Bitte dieses Formular mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Anmeldung nach NDAV §14, (1) Hinterm Hagen 13 für die Installation von Gasanlagen 38442 Wolfsburg Haus- bzw. Grundstückseigentümer: Eingangsvermerk Netzbetreiber ……………………………………………………………………………………………………………………… Name, Vorname Telefon …………..…………………………………………………………………………………………………………… PLZ, Ort, Straße, Hausnummer Gasnetzkunde bzw. Mieter: …………………………………………………………………………………………………………………………… Name, Vorname Telefon veränderte (Gerätewechsel) veränderte (Leitungsänderung) ……………………………………………………...………………. ………………………………………………… PLZ, Ort, Straße, Hausnummer ……………...……………...….……………………………………………………………………………………… Gasnetzanschluss ist vorhanden: ja nein umlegen verstärken Anzahl Gasgeräte Anzahl der Zähler: außer Betrieb gesetzte Gasanlage Haushalt _______ m2 Wohnfläche Angaben zum Anschlussobjekt: Ortsteil, Straße, Hausnr. Gasnetzanschluss verändern: Für die neu installierte erweiterte CE-Identnummer vorhanden…………….. Stück Gewerbe _______ m2 Nutzfläche Altbau Neubau Einbau (kW)Hi Nennwärmeleistung Ausbau (kW)Hi Nennwärmeleistung neu …………… Stück Inbetriebnahme-Termin: bitte unter Tel. 05362/12-4388 mindestens 7 Arbeitstage vorher vereinbaren. Voraussetzung für die Terminabsprache ist das Vorliegen der Fertigmeldung und die Betriebsbereitschaft der Gasverbrauchsanlage. Bei Anlagen mit einer Leistung > 50 kW ist die Anwesenheit des Installateurs und eine betriebsbereite Gasverbrauchsanlage erforderlich. Bestätigung des Bezirks-Schornsteinfegermeisters: Die Aufstellung und der abgasseitige Anschluss der Feuerstätte ist mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister unter Berücksichtigung der anwenderspezifischen Regeln und Vorschriften festgelegt worden. Dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister wurde die geplante Installation mitgeteilt. Eine baurechtliche Beurteilung erfolgt nach Fertigstellung. Besondere Vermerke: __________ Datum ____________________________________________ Unterschrift / Stempel Bezirks-Schornsteinfegermeister Rechtsverbindliche Erklärung: Die Gas-Kundenanlage wird nach den Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV), den gesetzlichen u. behördlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik, den entsprechenden UVV und den technischen Hinweisen des Netzbetreibers errichtet. Sie wird den vorgeschriebenen Prüfungen nach DVGW-TRGI unterzogen. Die neu angeschlossenen Gasgeräte und Armaturen tragen das DIN-, DVGW- bzw. CE-Kennzeichen mit Registriernummer. Der Gasnetzkunde erkennt an, dass ein Anspruch auf Anlageninbetriebnahme nur besteht, wenn die Anlage vom Netzbetreiber zum Anschluss an das Gasnetz freigegeben ist und der Netzanschluss fertiggestellt ist. _______ __________________________________ Datum Unterschrift / Stempel Vertrags-Installationsunternehmen _________ __________________________ Datum Unterschrift Auftraggeber (Gasnetzkunde) Prüfvermerk des Netzbetreibers: Die angemeldete Anlage kann mit der vorgesehenen Leistung angeschlossen werden nicht angeschlossen werden Besondere Vermerke: ____________ Datum Bitte zutreffendes ankreuzen. Die Angaben werden vom Netzbetreiber zur Datenverarbeitung gespeichert. ___________________________________ Unterschrift Netzbetreiber Blatt 1: Netzbetreiber Blatt 2: Bezirks-Schornsteinfegermeister Blatt 3: Vertragsinstallationsunternehmen Blatt 4: Gasnetzkunde
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