Informationen zur Landtagswahl 2016

Informationen zur Landtagswahl 2016
Die Wahlteilnahme an der Landtagswahl am 13. März 2016 per Briefwahl ist ab
sofort möglich
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg stellt ab sofort Briefwahlunterlagen und Wahlscheine für die Landtagswahl am 13. März 2016 aus.
Die Stimmberechtigten können die Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, schriftlich beantragen. Dafür eignet sich
das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular.
Wichtig ist, dass der ausgefüllte Antrag persönlich und handschriftlich vom Stimmberechtigten unterschrieben ist. Der Antrag ist ausreichend frankiert an die Verbandsgemeindeverwaltung zu übersenden oder dort abzugeben. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos der Antrag gestellt werden. Dies
ist auch per E-Mail oder durch mündliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung - allerdings nicht telefonisch - möglich. In allen Fällen muss der Antragsteller seinen
Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Ein vorbereitetes
Antragsformular
steht
auch
im
Internet
unter
www.bad-marienberg.de/wahlen zur Verfügung.
Der Stimmberechtigte kann auch eine dritte Person beauftragen, für ihn einen Wahlscheinantrag zu stellen. Die beauftragte Person muss ihre Bevollmächtigung allerdings
schriftlich nachweisen.
Nach Ausstellung der Briefwahlunterlagen ergeben sich für die Stimmberechtigten unterschiedliche Möglichkeiten, ihr Wahlrecht auszuüben:
 Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung
abholen und gleich dort wählen.
 Sie können sich die Briefwahlunterlagen aber auch zusenden lassen und von zuhause
oder anderenorts aus wählen.
 Der Stimmberechtigte kann auch eine Person beauftragen, für ihn den Wahlschein samt
Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Dazu muss allerdings der Verbandsgemeindeverwaltung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorliegen. Die beauftragte
Person darf im Übrigen nur maximal vier Bevollmächtigungen dieser Art annehmen und
muss dies auch gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung versichern.
Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl - das ist Freitag, der 11. März
2016 - 18.00 Uhr, beantragt werden. Sogar bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, darf dies erfolgen, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der stimmberechtigten Person eingetreten ist
und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.
Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass der
von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichnete Stimmzettel rechtzeitig wieder bei
der Verbandsgemeindewaltung eingeht. Der Wahlbrief für die Landtagswahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich von der Deutschen Post AG befördert und geht an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg. Wahlbriefe können auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung direkt abgegeben werden. Sie müssen dort allerdings spätestens bis
zum Ende der Wahlzeit (13. März 2016, 18.00 Uhr) eingehen. Da bei der Landtagswahl
jeder Wahlvorstand die durch Briefwahl abgegebenen Stimmen seines Stimmbezirks auszählt, können die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbriefe auch bis spätestens 18.00
Uhr in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben.
Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.
Bei Fragen zur Briefwahl und bei allgemeinen Fragen zur Landtagswahl steht Ihnen Herr
Alexander Stahl (Telefon: 0 26 61/62 68 – 3 13) von der Verbandsgemeindeverwaltung
gerne zur Verfügung.
Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Marienberg