Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen Donnerstag, 30. März 2017 Dortmund Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen Das EU-Beihilfenrecht hat weiterhin erhebliche Bedeutung für die kommunale Praxis. Ohne finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand wären viele Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge und auch die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur nicht möglich. 9.30 UhrEmpfang Programm 10.00 UhrBegrüßung • Gabriele Kirchhof, EY, Partner • Barbara Meißner, Hauptreferentin beim Deutschen Städtetag 10.30 Uhr Vortragsblock I mit Diskussion 12.15 UhrLunch 13.30 Uhr Vortragsblock II mit Diskussion 15.00 Uhr Ausklang der Veranstaltung Ziel unserer Veranstaltung ist es, einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und die Entscheidungspraxis der EU-Kommission zu geben. Außerdem möchten wir praktische Handlungshinweise zur Anwendung und Umsetzung der verschiedenen beihilfenrechtlichen Instrumente geben. Hierbei werden wir auf wichtige Aspekte wie die Pflicht der beihilfegewährenden Stelle zur Überkompensationskontrolle und zur Vornahme einer Trennungsrechnung wie auch auf die Anzeigeund Meldepflichten und die steuerlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Hand eingehen. Aufgrund der hohen praktischen Relevanz des EU-Beihilfenrechts für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge findet unsere Informationsveranstaltung hierzu in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag statt. Außerdem wird eine Expertin aus dem EU-Beihilfenreferat im Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zu Wort kommen und wichtige Hinweise zur praktischen Umsetzung des EU-Beihilfenrechts geben. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Experten vom Deutschen Städtetag, dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und von EY. Referenten und Themen Moderatorin Gabriele Kirchhof EY, Partner, Steuerberaterin Barbara Meissner Susanne Müller-Kabisch Hauptreferentin beim Deutschen Städtetag EY Law, Senior Manager, Rechtsanwältin • Grundlagen und Begrifflichkeiten des EUBeihilfenrechts für Kommunen und kommunale Unternehmen •A ktuelle Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht Gabriele Kirchhof Wolfram Gierer EY, Partner, Steuerberaterin EY, Manager •B eihilfenrecht, umsatzsteuerliche Konsequenzen und Tax Compliance •B etriebswirtschaftliche Aspekte einer Trennungsrechnung Anja Köhler Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Justiziariat •A nzeige- und Meldepflichten im Rahmen von AGVO und Freistellungsbeschluss Osnabrück Kreuz DortmundNordost Termin Donnerstag, 30. März 2017 Veranstaltungsort Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalendamm 11 (Raum Dortmund & Essen) 44141 Dortmund Anmeldung Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis spätestens 22. März 2017. Bitte benutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular für Ihre Faxantwort. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 2 Kontakt Organisatorische Fragen bitte an: 236 Frau A42 Susanne Sebald Oberhausen Telefon+49 221 2779 16546 Telefax+49 221 2779 25537 Dortmund A40 1 Zentrum Essen [email protected] 2 Kreuz DortmundNordwest Hannover Kreuz Herne 1 Kreuz Dortmund/ Unna 44 Kassel Kreuz DortmundWest 236 Fragen zu Inhalt und Programm bitte an: 1 54 Frau Susanne Müller-Kabisch Telefon+49 6196 996 29517 A44 Düsseldorf 45 [email protected] Kreuz Dortmund/ Witten DortmundSüd Schwerte Westhofener Kreuz Hagen/Siegen Wuppertal/Köln he sc ki är M 54 Ausfahrt Richtung Unna A40 Essen Ausfahrt DortmundZentrum m Rheinlanddam Rheinlanddamm Hagen Westfalendamm Ausfahrt DortmundZentrum Straße Klever ße ra St 54 Westfalendamm e ch kis är M Fernsehturm Westfalenpark 1 A44 Kassel ße Jülicher Stra Kronenburgallee 1 Fahr Vom 10 M ca. 3 Anre Bitte Navi Die n solle hilfe Park In de die Z bzw. ße ra St Anreise Das EY-Büro liegt an der „Hauptverkehrsader des Ruhrgebiets“, direkt an der Bundesstraße 1. Mit Hau U41 Aple Stra U-Ba dam zur l an d das Unse Seit Fahr fahr Zentrum Ruhrallee Organisatorisches So finden Sie uns in Dortmund Wir und Wir freuen uns auf Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 22. März 2017, gerne per Fax dieser Antwortkarte an +49 221 2779 25537. Anmeldung Das EU-Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen Donnerstag, 30. März 2017, 10.00 Uhr, Empfang 9.30 Uhr Veranstaltungsort Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalendamm 11 (Raum Dortmund & Essen), 44141 Dortmund Ja, ich komme gern. Nein, ich kann leider nicht teilnehmen. Name, Vorname Abteilung/Funktion Firma Adresse Telefon, Telefax E-Mail DatumUnterschrift EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Deutschland ist EY an 21 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2017 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved. BKL 1612-008 ED None EY ist bestrebt, die Umwelt so wenig wie möglich zu belasten. Diese Publikation wurde CO2-neutral und auf FSC®-zertifiziertem Papier gedruckt, das zu 60 % aus Recycling-Fasern besteht. Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. 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