Fortschrittsbericht der Kommission: Georgien erfüllt die

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fortschrittsbericht der Kommission: Georgien erfüllt die Kriterien für die
Visaliberalisierung
Brüssel, 18. Dezember 2015
Fortschrittsbericht der Kommission: Georgien erfüllt die Kriterien für die Visaliberalisierung
Die Europäische Kommission hat heute ihren vierten und letzten Fortschrittsbericht über die
Umsetzung des Aktionsplans für die Visaliberalisierung durch Georgien angenommen. Der Bericht
unterstreicht die wesentlichen Fortschritte, die Georgien bei der Erfüllung der Kriterien für die
Visaliberalisierung erzielt hat.
Angesichts der positiven Beurteilung im Fortschrittsbericht und unter Berücksichtigung der allgemeinen
Beziehungen zwischen der EU und Georgien wird die Kommission dem Rat und dem Europäischen
Parlament Anfang 2016 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorlegen,
um die Visumpflicht für georgische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen aufzuheben.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Ich
freue mich sehr, dass georgische Bürgerinnen und Bürger mit biometrischen Reisepässen bald ohne
Visum für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum einreisen können. Die harte Arbeit, die die
georgische Regierung in den letzten drei Jahren für die Verwirklichung dieses wichtigen Ziels im
Hinblick auf die Erleichterungen für die georgischen Bürgerinnen und Bürger leistete, hat zum Erfolg
geführt. Nun ist dafür zu sorgen, dass sämtliche Normen auch in Zukunft eingehalten werden.“
Es hat sich gezeigt, dass der Visadialog zwischen der EU und Georgien ein wichtiges und sehr
wirksames Instrument ist, um weitreichende und schwierige Reformen in den Bereichen Justiz und
Inneres und darüber hinaus voranzubringen, denn er wirkt sich auf Bereiche wie Rechtsstaatlichkeit
und Justizreform aus. Neben den Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben des Aktionsplans hat
Georgien weitere Schritte zur Reformierung des Justizwesens und der Staatsanwaltschaft
unternommen.
Die Visumfreiheit wird für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs
und Irlands, sowie für die vier assoziierten Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz). Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für kurze Geschäftsreisen, touristische
Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Angesichts der Beurteilung der Kommission und der Ergebnisse der laufenden Kontrolle und
Berichterstattung seit Beginn des Visadialogs zwischen der EU und Georgien im Juni 2012 ist die
Kommission der Ansicht, dass Georgien die notwendigen Fortschritte erzielt und alle erforderlichen
Reformen durchgeführt hat, sodass die wirksame und nachhaltige Erfüllung aller Zielvorgaben der
zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung gewährleistet ist. Das Land hat die im dritten
Fortschrittsbericht empfohlenen Maßnahmen ergriffen, um die nationalen Rechtsvorschriften in den
Bereichen Migrationsmanagement, Asyl, Bekämpfung von Korruption, Drogenhandel, Menschenhandel
und Geldwäsche, Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und Bürgerrechte wirksam und nachhaltig
umzusetzen.
Hintergrund
Die verstärkte Mobilität der Bürger unter sicheren und sorgfältig gestalteten Rahmenbedingungen ist
eines der Kernziele der Östlichen Partnerschaft. Zu diesem Zweck führt die EU mit interessierten
Partnerländern einen Dialog über die Visaliberalisierung.
Das wichtigste Instrument des Dialoges ist der Aktionsplan zur Visaliberalisierung, der genau auf jedes
Partnerland abgestimmt ist und vier Themenblöcke umfasst: i) Dokumentensicherheit einschließlich
biometrischer Daten; ii) integriertes Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Asyl;
iii) öffentliche Ordnung und Sicherheit; iv) Außenbeziehungen und Grundrechte.
Die EU und Georgien haben den Dialog über die Visaliberalisierung am 4. Juni 2012 aufgenommen. Der
Aktionsplan wurde der georgischen Regierung am 25. Februar 2013 vorgestellt. Die Zielvorgaben
wurden mit Blick auf die Verabschiedung eines rechtlichen, politischen und institutionellen Rahmens
(Phase 1) sowie dessen wirksame und nachhaltige Umsetzung (Phase 2) festgelegt.
Im November 2013 nahm die Kommission ihren ersten Fortschrittsbericht an und gab mehrere
Empfehlungen für den Abschluss der ersten Phase ab (rechtlicher Rahmen und Planung). Im
Oktober 2014 nahm die Kommission ihren zweiten Fortschrittsbericht an, in dem sie zu dem Schluss
kam, dass Georgien die Zielvorgaben der ersten Phase umgesetzt hat und somit die Erfüllung der
Zielvorgaben der zweiten Phase geprüft werden kann. In seinen Schlussfolgerungen vom
17. November 2014 schloss sich der Rat der Einschätzung der Kommission an. Am 8. Mai 2015 nahm
die Kommission den dritten Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die
Visaliberalisierung durch Georgien an.Darin stellte sie fest, dass die georgische Regierung bei der
Umsetzung der zweiten Phase des Aktionsplans zur Visaliberalisierung bedeutende Fortschritte erzielt
hat und dass zahlreiche Zielvorgaben für die vier Themenblöcke erfüllt sind. Der heutige Bericht ist der
vierte und letzte Fortschrittsbericht.
Weitere Informationen
Vierter Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Visaliberalisierung durch
Georgien
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