Energieabgabenrückvergütung doch für alle Betriebe?

Autor: Mag. Andreas Maier, Partner bei SOT Süd Ost Treuhand /SOT Libertas Intercount
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Energieabgabenrückvergütung doch für alle Betriebe?
Im Jahr 2011 wurde die Energieabgabenrückvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt und somit im Wesentlichen Tourismusbetriebe von einer Rückerstattungsmöglichkeit ausgeschlossen.
Ein Verfahren, welches mit Beginn dieses Jahres den EuGH vorgelegt wurde, wurde vom
Generalanwalt des EuGH dahingehend gewürdigt, dass die Einschränkung auf Produktionsbetriebe nicht korrekt war. Folgt der EuGH nach dieser Stellungnahme des Generalanwaltes auch in seinem Urteil der Tatsache, dass dies nicht korrekt war, so stünde die Energieabgabenrückvergütung wieder sämtlichen Unternehmen, auch Dienstleistungsunternehmen, zu.
Hierbei besonders interessant ist die Möglichkeit der 5-jährigen Frist, was bedeuten würde,
dass auch für das Jahr 2011 noch bis 31.12.2016 ein Rückvergütungsantrag gestellt werden
könnte.
Voraussetzung: der EuGH folgt in seiner Entscheidung dem Generalanwalt. Wir empfehlen
hier die endgültige Entscheidung des EuGH abzuwarten und in weiterer Folge die entsprechenden Schritte zu setzen.