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Pressemitteilung Nr. 4 / 2016
Aachen, den 15. März 2016
B E T veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf der Novelle der ARegV 2016
Klarheit in Sicht – Netzbetreiber können sich nun neu ausrichten
Lange hat die gesamte Branche zusehen müssen, wie die zuständigen Ministerien des
Bundes und der Länder hinter verschlossenen Türen über die dringend erforderliche
ARegV-Novelle diskutierten. In der vergangenen Woche geriet nun ein Entwurf der ARegVNovelle aus dem BMWi – wohl gezielt - in die Öffentlichkeit. Die Branche hatte diverse
Änderungsvorschläge eingebracht, die aber keinerlei erkennbare Resonanz bei den
Ministerien erfuhren. Auch B E T hat bereits nach Bekanntwerden des Evaluierungsberichts
und des BMWi-Eckpunktepapiers im letzten Jahr Vorschläge zur Weiterentwicklung des
Regulierungsrahmens in Deutschland entwickelt. B E T begrüßt es, dass diese in den
jetzigen Vorschlägen teilweise aufgegriffen werden und damit insgesamt zu einer
Verbesserung im Regulierungssystem beitragen. Gleichwohl gibt es an einigen Stellen noch
deutlichen Optimierungsbedarf, der bis zur finalen Verabschiedung aufgegriffen werden
sollte.
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Die wesentliche Kritik der B E T lag in den vorliegenden Investitionshemmnissen.
Diese wurden durch die Einführung des Kapitalkostenabgleichs und der
zeitnahen Kostennachführung durch die Verkürzung der Regulierungsperiode
weitestgehend beseitigt. Damit gehört auch die kostentreibende Fokussierung der
Investitionen auf das Fotojahr der Vergangenheit an. Auch wenn dies im Ergebnis
viele positive Effekte nach sich zieht, ergeben sich für die Netzbetreiber massive positive wie auch negative Änderungen für die bisherige Regulierungs- und
Investitionsstrategie. Dies betrifft insbesondere Netzbetreiber, die bisher vom
Sockeleffekt profitiert haben, oftmals Gasnetzbetreiber. Hier ist eine kritische
Überprüfung der geplanten zukünftigen Investitionsvolumina nötig. Letztendlich hat
sich das BMWi für eine Mischung aus IKD und dem sog. Schäfer-Modell positioniert,
unseres Erachtens zu stark in Richtung Schäfer-Modell. Hier sollte noch
nachgebessert werden, da sonst die notwendigen Spielräume für
Kosteneinsparungen nicht ausreichen.
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Durch diese Anpassungen kann aber auch der hohen Heterogenität der
Netzbetreiber Rechnung getragen werden. Dies wäre z. B. durch die zunächst
geplante Anpassung des Erweiterungsfaktors nicht umsetzbar gewesen.
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Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands hat sich B E T dafür ausgesprochen,
die Anzahl der Parameter in der Regulierungsformel zu begrenzen. Dies wurde mit
dem Wegfall des Erweiterungsfaktors und der Investitionsmaßnahmen teilweise
umgesetzt. Aber auch die Vereinfachungen im Regulierungskonto sind ein guter und
wichtiger Schritt.
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Die Verkürzung der Regulierungsperiode und damit zeitnahere Nachführung auch
der OPEX an die tatsächlichen Kosten ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Hierdurch passt sich das deutsche Regulierungssystem insgesamt den
internationalen Vorreitern an. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, warum vollständig
auf den Ansatz pauschaler Betriebskosten im Kapitalkostenabgleich verzichtet wird.
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Zusätzlich hat B E T vorgeschlagen, die Kosten für die Abregelung von EEEinspeisern (Redispatch) auch auf Verteilnetzebene stärker zu berücksichtigen, um
CAPEX-lastige Maßnahmen nicht zu bevorzugen. Damit würden „intelligente
Lösungen“ passgenau angereizt und dem Netzbetreiber technologieneutral die
Möglichkeit zur optimalen Maßnahmenauswahl überlassen.
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Die Beibehaltung des „best-of-four“-Ansatzes beim Effizienzbenchmark ist
ebenfalls zu begrüßen. Die etwas durch die Hintertür eingeführten konstanten
Skalenerträge in der DEA dürften dennoch zu geringeren Effizienzwerten
insbesonders bei kleineren Netzbetreibern führen. Die Supereffizienzanalyse
hingegen soll den besten Netzbetreibern einen Zuschlag von maximal zusätzlichen
5 Prozentpunkten auf die EOG ermöglichen.
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Positiv ist auch die Beibehaltung der Schwellenwerte für das vereinfachte
Verfahren. Kritisch ist allerdings die Notwendigkeit zum Abbau der (vermeintlichen)
Ineffizienzen innerhalb von 3 Jahren zu sehen. Die Verordnung ist vermutlich so
zu verstehen, dass damit im vierten Jahr der Regulierungsperiode der
Absenkungspfad ausschließlich durch den VPI und GSP determiniert wird. Abhängig
vom Effizienzwert drohen hier nicht unerhebliche Auswirkungen auf die
Erlössituation des Netzbetreibers. Für die weitere Unternehmensplanung wird es für
die Strom- und Gasnetzbetreiber unerlässlich, den eigenen Absenkungspfad
abzubilden.
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Auch die im Zuge der bisherigen Diskussion angekündigte Verbesserung der
Transparenz wurde im Entwurf nun umgesetzt. B E T sieht an dieser Stelle
allerdings die Notwendigkeit eher kritisch. Streit zum Beispiel um den Datenschutz
ist zu dieser Position der Änderung zu erwarten.
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Die vorgeschlagenen Änderungen zur EOG-Übertragung sind ebenfalls im
Grundsatz zu begrüßen. Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 im ARegV-Entwurf soll eine
einvernehmliche Verständigung der beteiligten Netzbetreiber bis zu einem Zeitpunkt
von sechs Monaten nach Netzübergang möglich bleiben. Einigen sich die Parteien
nicht und es wird bis dahin kein übereinstimmender Antrag vorgelegt, so muss die
Regulierungsbehörde eine Festlegung vornehmen. In der Vergangenheit sind allein
aufgrund strittiger EOG-Übertragungen die Verhandlungen ins Stocken geraten.
Dies dürfte sich in Zukunft so nicht mehr ergeben.
Im Ergebnis lässt sich somit konstatieren, dass die Entwicklung des deutschen
Regulierungssystems mit diesem ARegV-Entwurf in die richtige Richtung geht, auch wenn
nicht für alle Netzbetreiber Verbesserungen erzielt werden. Es besteht aber auch noch
erheblicher Anpassungsbedarf. In jedem Fall können die Netzbetreiber nun endlich auf
Basis weitestgehend gesicherten Informationen ihre Strategie für die kommenden
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Regulierungsperioden entwickeln. B E T wird dazu über alle Anpassungen individuell und in
Form von Workshops zeitnah informieren und wie gewohnt praxistaugliche
Handlungsempfehlungen vorstellen.
Über B E T:
B E T ist ein führendes Beratungsunternehmen für die Energie-, Wasser- und
Infrastrukturwirtschaft mit Sitz in Aachen und Büros in Leipzig und Hamm. Darüber hinaus
gehört in der Schweiz die B E T Dynamo Suisse AG als 100-prozentige Tochtergesellschaft
zu unserem Unternehmen. Unsere Leistungen decken alle energiewirtschaftlichen
Wertschöpfungsstufen und Sparten von der operativen Unterstützung bis hin zur
strategisch-wirtschaftlichen Unternehmensberatung ab. Zu unseren Kunden gehören neben
Energieversorgern und Energiehändlern, Kraftwerksbetreibern,
Unternehmenskooperationen sowie Industrie- und Gewerbebetrieben auch Kommunen und
Ministerien, nationale und internationale Aufsichtsbehörden, Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen sowie politische Entscheidungsträger, Finanzinvestoren und
Banken. Gegründet wurde B E T 1988 in Aachen von Dr. Michael Ritzau und Dr. Wolfgang
Zander. Beide sind bis heute Geschäftsführer und Gesellschafter, zusätzlich umfasst unser
Gesellschafterkreis weitere leitende Mitarbeiter des Unternehmens.
Für Fachfragen steht Ihnen Herr Micha Ries gerne zur Verfügung:
Telefon: 0241/47062-446
E-Mail: [email protected]
V.i.S.d.P.:
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Telefon: +49 (241) 470 62 477
E-Mail: [email protected]
B E T Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH
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52070 Aachen
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