Stadt Friedrichshafen Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für ein Teilgebiet des Bebauungsplans Nr. 201 „Südliche Wera-/ Olgastraße“ Aufgrund von §§ 14, 16, 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 hat der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am 29.02.2016 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsdauer / Geltungsbereich Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre im Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 201 „Südliche Wera-/ Olgastraße“ wird für den im Lageplan vom 10.12.2015 (Anlage zu dieser Satzung) dargestellten Bereich um ein Jahr verlängert. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 10.03.2016 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens mit Ablauf des 09.03.2017. Hinweise: Eine etwaige Verletzung der in § 214 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Friedrichshafen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre gemäß § 18 BauGB und die Vorschriften des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Gemeindeordnung in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Friedrichshafen geltend gemacht worden ist. Ergänzende Informationen: Die Satzung wird während der üblichen Dienststunden im Technischen Rathaus der Stadt Friedrichshafen, Stadtplanungsamt, Charlottenstraße 12, zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jedermann kann die Unterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft erhalten. Friedrichshafen, den 08.03.2016 gez. Dr.-Ing. Stefan Köhler Erster Bürgermeister
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