Landtagswahl 2016 Beantragung der Briefwahl Die Stimmberechtigten für die Landtagswahl 2016, welche am Sonntag, dem 13.03.2016 stattfindet, werden seit der 6. Kalenderwoche 2016 schriftlich über ihr Stimmrecht informiert. Ab dem Zugang der Wahlbenachrichtigungen besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Eine Begründung des Antrages ist nicht erforderlich. Folgende Wege stehen Ihnen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung: 1. Online-Beantragung: Auf der Internetseite www.vg-rhein-mosel.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen elektronisch zu beantragen. Bitte nehmen Sie für die Online-Beantragung Ihre Wahlbenachrichtigung zur Hand. 2. Beantragung per E-Mail: Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per E-Mail an [email protected] zu beantragen. Geben Sie in Ihrer E-Mail möglichst alle Daten an, die Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass die unverschlüsselte Übertragung der Daten per E-Mail auf eigenes Risiko geschieht. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen die sichere Antragsstellung im vorgenannten Online-Verfahren zu verwenden. 3. Schriftliche Beantragung: Sie können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. 4. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen: Briefwahlunterlagen können auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Sie können diese auf Wunsch auch in unseren Räumlichkeiten ausfüllen. Für die persönliche Entgegennahme der Briefwahlunterlagen ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bzw. Passes erforderlich. Zur Abholung der Unterlagen für dritte Personen muss zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. Wahl vor Ort Gerne können Sie Ihre Stimme(n) auch vor dem Wahltermin zu den nachstehenden Öffnungszeiten der beiden Wahlämter abgeben. Hierfür ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Lichtbildausweises bzw. Pass erforderlich. Wir stehen Ihnen wie folgt zur Verfügung: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Verwaltungsstelle Kobern-Gondorf Wahlamt, 1. OG, Zimmer 19 Bahnhofstraße 44 56330 Kobern-Gondorf Telefon: (02607) 49-900 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Wahlamtes in Kobern-Gondorf: Bis zur Wahl jeweils montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr. Verlängerte Öffnungszeiten des Wahlamtes Kobern-Gondorf am 11.03.2016: Am Freitag, dem 11.03.2016 ist das Wahlamt in Kobern-Gondorf zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Für die Landtagswahl 2016 bieten wir Ihnen den Service des Wahlamtes außerdem auch in Rhens an: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel Verwaltungsstelle Rhens Wahlamt, Zimmer 5 Am Viehtor 2 56321 Rhens Telefon: (02607) 49-900 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten des Wahlamtes in Rhens: Bis zur Wahl jeweils montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr. Beide Standorte des Wahlamtes stehen allen Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel unabhängig von ihrem Wohnort zu den oben angeführten Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass Sie bei schriftlicher Beantragung (vgl. Ziffer 3) Ihren Antrag auf Briefwahl auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wahlamtes in einer der beiden Verwaltungsstellen der Verbandsgemeindeverwaltung bis Freitag, den 11.03.2016 persönlich abgeben bzw. in den Briefkasten einlegen können. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie dann auf dem Postweg. Wahlamt in Rhens: Bitten haben Sie dafür Verständnis, dass eine persönliche Abholung der Wahlunterlagen (vgl. Ziffer 4) oder die Wahl vor Ort nur montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr möglich ist. Kobern-Gondorf, 16.02.2016 Bruno Seibeld, Bürgermeister
© Copyright 2025 ExpyDoc