Checkliste für Einstellungen als Hilfskraft Die einzureichenden Formulare (nachfolgend unterstrichen) sind im Internet abrufbar unter: http://www.uni-kassel.de/go/hilfskraft Studentische Hilfskraft Studentische Hilfskraft mit 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss Akademische/Wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss Personalbogen Arbeitsvertrag (3 fach) 2) Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes 4) Erklärung zu Strafen- und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren Immatrikulationsbescheinigung zweifach (nur bei Zweitstudium) (mit Angabe der abgeleisteten Fachsemester) Vordruck 1) 2) 2) Selbstauskunft für das Elekt- ronische LohnsteuerAbzugsMerkmaleVerfahren (ElstAM) Beglaubigte Kopie Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde evtl. auch der Kinder, Heiratsurkunde ggf. mit Namensführung) Bei ausländischen Hilfskräften: beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels incl. Zusatzblatt und des Passes (Ausnahme bei EU-Bürgern) Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse Kopie des Sozialversicherungsausweises (sofern vorhanden) Fragebogen zur Sozialversicherung zwecks Vorlage bei der BHF 2) Anlagen zum Personalbogen Nachweis über Beschäftigungszeiten Beglaubigte Kopie über den 1. berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom I, FH-Abschluss; Lehramt (LA) an Grundschulen, LA an Haupt- und Realschulen) 3) 5) (Abschlusszeugnis und Urkunde) Beglaubigte Kopie des Wissenschaftlichen Universitätsabschlusses (z.B. Diplom II; Master, Staatsexamen LA Gymnasium) 5) (Abschlusszeugnis und Urkunde) Qualifizierungsziel inklusive Erläuterung des Qualifzierungsziels inhaltlich nachvollziehbar, individualisiert und verifiziert Hinweis auf gefahrgeneigte Tätigkeiten Bei einer Aufstockung / Reduzierung der Stundenzahl ist ein entsprechender Antrag (formloses Schreiben oder Email) ausreichend. Bei Weiterbeschäftigungen müssen neben dem Arbeitsvertrag (3-fach) die aktuelle Studienbescheinigung (2-fach) , der Fragebogen zur Sozialversicherung und der Vordruck Selbstauskunft für das Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale-Verfahren (ElstAM) eingereicht werden. 1) 2) 3) 4) 5) Bei Beschäftigungen über mehrere Semester ist die Bescheinigung des Folgesemesters unverzüglich einzureichen. Bitte diese Unterlagen auch bei einer Vertragsverlängerung einreichen. Bei Studierende Lehramt an Gymnasien: beglaubigte Kopie des Nachweises von 180 Credits. Diese Unterlagen müssen auch bei einer Unterbrechung von länger als 6 Monaten wieder neu vorgelegt werden. Bei ausländischen Abschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung erforderlich. Stand: 01.08.2016 Checkliste.docx
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