Name Adresse - Deutsche Botschaft Seoul

Stand: März 2016
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Übersetzer für die Sprachkombination Deutsch/Koreanisch in Korea
Die nachfolgende Zusammenstellung von Übersetzern und Übersetzerbüros erfolgt unverbindlich und
ohne Gewähr.
Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen und mit der
Nennung auf dieser Liste ist keine Empfehlung oder qualitative Bewertung verbunden. Es wird darauf
hingewiesen, dass Kunden für sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
Übersetzungsleistungen selbst verantwortlich sind.
Für Übersetzungen koreanischer Dokumente in die deutsche Sprache: Ob Übersetzungen von
koreanischen Übersetzern (mit oder ohne notarielle Unterschriftsbeglaubigung) von deutschen
Behörden anerkannt werden, erfragen Sie bitte direkt bei der Behörde, bei der die Übersetzungen
vorgelegt werden sollen. Grundsätzlich ist es sicherer, die Übersetzungen bei einem in Deutschland
zugelassenen/vereidigten Übersetzer anfertigen und beglaubigen zu lassen.
Name
Frau Hyun-Jung
Kim
Adresse
Kims Overseas Centre
#802, Hwanghae Bldg.
19, Myeongdong 7-gil, Jung-gu
Seoul, 04534
Tel.:
Fax:
Mobil:
Email:
Web:
+82 (0)2 754 2314
+82 (0)2 754 2311
+82 (0)10-2448-2314
[email protected]
www.kimsuhak.com
Frau Michon Kim
TMC Global Services Translation,
Interpretation
#105-203, Banpo Hillstate, 15-20,
Sinbanpo-ro 16-gil, Seocho-gu,
Seoul 06549
Mobil: +82 (0)10 3630 0912
Email: [email protected]
Frau Do-Young Lee
47, Olympic-ro, 77-gil, Gangdong-gu
Seoul, 05246
Mobil: +82 (0)10 2322 1053
Fax: +82 (0)2 516 1553
Email: [email protected]
Frau Youngmi Heo
Euro Center
3 Fl., Seomun Bldg., 42, Banpo-daero,
seocho-gu
Seoul, 06653
Tel.:
Fax:
Mobil:
Email:
Web:
+82 (0)2 517-7174
+82 (0)2 517-7176
+82 (0)10-4343-1119
[email protected]
www.eurocenter.co.kr
Die Botschaft bestätigt grundsätzlich nur die Richtigkeit von Übersetzungen vom Koreanischen ins
Deutsche, wenn aus besonderen Gründen die Beauftragung eines in Deutschland
zugelassenen/vereidigten Übersetzers nicht möglich ist oder die Übersetzungen bereits bei der
Botschaft vorgelegt werden müssen. Übersetzungen vom Deutschen ins Koreanische lassen Sie
bitte nach dem in Korea üblichen System beglaubigen (Übersetzer, Notar).