ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG

Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Geschäftszeichen:
Ge20-05-34-01-2016
Bearbeiterin: Mag. Regina Starzinger
Tel: (+43 7672) 702 73-470
Fax: (+43 7672) 702 273-399
E-Mail: [email protected]
www.bh-voecklabruck.gv.at
Vöcklabruck, 21. März 2016
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ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG
(vereinfachtes Verfahren gemäß § 359b GewO 1994)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten:
Herr Hermann Kreuzer, Kasten 7, 4861 Aurach a.H., hat unter Vorlage eines Projektes um die
gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Montage-Betriebsanlage
zur Erzeugung von Bauartikeln und –teilen in einem bestehenden ehemaligen landwirtschaftlichen
Gebäude, am Standort 4861 Aurach a.H., Kasten 7, Grundstück Nr. 684, KG. 50304 Aurach,
angesucht.
Wir ersuchen Sie, als Beteiligte zur Augenscheinsverhandlung zu kommen.
Datum:
Zeit:
Ort der Zusammenkunft:
Mittwoch, 06. April 2016
08:30 Uhr
an Ort und Stelle (4861 Aurach a.H., Kasten 7)
Hinweis:
Die Projektsunterlagen liegen für die Beteiligten beim Gemeindeamt Aurach a.H. zur
Einsichtnahme auf und ist eine allfällige Stellungnahme spätestens bei der Verhandlung
abzugeben. Im Sinne des § 359b Abs. 1 vorletzter Satz GewO 1994 haben die Nachbarn in
diesem Verfahren nur eine beschränkte Parteistellung dahingehend, ob überhaupt die
Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens vorliegen. Diese beschränkte
Parteistellung geht verloren, wenn nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck oder während der Verhandlung entsprechende
Einwendungen erhoben werden.
DVR: 0069345
Rechtsgrundlage:
§ 359b der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 idgF und §§ 93 Abs. 2 und
92 Abs.2 letzter Satz ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, BGBl. Nr. 450/1994 idgF
Mit freundlichen Grüßen!
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Regina Starzinger
Hinweis:
Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur.
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck,
Sportplatzstraße 1 - 3, 4840 Vöcklabruck, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an.
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