Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Ho-Chi-Minh-Stadt Stand 12/2016 www.ho-chi-minh-stadt.diplo.de Ausstellung eines neuen Reisepasses Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung eines neuen Reisepasses einen Termin auf der Webseite des Generalkonsulats. Pro Person und pro Antrag muss ein separater Termin gebucht werden. Zum Termin muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige müssen beide Eltern und das Kind persönlich anwesend sein. Hinweis: Alle Dokumente bitte im Original für die Unterlagen des Generalkonsulats vorlegen. Unvollständige Anträge werden NICHT angenommen. Zur Ausstellung eines Reisepasses werden folgende Unterlagen benötigt: Reisepass oder Personalausweis Geburtsurkunde Soweit zutreffend Einbürgerungsurkunde und Heiratsurkunde Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland 1 biometrisches Passfoto (siehe gesondertes Merkblatt). vollständig ausgefülltes Antragsformular Für Kinder unter 18 Jahre: Geburtsurkunde des Kindes Heiratsurkunde der Eltern, ggf. Vaterschaftsanerkennung ggfls. Nachweis der Alleinsorgeberechtigung (Sorgerechtsbeschluss, bzw. Sterbeurkunde des anderen Elternteils) Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern durch Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde 1 biometrisches Passfoto (siehe gesondertes Merkblatt). vollständig ausgefülltes Antragsformular, das von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss Im Einzelfall können zusätzliche Dokumente und Nachweise verlangt werden. WICHTIGER HINWEIS: Vor der erstmaligen Beantragung eines Reisepasses für ein Kind, muss im Regelfall eine Namenserklärung abgegeben werden. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen im Bereich Geburt eines Kindes in Vietnam. Der Pass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 4-6 Wochen. Die Gültigkeit eines Reisepass beträgt 10 Jahre bzw. 6 Jahre Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Ho-Chi-Minh-Stadt Stand 12/2016 www.ho-chi-minh-stadt.diplo.de bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Passverlängerung oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich. Bei der Abholung eines neuen Passes wird der alte Pass im Generalkonsulat entwertet und zurückgegeben.
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