Richtlinien und Vorgehensweise Gesuchstellungen an den imPROGR Verein (iPV) Wer und was wird unterstützt? Grundsätzlich werden nur Gesuche von Mitglieder des imPROGR-Vereins bearbeitet. Die zu fördernden Projekte finden im PROGR statt und tragen zur inhaltlichen Ausstrahlung des Hauses bei. Es werden keine kommerziellen Veranstaltungen unterstützt. Das eingereichte Projekt muss einen künstlerischen und/oder kulturellen Anspruch erfüllen. Schon durchgeführte Projekte können nur in Ausnahmefällen unterstützt werden. Es sind Defizitdeckungsgarantien oder Unterstützungsbeiträge bis maximal 1’000.- möglich. Der Vorstand des iPV entscheidet fortlaufend, ob in der Vereinskasse genügend Geld vorhanden ist, um Beiträge zu sprechen. Wann können Gesuche eingereicht werden? Gesuche können jederzeit per E-Mail ([email protected]) eingereicht werden. In der Regel werden sie innerhalb eines Monats behandelt (nächste iPV Vorstandssitzung). Gesuchstellung Die Gesuche/Projektdossiers sollten folgendes beinhalten: - Genaue Projektbeschreibung - Ort, Datum und Dauer der Veranstaltung oder des Projekts - Detaillierter Finanzierungsplan mit Ausgaben und Einnahmen, Angaben über weitere Unterstützungsbeiträge, sowohl offene wie auch bereits zugesagte. Entscheid und Schlussbericht Der Entscheid wird schriftlich den Gesuchstellenden mitgeteilt. Der Vorstand ist betreffend der Gesuchsbeurteilungen nur gegenüber der Vereinsversammlung Rechenschaft schuldig. Nach Abschluss des geförderten Projekts ist ein Schlussbericht mit folgenden Inhalten einzureichen: - Kurze Beschreibung zum Projektverlauf - Schlussabrechnung mit Budgetgegenüberstellung Bern, März 2016 (iPV)
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