Europäische Kommission schlägt Befreiung von der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Europäische Kommission schlägt Befreiung von der Visumpflicht für
georgische Staatsbürger vor
Brüssel, 9. März 2016
Europäische Kommission schlägt Befreiung von der Visumpflicht für georgische Staatsbürger
vor
Die Europäische Kommission hat heute dem Rat der Europäischen Union und dem
Europäischen Parlament einen Vorschlag vorgelegt, um Georgien in die Liste der Länder
aufzunehmen, deren Staatsangehörige visumfrei in die meisten Mitgliedstaaten der EU
reisen dürfen. Damit würde die Visumpflicht für Georgier aufgehoben.
Der Vorschlag stützt sich auf eine positive Bewertung der Kommission vom letzten Dezember, in der
bestätigt wurde, dass Georgien alle Zielvorgaben des Aktionsplans zur Visaliberalisierung (VLAP)
erfüllt.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu:
„Heute lösen wir unsere Zusage ein, Visumfreiheit für georgische Staatsbürger vorzuschlagen. Der
visafreie Reiseverkehr wird die Kontakte von Bürger zu Bürger weiter erleichtern und die
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bande zwischen der Europäischen Union und Georgien
vertiefen – ein großer Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger Georgiens. Mit unserem heutigen
Vorschlag erkennen wir die Erfolge der georgischen Regierung bei der Umsetzung weitreichender und
schwieriger Reformen in den Bereichen Justiz und Inneres an, mit denen sie sehr viel für
Rechtsstaatlichkeit und das Justizsystem erreicht hat. Ich bin sehr zufrieden mit den erzielten
Fortschritten, und ich hoffe, dass das Europäische Parlament und der Rat unseren Vorschlag rasch
verabschieden werden.“
Nach Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat benötigen georgische
Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im SchengenRaum kein Visum mehr. Die Visumfreiheit wird für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, mit Ausnahme des
Vereinigten Königreichs und Irlands, sowie für die vier assoziierten Schengen-Staaten (Island,
Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für
Kurzaufenthalte, d. h. Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu
90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Befreiung von der Visumpflicht impliziert kein
Anrecht, in der EU zu arbeiten.
Hintergrund
Die verstärkte Mobilität der Bürger unter sicheren und sorgfältig gestalteten Rahmenbedingungen ist
eines der Kernziele der Östlichen Partnerschaft. Zu diesem Zweck führt die EU mit interessierten
Partnerländern einen Dialog über die Visaliberalisierung.
Das wichtigste Instrument des Dialoges ist der Aktionsplan zur Visaliberalisierung, der genau auf jedes
Partnerland abgestimmt ist und vier Themenblöcke umfasst: i) Dokumentensicherheit einschließlich
biometrischer Daten; ii) integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl; iii)
öffentliche Ordnung und Sicherheit; iv) Außenbeziehungen und Grundrechte. Im Dialog über die
Visaliberalisierung wird jedes Land einzeln bewertet, und eine Befreiung von der Visumpflicht wird erst
dann vorgeschlagen, wenn alle Vorgaben des Aktionsplans erfüllt sind.
Die EU und Georgien haben den Dialog über die Visaliberalisierung am 4. Juni 2012 aufgenommen. Der
Aktionsplan wurde der georgischen Regierung am 25. Februar 2013 vorgestellt. Zielvorgaben wurden
mit Blick auf die Verabschiedung eines rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens (Phase 1)
sowie dessen wirksame und nachhaltige Umsetzung (Phase 2) festgelegt.
Im November 2013 nahm die Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht an und gab mehrere
Empfehlungen für den Abschluss der ersten Phase ab (rechtlicher Rahmen und Planung). Im
Oktober 2014 nahm die Kommission ihren zweiten Fortschrittsbericht an, in dem sie zu dem Schluss
kam, dass Georgien die Zielvorgaben der ersten Phase umgesetzt hat und somit die Erfüllung der
Zielvorgaben der zweiten Phase geprüft werden kann. In seinen Schlussfolgerungen vom
17. November 2014 schloss sich der Rat der Einschätzung der Kommission an.
Am 8. Mai 2015 nahm die Kommission den dritten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des
Aktionsplans für die Visaliberalisierung durch Georgien an. Darin stellte sie fest, dass die georgische
Regierung bei der Umsetzung der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung bedeutende
Fortschritte erzielt hat und dass zahlreiche Zielvorgaben für die vier Themenblöcke erfüllt sind.
Der vierte und abschließende Fortschrittsbericht wurde am 18. Dezember 2015 angenommen.
Bürger der Europäischen Union können bereits seit dem 1. Juni 2006 für kurzfristige Aufenthalte
visumfrei nach Georgien reisen.
Weitere Informationen
Vierter Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Visaliberalisierung durch Georgien
IP/16/702
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