Richtlinien für Gesuche

Richtlinien und Vorgehensweise Gesuchstellungen an den
imPROGR Verein (iPV)
Wer und was wird unterstützt?
Grundsätzlich werden nur Gesuche von Mitglieder des imPROGR-Vereins
bearbeitet. Die zu fördernden Projekte finden im PROGR statt und tragen
zur inhaltlichen Ausstrahlung des Hauses bei. Es werden keine kommerziellen Veranstaltungen unterstützt. Das eingereichte Projekt muss einen
künstlerischen und/oder kulturellen Anspruch erfüllen. Schon durchgeführte Projekte können nur in Ausnahmefällen unterstützt werden. Es
sind Defizitdeckungsgarantien oder Unterstützungsbeiträge bis maximal
1’000.- möglich. Der Vorstand des iPV entscheidet fortlaufend, ob in der
Vereinskasse genügend Geld vorhanden ist, um Beiträge zu sprechen.
Wann können Gesuche eingereicht werden?
Gesuche können jederzeit per E-Mail ([email protected]) eingereicht
werden. In der Regel werden sie innerhalb eines Monats behandelt
(nächste iPV Vorstandssitzung).
Gesuchstellung
Die Gesuche/Projektdossiers sollten folgendes beinhalten:
- Genaue Projektbeschreibung
- Ort, Datum und Dauer der Veranstaltung oder des Projekts
- Detaillierter Finanzierungsplan mit Ausgaben und Einnahmen, Angaben
über weitere Unterstützungsbeiträge, sowohl offene wie auch bereits
zugesagte.
Entscheid und Schlussbericht
Der Entscheid wird schriftlich den Gesuchstellenden mitgeteilt. Der
Vorstand ist betreffend der Gesuchsbeurteilungen nur gegenüber der Vereinsversammlung Rechenschaft schuldig. Nach Abschluss des geförderten
Projekts ist ein Schlussbericht mit folgenden Inhalten einzureichen:
- Kurze Beschreibung zum Projektverlauf
- Schlussabrechnung mit Budgetgegenüberstellung
Bern, März 2016 (iPV)