Bei wem können Gesuche eingereicht werden?

25.09.2016
Tags: Gesuch, Finanzen, Stiftungen, finanzielle Hilfe, Vorgehen Gesuche
Kategorien: Aktuelles, Beratung
Zielgruppen: Angehörige, Betroffene, Fachperson
Bei wem können Gesuche eingereicht werden?
Finanzielle Unterstützung
Verschiedene Stiftungen und gemeinnützige Organisationen unterstützen Menschen mit einer
Muskelkrankheit wenn IV und Ergänzungsleistungen nicht zahlen oder nicht ausreichend zahlen.
In der Folge haben wir eine Liste zusammen gestellt mit einigen wichtigen Organisationen. Die Liste ist
nicht abschliessend.
Pro Infirmis: finanzielle Direkthilfe für Notlagen und weiteres. Beiträge an Autofinanzierung bis maximal
Fr. 5'000.Stiftung Cerebral: verschiedene Möglichkeiten für definierten Diagnosebereich wie SMA, Duchenne,
weitere Diagnosen anfragen. Finanziert nicht nur für betroffene Kinder sondern auch für betroffene
Erwachsene. Finanzierern nur für konkrete Projekte.
Schweizerische Paraplegiker-Stiftung: Rollstuhlfahrer werden unterstützt bei konkreten Projekten. Oft nur
zusammen mit der "zuständigen" Patientenorganisation.
Schweizerische Muskelgesellschaft: muskelkranke Mitglieder werden unterstütz.
Oft gibt es neben den aufgezählten Stiftungen und Organisationen auch regionale oder kommunale
Organisationen, die unter spezifischen Vorgaben Familien oder Einzelpersonen unterstützen. Einige davon
finden Sie im Stiftungsverzeichnis vom Bund oder in der Übersicht zu den verschiedenen Stiftungsverzeichnissen
von cebs.
Gesuche müssen grundsätzlich vollständig eingereicht werden. Ein guter Überblick, was meist zu einem Gesuch
gehört, bietet dieser Link.
Schweizerische Muskelgesellschaft - Kanzleistrasse 80 - 8004 Zürich - [email protected]
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