2. Version - Briefwahl

Landtagswahl 2016
Beantragung der Briefwahl
Die Stimmberechtigten für die Landtagswahl 2016, welche am Sonntag, dem 13.03.2016
stattfindet, werden seit der 6. Kalenderwoche 2016 schriftlich über ihr Stimmrecht informiert.
Ab dem Zugang der Wahlbenachrichtigungen besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu
beantragen. Eine Begründung des Antrages ist nicht erforderlich.
Folgende Wege stehen Ihnen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung:
1. Online-Beantragung:
Auf der Internetseite www.vg-rhein-mosel.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre
Briefwahlunterlagen elektronisch zu beantragen. Bitte nehmen Sie für die Online-Beantragung
Ihre Wahlbenachrichtigung zur Hand.
2. Beantragung per E-Mail:
Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per E-Mail an [email protected] zu
beantragen. Geben Sie in Ihrer E-Mail möglichst alle Daten an, die Sie Ihrer
Wahlbenachrichtigung entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass die unverschlüsselte
Übertragung der Daten per E-Mail auf eigenes Risiko geschieht. Aus Sicherheitsgründen
empfehlen wir Ihnen die sichere Antragsstellung im vorgenannten Online-Verfahren zu
verwenden.
3. Schriftliche Beantragung:
Sie können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen. Bitte verwenden Sie hierfür das
Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
4. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen:
Briefwahlunterlagen können auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Sie können
diese auf Wunsch auch in unseren Räumlichkeiten ausfüllen. Für die persönliche
Entgegennahme der Briefwahlunterlagen ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises
bzw. Passes erforderlich. Zur Abholung der Unterlagen für dritte Personen muss zusätzlich die
ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
mitgebracht werden.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Wahl vor Ort
Gerne können Sie Ihre Stimme(n) auch vor dem Wahltermin zu den nachstehenden
Öffnungszeiten der beiden Wahlämter abgeben. Hierfür ist die Vorlage der
Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Lichtbildausweises bzw. Pass erforderlich.
Wir stehen Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
Verwaltungsstelle Kobern-Gondorf
Wahlamt, 1. OG, Zimmer 19
Bahnhofstraße 44
56330 Kobern-Gondorf
Telefon: (02607) 49-900
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten des Wahlamtes in Kobern-Gondorf:
Bis zur Wahl jeweils montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags
14:00 bis 16:00 Uhr.
Verlängerte Öffnungszeiten des Wahlamtes Kobern-Gondorf am 11.03.2016:
Am Freitag, dem 11.03.2016 ist das Wahlamt in Kobern-Gondorf zusätzlich von 14:00 Uhr bis
18:00 Uhr geöffnet.
Für die Landtagswahl 2016 bieten wir Ihnen den Service des Wahlamtes außerdem auch in
Rhens an:
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
Verwaltungsstelle Rhens
Wahlamt, Zimmer 5
Am Viehtor 2
56321 Rhens
Telefon: (02607) 49-900
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten des Wahlamtes in Rhens:
Bis zur Wahl jeweils montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr.
Beide Standorte des Wahlamtes stehen allen Bürgerinnen und Bürgern der
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel unabhängig von ihrem Wohnort zu den oben
angeführten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass Sie bei schriftlicher Beantragung (vgl. Ziffer 3) Ihren Antrag
auf Briefwahl auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wahlamtes in einer der beiden
Verwaltungsstellen der Verbandsgemeindeverwaltung bis Freitag, den 11.03.2016
persönlich abgeben bzw. in den Briefkasten einlegen können. Die Briefwahlunterlagen
erhalten Sie dann auf dem Postweg.
Wahlamt in Rhens:
Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass eine persönliche Abholung der
Wahlunterlagen (vgl. Ziffer 4) oder die Wahl vor Ort nur montags bis freitags von 8:00
bis 12:00 Uhr möglich ist.
Kobern-Gondorf, 16.02.2016
Bruno Seibeld, Bürgermeister