Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Volumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Um das verbrauchte Erdgas ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abrechnen zu können, wird die in m³ gemessene Menge Erdgas in entnommene thermische Energie in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Zustandszahl: Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Umlage für Abschaltbare Lasten (AbLaVUmlage) Verbrauch V Z Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Siehe Erläuterungen zur thermischen Gasabrechnung. Zustandszahl (z-Zahl) Von A wie Abschlagszahlung bis Z wie Zählpunkt ... Haben Sie noch Fragen ? Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter. Stadtwerke Speyer GmbH Kundenzentrum In der Praxis liefert der Versorger einen Mix aus verschiedenen Feldern, Leitungen und Speichern. Diesen Schwankungen wird mit der Anwendung eines mengenbezogenen Abrechnungsbrennwertes Rechnung getragen. Georg-Peter-Süß-Straße 2 Die Verordnung für abschaltbare Lasten (AbLaV) trägt zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur Versorgungssicherheit bei. Bei drohender Instabilität des Stromnetzes sollen große Stromverbraucher ihren Verbrauch zurückfahren. Im Gegenzug dafür erhalten diese Verbraucher eine Entschädigung von den Übertragungsnetzbetreibern. Die dadurch entstehenden Kosten werden seit 2014 auf alle Endverbraucher umgelegt. Telefon: 06232/625-3200 E-Mail: [email protected] Internet: www.sws.speyer.de Mo bis Mi 7.30 – 16.00 Uhr Do 7.30 – 18.00 Uhr Fr 7.30 – 13.00 Uhr Der Strom- und Erdgasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen und abgerechnet. Das große Energie-ABC Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und einem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. 67346 Speyer Besonderheiten zum Erdgasverbrauch siehe thermische Gasabrechnung Verbrauchs- Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. oder Arbeitspreis [email protected] T Brennwert: Der Brennwert ist ein Maß für den Energiegehalt des Brennstoffes und gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung und anschließender Abkühlung des Stoffes auf 25°C sowie der Kondensation freigesetzt wird. Dieser ändert sich permanent, was in der Natur des Erdgases als Primärenergieträger selbst begründet liegt. Das Erdgas stammt aus verschiedenen Ländern und Gasfeldern mit jeweils unterschiedlichen Brennwerten. Zählpunkt/ Zählpunktbezeichnung Stand: 01/2016 Thermische Gasabrechnung Was bedeutet das ? Standardisierte Begriffserklärungen Abschlags- Unter Abschlagszahlungen versteht man Teilzahlungen auf die zahlungen jährlich zu erwartenden Energiekosten. Diese werden in der Regel monatlich geleistet und mit der folgenden Jahresabrechnung verrechnet. Somit wird die finanzielle Belastung für die Energiekosten auf das ganze Jahr gleichmäßig verteilt. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden jährlichen Energieverbrauch. A Bei den SWS werden die Abschlagszahlungen monatlich und rückwirkend für die Energielieferung des vorhergehenden Monats beglichen. Die SWS fordern für ein Jahr maximal elf Abschläge im zwölften Monat erfolgt die Abrechnung, bei der die geleisteten Abschläge gegen die tatsächlich angefallenen Energiekosten aufgerechnet werden. Hieraus entsteht eine Gutschrift oder ein Nachzahlungsbetrag. Anschluss- Anschlussnutzer ist derjenige, dem die Energie zum Letztverbrauch geliefert wird. nutzer vs. Anschlussnehmer Anschlussnehmer ist gemäß § 1 Abs. 2 NDAV i. V. m. § 18 Abs. 1 Satz 1 EnWG jedermann, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederdrucknetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederdrucknetz angeschlossen ist. Brennwert Siehe Erläuterungen zur thermischen Gasabrechnung. EEGUmlage Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energien (Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse) zur Stromerzeugung nutzen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen zur Abnahme des Stroms aus geförderten EEG-Anlagen. Die daraus entstehenden Mehrkosten werden durch die EEG-Abgabe vom Kunden getragen, der damit die Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energien unterstützt. Elektrische Leistung (kW) und Arbeit (kWh) E Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie viel Energie ein Gerät benötigt. Die Maßeinheit für die elektrische Leistung ist Watt (W). Die elektrische Arbeit ergibt sich aus der elektrischen Leistung bezogen auf eine Zeiteinheit, bspw. eine Stunde. Hieraus entsteht die in der Praxis gängige Einheit „Kilowattstunde“ (kWh): - 1000 Watt (W) x 1 Stunde (h) = 1 Kilowattstunde (kWh) - Elektrische Leistung: 1000 Watt (W) = 1 Kilowatt (kW) Eine Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn ein KunErsatzversorgung de über das Energieversorgungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger sichergestellt und erfolgt nach der Grundversorgungsverordnung (GVV) in der jeweils gültigen Fassung. Grundpreis Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Energiekosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen. Grundversorger im Sinne der Grundversorgungsverordnung Grundversorgung (GVV) ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Kunden mit Energie beliefert. Die Grundversorgung ist folglich die Energielieferung des Grundversorgers an Kunden (bis zu einem maximalen Jahresverbrauch von 10.000 kWh) zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen. Die Allgemeinen Preise und Bedingungen sind öffentlich bekannt zu geben. G HT (Hochtarif) - Tagstrom Strom, der tagsüber und damit außerhalb der Niedertarifzeiten (nachts und ggf. am Wochenende) bezogen wird. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe ist Teil des Arbeitspreises und umfasst Entgelte, die für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Versorgungsleitungen anfallen und vom Netzbetreiber an die Kommune abzuführen sind. KWKAbgabe Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Abgabe (KWK-Abgabe) resultiert aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Ziel des Gesetzes ist es, eine Verminderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland zu erreichen. Dafür werden die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch die KWKAbgabe auf alle Endverbraucher umgelegt. K Liefer-/ Abnahmestelle Ort, an dem die Energielieferung erbracht und die Energie entnommen wird. Messdienst- Sie beinhaltet die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten sowie die Ermittlung des Energieverbrauchs. leistung Diese Kosten werden vom Messdienstleister (überwiegend ist dies der Netzbetreiber) in Rechnung gestellt. Die Rolle und die Aufgaben des Messdienstleisters können auch von einem unabhängigen, dritten Unternehmen übernommen werden. Messstellenbetrieb Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Messstellenbetreiber (überwiegend ist dies der Netzbetreiber) in Rechnung gestellt. Die Rolle und die Aufgaben des Messstellenbetreibers können auch von einem unabhängigen, dritten Unternehmen übernommen werden. Netzbetreiber So wird ein Unternehmen bezeichnet, das den Betrieb eines Verteilungs- oder eines Übertragungsnetzes führt (Konzession). Er ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes in diesem Gebiet sowie für die Verbindungen mit anderen Netzen verantwortlich. Die sogenannte Konzession für den Netzbetrieb ist zeitlich befristet. Erwirbt nach deren Ablauf ein anderes Unternehmen diese Konzession, wechselt der Netzbetreiber und alle Kunden in diesem Netz gehen automatisch mit zum neuen Netzbetreiber. Jeder Kunde hat so immer nur einen Netzbetreiber für Strom bzw. Erdgas. N Netznutzungsentgelte Als Netznutzungsentgelte werden Entgelte des Energienetzbetreibers bezeichnet, die für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen (Netzinstandhaltung und Versorgungssicherheit) erhoben werden. Diese Netznutzungsentgelte werden als Teil des Arbeits- bzw. Verbrauchspreises dem Kunden weiterberechnet. NT (Niederbzw. Schwachlasttarif) Nachtstrom Strom, der zu bestimmten Niedertarifzeiten nachts und ggf. am Wochenende bezogen wird. Nachtstrom wird mittels Zweitarifzähler (HT/NT-Zähler) gemessen und mit entsprechenden Tarifen abgerechnet. OBISKennzahlen OBIS-Kennzahlen (Object Identification System) dienen der eindeutigen Identifikation von Messwerten (Energiemengen, Zählerstände). OffshoreHaftungsumlage Die Offshore-Haftungsumlage ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Die Umlage wurde zur Deckung von Entschädigungszahlungen eingeführt, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks (Windparks, die im Küstenvorfeld der Meere errichtet werden) an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und auf alle Endverbraucher umgelegt. O Preisgarantie P Eine Preisgarantie gilt für alle Bestandteile des Energiepreises, lediglich die Mehrwertsteuer ist ausgenommen. Wenn der Staat diese verändert, darf der Versorger diese Änderung an seine Kunden weiterreichen. Die branchenübliche eingeschränkte Preisgarantie (Preisfixierung) bezieht sich lediglich auf die Energiekosten und Netzentgelte. Nicht garantiert ist die Höhe aller staatlichen Steuern und Abgaben. Die Veränderungen dieser Preisbestandteile kann der Versorger an die Kunden weitergeben. Zu den staatlichen Steuern und Abgaben gehören neben der Mehrwertsteuer und Energiesteuer beispielsweise auch die EEG-Umlage für die Förderung der Ökoenergien oder die KWK-Abgabe. Strommix Der Strommix bezeichnet die prozentuale Aufteilung der Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, den der Anbieter an den Verbraucher verkauft. Da alle Stromanbieter dasselbe Stromnetz nutzen, bekommt ein Kunde von jedem Anbieter Strom in genau gleicher Qualität Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch an der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Dadurch kann ein Stromkunde bei der Wahl seines Lieferanten leichter Umweltschutzaspekte berücksichtigen. §19 Strom NEVUmlage Besonders stromintensive Unternehmen (ab 10 Millionen Kilowattstunden Jahresverbrauch) werden seit Januar 2012 von den Netznutzungsentgelten befreit. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Netzbetreiber werden durch diese Umlage auf alle Endverbraucher verteilt. Dadurch soll Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv gehalten und die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland verhindert werden. S
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