Bekanntmachungen - Friedrichshafen

Satzung über die Form
öffentlicher Bekanntmachungen
10.1.1.04 (16)
Stadt Friedrichshafen
Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25. Juli 1955 (Ges.Bl.
S. 129) i.V. mit § 1 der Ersten Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung i.d.F. der
Verordnung des Innenministeriums über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und
Landkreise vom 25. August 1969 (Ges.Bl. S. 208) hat der Gemeinderat am 21. Januar 1970
folgende
Satzung
über die Form öffentlicher Bekanntmachungen
der Stadt Friedrichshafen
erlassen:
§1
Form der öffentlichen Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Friedrichshafen erfolgen in der „Schwäbischen Zeitung“, Ausgabe Friedrichshafen.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung
über die Form öffentlicher Bekanntmachungen der Stadt Friedrichshafen vom 20. Februar
1957 außer Kraft.
Friedrichshafen, den 21. Januar 1970
gez. Dr. Grünbeck
Oberbürgermeister
Die Satzung ist am 21. Februar 1970 in der „Schwäbischen Zeitung“, Ausgabe Friedrichshafen; öffentlich bekanntgemacht worden und am 22. Februar 1970 in Kraft getreten.
Ergänzungslieferung vom
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