Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3 Geschäftszeichen: WR10-60-2016 Bearbeiterin: Marion Mörtenhuber Tel: (+43 7672) 702 73 479 Fax: (+43 7672) 702 273-399 E-Mail: [email protected] www.bh-voecklabruck.gv.at Vöcklabruck, 16. März 2016 _ Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr! Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten: Andreas Wienerroither, Atterseestraße 46, 4866 Unterach a. A.; Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Neuerrichtung eines Badesteges auf dem Grst. Nr. 1402/2 bzw. vor dem Attersee-Grst. Nr. 1998/1, KG. und Gemeinde Unterach a. A. Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen. ZUSAMMENKUNFT: DATUM: Gemeindeamt Unterach am Attersee 5. April 2016 ZEIT: 9:30 Uhr Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen, die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. Sie können in den aufliegenden Plänen und sonstigen Behelfen Einsicht nehmen. ORT DER EINSICHTNAHME: DVR: 0069345 BH. Vöcklabruck und Gemeindeamt Unterach a. A. Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, §§ 12, 15, 38, 98, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959, i.d.g.F. Beschreibung des Verhandlungsgegenstandes: Herr Andreas Wienerroither, Unterach a. A., hat unter Vorlage von Projektsunterlagen um die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Neuerrichtung eines Badesteges auf dem Grst. Nr. 1402/2 bzw. vor dem Attersee-Grst. Nr. 1998/1, KG. und Gemeinde Unterach a. A., angesucht. Der neue Steg soll mit einer Fläche von 4,24 m² aus Holz errichtet werden. Der alte Steg auf dem Grst. Nr. 1402/4 wird abgebrochen. Näheres ist dem zur Einsicht aufliegenden Plan zu entnehmen. HINWEISE: Als Antragsteller beachten Sie bitte: Die Verhandlung kann in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden, wenn Sie die Verhandlung versäumen oder Ihr Vertreter diese versäumt. Bitte beachten Sie: Eine Person verliert Ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde während der Amtsstunden schriftlich oder während der Verhandlung persönlich Einwendungen erhebt. Eine persönliche Ladung ergeht nur an den Antragsteller, berührte Grundeigentümer, im Wasserbuch eingetragene Wasserberechtigte und Fischereiberechtigte. Für alle anderen Parteien sowie die sonstigen Beteiligten gilt der Anschlag der Kundmachung in der Gemeinde als Ladung. Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann: Marion Mörtenhuber Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Sportplatzstraße 1 - 3, 4840 Vöcklabruck, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Seite 2
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