Verlag und Druck Linus Wittich KG

Informationen des Gemeindewahlleiters
zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Gemeinde Marpingen am 10. April 2016
sowie zu einer eventuellen Stichwahl am 24. April 2016
1.) Wahlbenachrichtigungskarten
1.1.) Versand der Wahlbenachrichtigungskarten
Sehr geehrte Wahlberechtigte in der Gemeinde Marpingen!
Bis Samstag, 19. März 2016, sollte Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl
der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen am 10. April 2016
(sowie für eine etwa notwendig werdende Stichwahl am 24. April 2016) per Post
zugegangen sein. Falls dies wider Erwarten bis zu diesem Datum nicht geschehen ist,
setzen Sie sich bitte sicherheitshalber mit dem Wahlamt der Gemeinde Marpingen
(Tel. 06853/9116-633) in Verbindung. Dort wird man überprüfen, ob Sie ins Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind. Diese Eintragung ist maßgebend dafür, dass
Sie als Wahlberechtigte/r Ihr Wahlrecht auch tatsächlich ausüben können.
1.2.) Aussehen der Wahlbenachrichtigungskarte
Sehr geehrte Wahlberechtigte in der Gemeinde Marpingen!
Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Abdruck der Vorder- und Rückseite der
Wahlbenachrichtigungskarte für die oben genannte Wahl/en sowie Erklärungen dazu.
a)
VORDERSEITE der Wahlbenachrichtigungskarte
Farbe: schwarze Schrift auf weißem Papier
Beschreibung: Auf der Vorderseite finden Sie links vom Adressfeld Angaben zum
Wahlraum, zum Wahlbezirk und zur Wählerverzeichnis-Nr.
Links oben stehen die Angaben zur Wahl selbst und der Wahlzeit, darunter Hinweise zur
Stimmabgabe bei Urnen- und Briefwahl.
Wahlbenachrichtigung
für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen
Wahltag:
etwa notwendig werdende Stichwahl:
Wahlzeit:
Sonntag, 10. April 2016
Sonntag, 24. April 2016
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Bringen
Sie diese Benachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Ihren Personalausweis - Unionsbürgerinnen
und Unionsbürger: Ihren Identitätsausweis - oder Reisepass bereit!
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist ein Antrag. Diesen können Sie mit rückseitigem Muster
stellen und bei der zuständigen Gemeinde abgeben oder im frankierten Umschlag absenden. Sie können aber
auch ohne Verwendung des rückseitigen Musters die Erteilung eines Wahlscheines mündlich (nicht jedoch
telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre
Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben; um die
Angabe der unten abgedruckten Nummer, mit der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird gebeten.
Wahlscheinanträge werden nur bis zum 08.04.2016, 18.00 Uhr, und für eine etwa notwendig werdende Stichwahl
bis zum 22.04.2016, 18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltage,
15.00 Uhr, entgegengenommen. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt
oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Wer für eine andere
Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer neben stehenden Anschrift teilen Sie bitte der Gemeinde mit.
Auskünfte zu barriere-reduzierten Wahlräumen erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 06853 / 9116-633,
zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Tel.-Nr. 0681 / 81 81 81.
Wahlraum
Grundschule
Marienstraße 21a
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Marpingen
Gemeindewahlleiter
barriere-reduziert
Wahlbezirk
001
Wählerverz.-Nr.
1.111
Frau/Herrn
Kim Mustermensch
Marpingen
Am Langenstrank 222b
66646 Marpingen
b) RÜCKSEITE der Wahlbenachrichtigungskarte
(= Antragsformular für die Erteilung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen)
Farbe: schwarze Schrift auf weißem Papier
Beschreibung: Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist das Antragsformular
für die Erteilung eines Wahlscheines (und der Briefwahlunterlagen.)
Wenn Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen
stellen, verwenden Sie bitte dieses Antragsformular. Der Antrag ist vollständig auszufüllen
und von der/dem Wahlberechtigten eigenhändig zu unterschreiben. Weitere Hinweise zur
Briefwahl finden Sie unter Punkt 2.
Wahlscheinantrag
(Bitte bei der Gemeinde abgeben oder bei
Postversand im frankierten Umschlag
absenden!)
An den Gemeindewahlleiter der
Gemeinde Marpingen
Urexweilerstraße 11
66646 Marpingen
Wahlscheinantrag
nur
ausfüllen,
unterschreiben und absenden, wenn Sie
nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in
einem anderen Wahlbezirk oder durch
Briefwahl wählen wollen.
Wer den Antrag für eine andere Person
stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er
dazu berechtigt ist.
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für
die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
(Nachstehende Angaben bitte vollständig und in Druckschrift. Zutreffendes ankreuzen.)
Familienname, Vorname
Geburtsdatum
Wohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Ich (s. Angaben oben) beantrage die Erteilung eines Wahlscheines –
für
☐ 1.) die Urwahl
am 10. April 2016
☐ 2.) die Stichwahl
am 24. April 2016
 Angaben zum/zur Antragsteller/in!
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und
Wohnanschrift
 Ankreuzen, für welche Wahl/en
der Wahlschein beantragt wird.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen
☐ soll an meine obige Anschrift geschickt werden.
☐ soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden:
1.) Urwahl am 10. April 2016
________________________________________________________________________________________________________
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
2.) Stichwahl am 24. April 2016
________________________________________________________________________________________________________
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
☐ wird abgeholt.
 Unterschrift der/des Wahlberechtigten !
______________________________________________________________________________________________________________
Mit dieser Unterschrift wird der Antrag gestellt!
Datum, Unterschrift der oder des Wahlberechtigten
Vollmacht
Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die
von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche
Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen
Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier
Wahlberechtigte vertreten werden.
Die bevollmächtigte Person hat dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie je Wahl nicht
mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
Ich bevollmächtige zur Entgegennahme des Wahlscheins mit
Briefwahlunterlagen Herrn/Frau
_______________________________________________________________________________________
 Angaben zur bevollmächtigten Person !
(Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
_______________________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift der oder des Wahlberechtigten
Erklärung der oder des Bevollmächtigten
(nicht von der oder dem Wahlberechtigten auszufüllen)
Hiermit bestätige ich __________________________________________________________
(Name, Vorname der/des Bevollmächtigten)
den Erhalt der Unterlagen und versichere gegenüber dem Gemeindewahlleiter, dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertrete.
_______________________________________________________________________________________
Datum, Unterschrift der oder des Bevollmächtigten
Eingegangen am:
Wahlschein-Nr. Unterlagennummer ausgehändigt/abgesandt am:
 zusätzliche zweite Unterschrift
der/des Wahlberechtigten
Nur bei Erteilung einer Vollmacht zur
Abholung der Briefwahlunterlagen
durch eine andere Person!
 Unterschrift der/des Bevollmächtigten
Nur bei Abholung der Briefwahlunterlagen
durch eine andere Person!
2. Briefwahl
2.1.) Wichtige allgemeine Hinweise
zur Beantragung, Ausgabe und Rücksendung
von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
Sehr geehrte Wahlberechtigte in der Gemeinde Marpingen!
Bis zum 19. März 2016 sollte Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl der
Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen am 10. April 2016
(sowie für eine etwa notwendig werdende Stichwahl am 24. April 2016) durch die Deutsche
Post AG zugestellt worden sein.
Für den Fall, dass Sie Briefwahl beantragen möchten und Fragen zur Vorgehensweise
haben, orientieren Sie sich bitte an folgendem Fragenkatalog:
a) Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Antrag auf Briefwahl stellen?
-
Eine Antragstellung ist seit einer Änderung der wahlrechtlichen Vorschriften im Jahre
2008 nicht mehr an Voraussetzungen geknüpft. Die früheren Antragsgründe für die
Briefwahl (z.B. Abwesenheit am Wahltage aus wichtigem Grunde, berufliche Gründe,
Krankheit etc.) wurden abgeschafft.
b) Auf welche Art ist der Antrag zu stellen?
-
Eine Antragstellung ist nur mündlich, schriftlich oder elektronisch möglich.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
c) Wie stelle ich einen schriftlichen Antrag?
-
-
-
Die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist zugleich das Antragsformular, mit
dem Sie Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen können.
Benutzen Sie für die schriftliche Antragstellung nach Möglichkeit dieses Formular.
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und vom Antragsteller eigenhändig zu unterschreiben. (Nur Personen, die zur eigenhändigen Unterzeichnung ihres Antrages körperlich
nicht in der Lage sind, können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.)
Senden Sie Ihren Antrag (bei Postversand: in einem frankierten Umschlag!) an den
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Marpingen, Gemeindewahlamt (im Rathaus,
Sitzungssaal im Erdgeschoss) Urexweilerstr. 11, 66646 Marpingen. Sie können Ihren
Antrag aber auch im Wahlamt (im Rathaus) abgeben oder von einer anderen Person
überbringen lassen.
Schriftliche Anträge können auch per Fax (06853/9116-620) gestellt werden.
Wenn Sie einen Antrag elektronisch stellen wollen, benutzen Sie bitte den OnlineWahlscheinantrag, den Sie ab dem 10. März 2016 unter www.marpingen.de
(Internetseite der Gemeinde Marpingen) finden.
d) Wie stelle ich einen mündlichen Antrag?
-
Bringen Sie, auch wenn Sie Ihren Antrag mündlich im Gemeindewahlamt stellen wollen,
bitte Ihre Wahlbenachrichtigungskarte zur Antragstellung mit. Halten Sie für alle Fälle
auch Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit!
e) Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
-
Anträge auf Briefwahl können nur bis Freitag, 08. April 2016, 18.00 Uhr, und für
eine etwa notwendig werdende Stichwahl bis zum 22.04.2016, 18.00 Uhr, oder bei
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch jeweils bis zum Wahltage,
15.00 Uhr, gestellt werden.
f) Darf ich für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen?
-
-
Eine mündliche Antragstellung für eine andere Person ist nur möglich, wenn der
Antragsteller durch Vorlegen einer schriftlichen Vollmacht nachweist, dass er dazu
berechtigt ist!
Es ist erlaubt, den schriftlichen Antrag eines anderen Wahlberechtigten zu überbringen. In diesem Falle ist derjenige, der den Antrag abgibt, nur der Bote oder
Überbringer. Antragsteller ist derjenige, der den Antrag mit seinen persönlichen
Daten versehen und unterschrieben hat.
g) Darf ich für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholen?
-
-
An eine andere Person als die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten persönlich
dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die
Berechtigung zur Empfangnahme durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen
wird. Ein Formular für die Vollmachterteilung befindet sich auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigungskarte.
Hierbei gilt die Einschränkung, dass von der bevollmächtigten Person nicht mehr
als vier Wahlberechtigte je Wahl vertreten werden dürfen. Die bevollmächtigte
Person hat dies dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
h) Wo kann ich die Briefwahl ausüben?
-
Wenn Sie Ihren Antrag auf Briefwahl mündlich im Wahlamt der Gemeinde stellen,
haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahl direkt an Ort und Stelle auszuüben.
Wenn Sie Ihren Antrag auf Briefwahl schriftlich stellen (durch Zusendung Ihres Antrages
oder durch Überbringen Ihres Antrages durch Dritte) werden Ihnen die Briefwahlunterlagen
per Post übersandt, amtlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person
überbracht, so dass Sie zu Hause (bzw. an Ihrem sonstigen Aufenthaltsort) wählen
können.
i) Was mache ich mit den Briefwahlunterlagen, nachdem ich gewählt habe ?
-
-
Wenn Sie Ihre Briefwahl ausgeübt haben, verpacken Sie Ihren Stimmzettel und Ihren
Wahlschein entsprechend der Angaben auf dem „Merkblatt zur Briefwahl“, das Ihnen
gemeinsam mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder übersandt worden ist.
Wenn Sie Ihre Briefwahl direkt im Wahlamt der Gemeinde ausüben, werfen Sie anschließend Ihre verpackten Unterlagen vor Ort in eine verschlossene und versiegelte Urne.
Wenn Sie Ihre Briefwahl zu Hause oder einem sonstigen Aufenthaltsort ausüben, senden
Sie anschließend Ihre verpackten Unterlagen an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde
Marpingen. Entsprechend adressierte Wahlbriefumschläge, die innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post
AG unentgeltlich befördert werden, finden Sie in Ihren Briefwahlunterlagen.
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie aber auch selbst im Rathaus Marpingen abgeben oder
von einer dritten Person dorthin überbringen lassen. Nach dem Eingang im Rathaus wandert
Ihr Wahlbrief in eine verschlossene und versiegelte Urne.
k) Was ist in Bezug auf die Beantragung von Briefwahlunterlagen
für die Stichwahl insbesondere zu beachten ?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Antrag auf Briefwahlunterlagen gleichzeitig
für beide Wahlen (Urwahl am 10.04.2016 und Stichwahl am 24.04.2016) zu stellen.
Das gilt insbesondere bei einer schriftlichen oder elektronischen Beantragung.
Die gleichzeitige Online-Antragstellung für Urwahl und Stichwahl ist bis Donnerstag,
07.04.2016, 12.00 Uhr, möglich. Im Falle einer Stichwahl am 24. April 2016 wird der
Online-Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ab dem
13.04.2016 wieder freigeschaltet. Anschließend ist eine Online-Antragstellung für die
Stichwahl bis Donnerstag, 21.04.2016, 12.00 Uhr, möglich.
Bezüglich der Fristen einer schriftlichen oder mündlichen Antragstellung wird
auf die Hinweise unter Punkt e) verwiesen.
2.2.) Beginn der Briefwahl
Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
der Gemeinde Marpingen am 10. April 2016
sowie für eine eventuelle Stichwahl am 24. April 2016
a) Ab wann kann ich einen Antrag auf Briefwahl stellen?
Spätestens nach dem Empfang der Wahlbenachrichtigungskarte, die Ihnen bis 19. März 2016
zugegangen sein sollte, können Sie Briefwahlunterlagen für die oben genannte/n Wahl/en
beantragen. Das Wahlamt der Gemeinde Marpingen ist seit Montag, 14. März 2016, für
die Briefwahl geöffnet.
Seit diesem Tag werden eingehende Anträge bearbeitet und Briefwahlunterlagen (zunächst nur
für die Urwahl am 10.04.2016) ausgehändigt oder versandt. Beachten Sie in Bezug auf die
Antragstellung bitte die unter 2.1) aufgeführten allgemeinen Hinweise.
Das Wahlamt der Gemeinde Marpingen (Tel. 06853/9116-633) befindet sich seit Montag,
14. März 2016, im Sitzungssaal des Rathauses (im Erdgeschoss).
b) Wann werden mir die Briefwahlunterlagen ausgehändigt oder zugesandt?
Briefwahlanträge werden im Wahlamt der Gemeinde Marpingen in aller Regel am Werktag
ihres Eingangs bearbeitet und der/dem Wahlberechtigten schnellstmöglich auf einem der
unter 2.1.) genannten Wege zugeleitet.
Die vorstehend aufgeführten Informationen sind kein Ersatz der gesetzmäßig vorgeschriebenen Bekanntmachungen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Gemeinde Marpingen nach Anlage 4 der Kommunalwahlordnung (KWO). Sie dienen
lediglich deren Ergänzung und Verdeutlichung.
Marpingen, den 22. März 2016
______________________________
(Werner Laub)
Bürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl 2016