Flyer zum - Stadtwerke Speyer GmbH

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern
(m³), gemessen. Das Volumen ist abhängig von Druck
und Temperatur. Um das verbrauchte Erdgas ohne den
Einfluss von Druck und Temperatur abrechnen zu können, wird die in m³ gemessene Menge Erdgas in entnommene thermische Energie in Kilowattstunden (kWh)
umgerechnet. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z
(z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert.
Zustandszahl: Temperatur und Druck am Verbrauchsort
wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus
und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen
Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Umlage für
Abschaltbare Lasten
(AbLaVUmlage)
Verbrauch
V
Z
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig,
diese Nummer existiert nur einmal im europäischen
Energienetz.
Siehe Erläuterungen zur thermischen Gasabrechnung.
Zustandszahl (z-Zahl)
Von A wie Abschlagszahlung
bis Z wie Zählpunkt ...
Haben Sie noch Fragen ?
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Stadtwerke Speyer GmbH
Kundenzentrum
In der Praxis liefert der Versorger einen Mix aus verschiedenen Feldern, Leitungen und Speichern. Diesen
Schwankungen wird mit der Anwendung eines mengenbezogenen Abrechnungsbrennwertes Rechnung getragen.
Georg-Peter-Süß-Straße 2
Die Verordnung für abschaltbare Lasten (AbLaV) trägt
zur Stabilisierung der Übertragungsnetze und somit zur
Versorgungssicherheit bei. Bei drohender Instabilität
des Stromnetzes sollen große Stromverbraucher ihren
Verbrauch zurückfahren. Im Gegenzug dafür erhalten
diese Verbraucher eine Entschädigung von den Übertragungsnetzbetreibern. Die dadurch entstehenden Kosten werden seit 2014 auf alle Endverbraucher umgelegt.
Telefon:
06232/625-3200
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.sws.speyer.de
Mo bis Mi
7.30 – 16.00 Uhr
Do
7.30 – 18.00 Uhr
Fr
7.30 – 13.00 Uhr
Der Strom- und Erdgasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen und abgerechnet.
Das große
Energie-ABC
Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber
den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und
einem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt
werden können.
67346 Speyer
Besonderheiten zum Erdgasverbrauch siehe thermische Gasabrechnung
Verbrauchs- Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den
Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
oder
Arbeitspreis
[email protected]
T
Brennwert: Der Brennwert ist ein Maß für den Energiegehalt des Brennstoffes und gibt die Wärmemenge
an, die bei der Verbrennung und anschließender Abkühlung des Stoffes auf 25°C sowie der Kondensation
freigesetzt wird. Dieser ändert sich permanent, was in
der Natur des Erdgases als Primärenergieträger selbst
begründet liegt. Das Erdgas stammt aus verschiedenen
Ländern und Gasfeldern mit jeweils unterschiedlichen
Brennwerten.
Zählpunkt/
Zählpunktbezeichnung
Stand: 01/2016
Thermische
Gasabrechnung
Was
bedeutet
das ?
Standardisierte
Begriffserklärungen
Abschlags- Unter Abschlagszahlungen versteht man Teilzahlungen auf die
zahlungen jährlich zu erwartenden Energiekosten. Diese werden in der
Regel monatlich geleistet und mit der folgenden Jahresabrechnung verrechnet. Somit wird die finanzielle Belastung für
die Energiekosten auf das ganze Jahr gleichmäßig verteilt. Die
Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden
jährlichen Energieverbrauch.
A
Bei den SWS werden die Abschlagszahlungen monatlich und
rückwirkend für die Energielieferung des vorhergehenden Monats
beglichen. Die SWS fordern für ein Jahr maximal elf Abschläge im zwölften Monat erfolgt die Abrechnung, bei der die geleisteten
Abschläge gegen die tatsächlich angefallenen Energiekosten
aufgerechnet werden. Hieraus entsteht eine Gutschrift oder
ein Nachzahlungsbetrag.
Anschluss- Anschlussnutzer ist derjenige, dem die Energie zum Letztverbrauch geliefert wird.
nutzer vs.
Anschlussnehmer
Anschlussnehmer ist gemäß § 1 Abs. 2 NDAV i. V. m. § 18 Abs.
1 Satz 1 EnWG jedermann, in dessen Auftrag ein Grundstück
oder Gebäude an das Niederdrucknetz angeschlossen wird
oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederdrucknetz
angeschlossen ist.
Brennwert
Siehe Erläuterungen zur thermischen Gasabrechnung.
EEGUmlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert den Ausbau
von Energieerzeugungsanlagen, die erneuerbare Energien
(Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse) zur Stromerzeugung nutzen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Energieversorgungsunternehmen zur Abnahme des Stroms aus geförderten EEG-Anlagen. Die daraus entstehenden Mehrkosten
werden durch die EEG-Abgabe vom Kunden getragen, der
damit die Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen
Energien unterstützt.
Elektrische
Leistung
(kW) und
Arbeit
(kWh)
E
Die elektrische Leistung ist ein Momentwert. Sie gibt an, wie
viel Energie ein Gerät benötigt. Die Maßeinheit für die elektrische Leistung ist Watt (W). Die elektrische Arbeit ergibt sich
aus der elektrischen Leistung bezogen auf eine Zeiteinheit,
bspw. eine Stunde. Hieraus entsteht die in der Praxis gängige
Einheit „Kilowattstunde“ (kWh):
- 1000 Watt (W) x 1 Stunde (h) = 1 Kilowattstunde (kWh)
- Elektrische Leistung: 1000 Watt (W) = 1 Kilowatt (kW)
Eine Ersatzversorgung ist dann gegeben, wenn ein KunErsatzversorgung de über das Energieversorgungsnetz Energie bezieht, ohne
dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger sichergestellt und erfolgt nach der Grundversorgungsverordnung (GVV) in der jeweils gültigen Fassung.
Grundpreis Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Energiekosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis)
zusammen.
Grundversorger im Sinne der Grundversorgungsverordnung
Grundversorgung (GVV) ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Kunden mit Energie beliefert.
Die Grundversorgung ist folglich die Energielieferung des
Grundversorgers an Kunden (bis zu einem maximalen Jahresverbrauch von 10.000 kWh) zu Allgemeinen Preisen und
Bedingungen. Die Allgemeinen Preise und Bedingungen sind
öffentlich bekannt zu geben.
G
HT
(Hochtarif)
- Tagstrom
Strom, der tagsüber und damit außerhalb der Niedertarifzeiten
(nachts und ggf. am Wochenende) bezogen wird.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist Teil des Arbeitspreises und umfasst Entgelte, die für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Versorgungsleitungen anfallen und vom Netzbetreiber an die Kommune abzuführen sind.
KWKAbgabe
Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Abgabe (KWK-Abgabe) resultiert
aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Ziel des
Gesetzes ist es, eine Verminderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland zu erreichen. Dafür werden
die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert.
Die dadurch entstehenden Kosten werden durch die KWKAbgabe auf alle Endverbraucher umgelegt.
K
Liefer-/
Abnahmestelle
Ort, an dem die Energielieferung erbracht und die Energie entnommen wird.
Messdienst- Sie beinhaltet die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung
der Zählerdaten sowie die Ermittlung des Energieverbrauchs.
leistung
Diese Kosten werden vom Messdienstleister (überwiegend ist
dies der Netzbetreiber) in Rechnung gestellt. Die Rolle und die
Aufgaben des Messdienstleisters können auch von einem unabhängigen, dritten Unternehmen übernommen werden.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie
den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Messstellenbetreiber (überwiegend ist dies der Netzbetreiber) in Rechnung gestellt. Die Rolle und die Aufgaben
des Messstellenbetreibers können auch von einem unabhängigen, dritten Unternehmen übernommen werden.
Netzbetreiber
So wird ein Unternehmen bezeichnet, das den Betrieb eines
Verteilungs- oder eines Übertragungsnetzes führt (Konzession). Er ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes in diesem Gebiet sowie für die Verbindungen
mit anderen Netzen verantwortlich. Die sogenannte Konzession für den Netzbetrieb ist zeitlich befristet. Erwirbt nach deren
Ablauf ein anderes Unternehmen diese Konzession, wechselt
der Netzbetreiber und alle Kunden in diesem Netz gehen automatisch mit zum neuen Netzbetreiber. Jeder Kunde hat so
immer nur einen Netzbetreiber für Strom bzw. Erdgas.
N
Netznutzungsentgelte
Als Netznutzungsentgelte werden Entgelte des Energienetzbetreibers bezeichnet, die für den Transport und die
Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen
Dienstleistungen (Netzinstandhaltung und Versorgungssicherheit) erhoben werden. Diese Netznutzungsentgelte
werden als Teil des Arbeits- bzw. Verbrauchspreises dem
Kunden weiterberechnet.
NT (Niederbzw.
Schwachlasttarif) Nachtstrom
Strom, der zu bestimmten Niedertarifzeiten nachts und
ggf. am Wochenende bezogen wird. Nachtstrom wird
mittels Zweitarifzähler (HT/NT-Zähler) gemessen und mit
entsprechenden Tarifen abgerechnet.
OBISKennzahlen
OBIS-Kennzahlen (Object Identification System) dienen
der eindeutigen Identifikation von Messwerten (Energiemengen, Zählerstände).
OffshoreHaftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage ist seit 2013 ein Bestandteil
des Strompreises für Letztverbraucher. Die Umlage wurde
zur Deckung von Entschädigungszahlungen eingeführt,
die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks
(Windparks, die im Küstenvorfeld der Meere errichtet werden) an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können. Die
Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelt und auf alle Endverbraucher umgelegt.
O
Preisgarantie
P
Eine Preisgarantie gilt für alle Bestandteile des Energiepreises, lediglich die Mehrwertsteuer ist ausgenommen.
Wenn der Staat diese verändert, darf der Versorger diese
Änderung an seine Kunden weiterreichen.
Die branchenübliche eingeschränkte Preisgarantie (Preisfixierung) bezieht sich lediglich auf die Energiekosten und
Netzentgelte. Nicht garantiert ist die Höhe aller staatlichen
Steuern und Abgaben. Die Veränderungen dieser Preisbestandteile kann der Versorger an die Kunden weitergeben.
Zu den staatlichen Steuern und Abgaben gehören neben
der Mehrwertsteuer und Energiesteuer beispielsweise
auch die EEG-Umlage für die Förderung der Ökoenergien
oder die KWK-Abgabe.
Strommix
Der Strommix bezeichnet die prozentuale Aufteilung der
Energieträger, aus denen der Strom erzeugt wird, den der
Anbieter an den Verbraucher verkauft. Da alle Stromanbieter dasselbe Stromnetz nutzen, bekommt ein Kunde
von jedem Anbieter Strom in genau gleicher Qualität Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch an der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde
die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Dadurch kann ein
Stromkunde bei der Wahl seines Lieferanten leichter Umweltschutzaspekte berücksichtigen.
§19 Strom
NEVUmlage
Besonders stromintensive Unternehmen (ab 10 Millionen
Kilowattstunden Jahresverbrauch) werden seit Januar
2012 von den Netznutzungsentgelten befreit. Die dadurch
entstehenden Mehrkosten für die Netzbetreiber werden
durch diese Umlage auf alle Endverbraucher verteilt. Dadurch soll Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv
gehalten und die Abwanderung von Unternehmen ins
Ausland verhindert werden.
S