Wir machen Schifffahrt möglich. Pressemitteilung Fahrinnenanpassung Unter- und Außenelbe Planergänzungsbeschlüsse erlassen vom 24.03.2016 Seite 1 von 2 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Ulrich-von-Hassell-Straße 76 53123 Bonn www.gdws.wsv.de Claudia Thoma Pressesprecherin [email protected] Telefon +49 (0)228-42968-2190 Mobil +49 (0)173/5170639 Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg in einem Hinweisbeschluss vom 2. Okt. 2014 mehrere naturschutzrechtliche Fragestellungen zur Klärung aufgegeben. Zusätzlich war der Ausgang eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fragen des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots abzuwarten. Am 1. Juli 2015 fällte der EuGH dazu sein Grundsatzurteil. Inzwischen wurde ein Planergänzungsverfahren durchgeführt. Heute haben die Planfeststellungsbehörden die Planergänzungsbeschlüsse erlassen. Diese werden ebenfalls heute - und damit wie angekündigt noch im 1. Quartal 2016 - an das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig geschickt. Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte: „Die Planer haben die Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts und die Entscheidung des EuGH äußerst gewissenhaft aufgearbeitet. Zum ersten Mal ging es darum, die neuen Vorgaben des EuGH zur Wasserrahmenrichtlinie in einem Verfahren umzusetzen. Das ist eine ganz besondere Herausforderung, die professionell gemeistert wurde.“ Die Umweltverbände und -verwaltungen wurden bereits in das Ergänzungsverfahren einbezogen und deren Einlassungen von den Planfeststellungsbehörden geprüft. Mit den jetzt vorliegenden Beschlüssen kann das Gerichtsverfahren fortgesetzt werden. Auf der Grundlage umfangreicher Gutachten wurden alle Fragen des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet. Das Ausbauvorhaben selbst bleibt unverändert. In den jeweils mehr als 200 Seiten umfassenden Planergänzungsbeschlüssen wurden die Aussagen der ursprünglichen Unterlagen bestätigt. Weitere Infos finden Sie unter: http://www.wsdnord.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/index.html Seite 1 von 1
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