Pressemitteilung Nr. 4 / 2016 Aachen, den 15. März 2016 B E T veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf der Novelle der ARegV 2016 Klarheit in Sicht – Netzbetreiber können sich nun neu ausrichten Lange hat die gesamte Branche zusehen müssen, wie die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder hinter verschlossenen Türen über die dringend erforderliche ARegV-Novelle diskutierten. In der vergangenen Woche geriet nun ein Entwurf der ARegVNovelle aus dem BMWi – wohl gezielt - in die Öffentlichkeit. Die Branche hatte diverse Änderungsvorschläge eingebracht, die aber keinerlei erkennbare Resonanz bei den Ministerien erfuhren. Auch B E T hat bereits nach Bekanntwerden des Evaluierungsberichts und des BMWi-Eckpunktepapiers im letzten Jahr Vorschläge zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens in Deutschland entwickelt. B E T begrüßt es, dass diese in den jetzigen Vorschlägen teilweise aufgegriffen werden und damit insgesamt zu einer Verbesserung im Regulierungssystem beitragen. Gleichwohl gibt es an einigen Stellen noch deutlichen Optimierungsbedarf, der bis zur finalen Verabschiedung aufgegriffen werden sollte. - Die wesentliche Kritik der B E T lag in den vorliegenden Investitionshemmnissen. Diese wurden durch die Einführung des Kapitalkostenabgleichs und der zeitnahen Kostennachführung durch die Verkürzung der Regulierungsperiode weitestgehend beseitigt. Damit gehört auch die kostentreibende Fokussierung der Investitionen auf das Fotojahr der Vergangenheit an. Auch wenn dies im Ergebnis viele positive Effekte nach sich zieht, ergeben sich für die Netzbetreiber massive positive wie auch negative Änderungen für die bisherige Regulierungs- und Investitionsstrategie. Dies betrifft insbesondere Netzbetreiber, die bisher vom Sockeleffekt profitiert haben, oftmals Gasnetzbetreiber. Hier ist eine kritische Überprüfung der geplanten zukünftigen Investitionsvolumina nötig. Letztendlich hat sich das BMWi für eine Mischung aus IKD und dem sog. Schäfer-Modell positioniert, unseres Erachtens zu stark in Richtung Schäfer-Modell. Hier sollte noch nachgebessert werden, da sonst die notwendigen Spielräume für Kosteneinsparungen nicht ausreichen. - Durch diese Anpassungen kann aber auch der hohen Heterogenität der Netzbetreiber Rechnung getragen werden. Dies wäre z. B. durch die zunächst geplante Anpassung des Erweiterungsfaktors nicht umsetzbar gewesen. 1/3 - Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands hat sich B E T dafür ausgesprochen, die Anzahl der Parameter in der Regulierungsformel zu begrenzen. Dies wurde mit dem Wegfall des Erweiterungsfaktors und der Investitionsmaßnahmen teilweise umgesetzt. Aber auch die Vereinfachungen im Regulierungskonto sind ein guter und wichtiger Schritt. - Die Verkürzung der Regulierungsperiode und damit zeitnahere Nachführung auch der OPEX an die tatsächlichen Kosten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Hierdurch passt sich das deutsche Regulierungssystem insgesamt den internationalen Vorreitern an. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, warum vollständig auf den Ansatz pauschaler Betriebskosten im Kapitalkostenabgleich verzichtet wird. - Zusätzlich hat B E T vorgeschlagen, die Kosten für die Abregelung von EEEinspeisern (Redispatch) auch auf Verteilnetzebene stärker zu berücksichtigen, um CAPEX-lastige Maßnahmen nicht zu bevorzugen. Damit würden „intelligente Lösungen“ passgenau angereizt und dem Netzbetreiber technologieneutral die Möglichkeit zur optimalen Maßnahmenauswahl überlassen. - Die Beibehaltung des „best-of-four“-Ansatzes beim Effizienzbenchmark ist ebenfalls zu begrüßen. Die etwas durch die Hintertür eingeführten konstanten Skalenerträge in der DEA dürften dennoch zu geringeren Effizienzwerten insbesonders bei kleineren Netzbetreibern führen. Die Supereffizienzanalyse hingegen soll den besten Netzbetreibern einen Zuschlag von maximal zusätzlichen 5 Prozentpunkten auf die EOG ermöglichen. - Positiv ist auch die Beibehaltung der Schwellenwerte für das vereinfachte Verfahren. Kritisch ist allerdings die Notwendigkeit zum Abbau der (vermeintlichen) Ineffizienzen innerhalb von 3 Jahren zu sehen. Die Verordnung ist vermutlich so zu verstehen, dass damit im vierten Jahr der Regulierungsperiode der Absenkungspfad ausschließlich durch den VPI und GSP determiniert wird. Abhängig vom Effizienzwert drohen hier nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Erlössituation des Netzbetreibers. Für die weitere Unternehmensplanung wird es für die Strom- und Gasnetzbetreiber unerlässlich, den eigenen Absenkungspfad abzubilden. - Auch die im Zuge der bisherigen Diskussion angekündigte Verbesserung der Transparenz wurde im Entwurf nun umgesetzt. B E T sieht an dieser Stelle allerdings die Notwendigkeit eher kritisch. Streit zum Beispiel um den Datenschutz ist zu dieser Position der Änderung zu erwarten. - Die vorgeschlagenen Änderungen zur EOG-Übertragung sind ebenfalls im Grundsatz zu begrüßen. Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 im ARegV-Entwurf soll eine einvernehmliche Verständigung der beteiligten Netzbetreiber bis zu einem Zeitpunkt von sechs Monaten nach Netzübergang möglich bleiben. Einigen sich die Parteien nicht und es wird bis dahin kein übereinstimmender Antrag vorgelegt, so muss die Regulierungsbehörde eine Festlegung vornehmen. In der Vergangenheit sind allein aufgrund strittiger EOG-Übertragungen die Verhandlungen ins Stocken geraten. Dies dürfte sich in Zukunft so nicht mehr ergeben. Im Ergebnis lässt sich somit konstatieren, dass die Entwicklung des deutschen Regulierungssystems mit diesem ARegV-Entwurf in die richtige Richtung geht, auch wenn nicht für alle Netzbetreiber Verbesserungen erzielt werden. Es besteht aber auch noch erheblicher Anpassungsbedarf. In jedem Fall können die Netzbetreiber nun endlich auf Basis weitestgehend gesicherten Informationen ihre Strategie für die kommenden 2/3 Regulierungsperioden entwickeln. B E T wird dazu über alle Anpassungen individuell und in Form von Workshops zeitnah informieren und wie gewohnt praxistaugliche Handlungsempfehlungen vorstellen. Über B E T: B E T ist ein führendes Beratungsunternehmen für die Energie-, Wasser- und Infrastrukturwirtschaft mit Sitz in Aachen und Büros in Leipzig und Hamm. Darüber hinaus gehört in der Schweiz die B E T Dynamo Suisse AG als 100-prozentige Tochtergesellschaft zu unserem Unternehmen. Unsere Leistungen decken alle energiewirtschaftlichen Wertschöpfungsstufen und Sparten von der operativen Unterstützung bis hin zur strategisch-wirtschaftlichen Unternehmensberatung ab. Zu unseren Kunden gehören neben Energieversorgern und Energiehändlern, Kraftwerksbetreibern, Unternehmenskooperationen sowie Industrie- und Gewerbebetrieben auch Kommunen und Ministerien, nationale und internationale Aufsichtsbehörden, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie politische Entscheidungsträger, Finanzinvestoren und Banken. Gegründet wurde B E T 1988 in Aachen von Dr. Michael Ritzau und Dr. Wolfgang Zander. Beide sind bis heute Geschäftsführer und Gesellschafter, zusätzlich umfasst unser Gesellschafterkreis weitere leitende Mitarbeiter des Unternehmens. Für Fachfragen steht Ihnen Herr Micha Ries gerne zur Verfügung: Telefon: 0241/47062-446 E-Mail: [email protected] V.i.S.d.P.: Hans-Peter Lipka Telefon: +49 (241) 470 62 477 E-Mail: [email protected] B E T Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH Alfonsstr. 44 52070 Aachen 3/3
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