-Beihilfenrechts für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge
findet unsere Informationsveranstaltung hierzu in Kooperation
mit dem Deutschen Städtetag statt. Außerdem wird eine Expertin aus dem EU-Beihilfenreferat im Wirtschaftsministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen zu Wort kommen und wichtige Hinweise zur praktischen Umsetzung des EU-Beihilfenrechts geben.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Experten vom Deutschen Städtetag, dem Wirtschaftsministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen und von EY.
Referenten und Themen Moderatorin
Gabriele Kirchhof
EY, Partner, Steuerberaterin
Barbara Meissner
Susanne Müller-Kabisch
Hauptreferentin beim Deutschen Städtetag
EY Law, Senior Manager, Rechtsanwältin
• Grundlagen und Begrifflichkeiten des EUBeihilfenrechts für Kommunen und kommunale
Unternehmen
•A
ktuelle Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht
Gabriele Kirchhof
Wolfram Gierer
EY, Partner, Steuerberaterin
EY, Manager
•B
eihilfenrecht, umsatzsteuerliche
Konsequenzen und Tax Compliance
•B
etriebswirtschaftliche Aspekte einer
Trennungsrechnung
Anja Köhler
Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Justiziariat
•A
nzeige- und Meldepflichten im Rahmen von
AGVO und Freistellungsbeschluss
Osnabrück
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DortmundNordost
Termin
Donnerstag, 30. März 2017
Veranstaltungsort
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Westfalendamm 11 (Raum Dortmund & Essen)
44141 Dortmund
Anmeldung
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis spätestens 22. März 2017. Bitte benutzen Sie das
beigefügte Anmeldeformular für Ihre Faxantwort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt.
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Kontakt
Organisatorische Fragen bitte an:
236
Frau
A42 Susanne Sebald
Oberhausen
Telefon+49
221 2779 16546
Telefax+49 221
2779 25537
Dortmund
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Fragen zu Inhalt und
Programm
bitte
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Frau Susanne Müller-Kabisch
Telefon+49
6196 996 29517
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Düsseldorf
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[email protected]
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Anreise
Das EY-Büro liegt an der „Hauptverkehrsader
des Ruhrgebiets“, direkt an der Bundesstraße 1.
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Organisatorisches
So finden Sie uns in Dortmund
Wir
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Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung bis zum
22. März 2017, gerne per
Fax dieser Antwortkarte an
+49 221 2779 25537.
Anmeldung
Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und
kommunale Unternehmen
Donnerstag, 30. März 2017, 10.00 Uhr, Empfang 9.30 Uhr
Veranstaltungsort
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Westfalendamm 11 (Raum Dortmund & Essen), 44141 Dortmund
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