Europäische Kommission - Pressemitteilung Fortschrittsbericht der Kommission: Georgien erfüllt die Kriterien für die Visaliberalisierung Brüssel, 18. Dezember 2015 Fortschrittsbericht der Kommission: Georgien erfüllt die Kriterien für die Visaliberalisierung Die Europäische Kommission hat heute ihren vierten und letzten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Visaliberalisierung durch Georgien angenommen. Der Bericht unterstreicht die wesentlichen Fortschritte, die Georgien bei der Erfüllung der Kriterien für die Visaliberalisierung erzielt hat. Angesichts der positiven Beurteilung im Fortschrittsbericht und unter Berücksichtigung der allgemeinen Beziehungen zwischen der EU und Georgien wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament Anfang 2016 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorlegen, um die Visumpflicht für georgische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen aufzuheben. Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Ich freue mich sehr, dass georgische Bürgerinnen und Bürger mit biometrischen Reisepässen bald ohne Visum für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einreisen können. Die harte Arbeit, die die georgische Regierung in den letzten drei Jahren für die Verwirklichung dieses wichtigen Ziels im Hinblick auf die Erleichterungen für die georgischen Bürgerinnen und Bürger leistete, hat zum Erfolg geführt. Nun ist dafür zu sorgen, dass sämtliche Normen auch in Zukunft eingehalten werden.“ Es hat sich gezeigt, dass der Visadialog zwischen der EU und Georgien ein wichtiges und sehr wirksames Instrument ist, um weitreichende und schwierige Reformen in den Bereichen Justiz und Inneres und darüber hinaus voranzubringen, denn er wirkt sich auf Bereiche wie Rechtsstaatlichkeit und Justizreform aus. Neben den Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben des Aktionsplans hat Georgien weitere Schritte zur Reformierung des Justizwesens und der Staatsanwaltschaft unternommen. Die Visumfreiheit wird für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands, sowie für die vier assoziierten Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für kurze Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Angesichts der Beurteilung der Kommission und der Ergebnisse der laufenden Kontrolle und Berichterstattung seit Beginn des Visadialogs zwischen der EU und Georgien im Juni 2012 ist die Kommission der Ansicht, dass Georgien die notwendigen Fortschritte erzielt und alle erforderlichen Reformen durchgeführt hat, sodass die wirksame und nachhaltige Erfüllung aller Zielvorgaben der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung gewährleistet ist. Das Land hat die im dritten Fortschrittsbericht empfohlenen Maßnahmen ergriffen, um die nationalen Rechtsvorschriften in den Bereichen Migrationsmanagement, Asyl, Bekämpfung von Korruption, Drogenhandel, Menschenhandel und Geldwäsche, Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und Bürgerrechte wirksam und nachhaltig umzusetzen. Hintergrund Die verstärkte Mobilität der Bürger unter sicheren und sorgfältig gestalteten Rahmenbedingungen ist eines der Kernziele der Östlichen Partnerschaft. Zu diesem Zweck führt die EU mit interessierten Partnerländern einen Dialog über die Visaliberalisierung. Das wichtigste Instrument des Dialoges ist der Aktionsplan zur Visaliberalisierung, der genau auf jedes Partnerland abgestimmt ist und vier Themenblöcke umfasst: i) Dokumentensicherheit einschließlich biometrischer Daten; ii) integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl; iii) öffentliche Ordnung und Sicherheit; iv) Außenbeziehungen und Grundrechte. Die EU und Georgien haben den Dialog über die Visaliberalisierung am 4. Juni 2012 aufgenommen. Der Aktionsplan wurde der georgischen Regierung am 25. Februar 2013 vorgestellt. Die Zielvorgaben wurden mit Blick auf die Verabschiedung eines rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens (Phase 1) sowie dessen wirksame und nachhaltige Umsetzung (Phase 2) festgelegt. Im November 2013 nahm die Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht an und gab mehrere Empfehlungen für den Abschluss der ersten Phase ab (rechtlicher Rahmen und Planung). Im Oktober 2014 nahm die Kommission ihren zweiten Fortschrittsbericht an, in dem sie zu dem Schluss kam, dass Georgien die Zielvorgaben der ersten Phase umgesetzt hat und somit die Erfüllung der Zielvorgaben der zweiten Phase geprüft werden kann. In seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2014 schloss sich der Rat der Einschätzung der Kommission an. Am 8. Mai 2015 nahm die Kommission den dritten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Visaliberalisierung durch Georgien an.Darin stellte sie fest, dass die georgische Regierung bei der Umsetzung der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung bedeutende Fortschritte erzielt hat und dass zahlreiche Zielvorgaben für die vier Themenblöcke erfüllt sind. Der heutige Bericht ist der vierte und letzte Fortschrittsbericht. Weitere Informationen Vierter Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Visaliberalisierung durch Georgien IP/15/6368 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (55555) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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