Stand: März 2016 ü2 Übersetzer für die Sprachkombination Deutsch/Koreanisch in Korea Die nachfolgende Zusammenstellung von Übersetzern und Übersetzerbüros erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen und mit der Nennung auf dieser Liste ist keine Empfehlung oder qualitative Bewertung verbunden. Es wird darauf hingewiesen, dass Kunden für sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Übersetzungsleistungen selbst verantwortlich sind. Für Übersetzungen koreanischer Dokumente in die deutsche Sprache: Ob Übersetzungen von koreanischen Übersetzern (mit oder ohne notarielle Unterschriftsbeglaubigung) von deutschen Behörden anerkannt werden, erfragen Sie bitte direkt bei der Behörde, bei der die Übersetzungen vorgelegt werden sollen. Grundsätzlich ist es sicherer, die Übersetzungen bei einem in Deutschland zugelassenen/vereidigten Übersetzer anfertigen und beglaubigen zu lassen. Name Frau Hyun-Jung Kim Adresse Kims Overseas Centre #802, Hwanghae Bldg. 19, Myeongdong 7-gil, Jung-gu Seoul, 04534 Tel.: Fax: Mobil: Email: Web: +82 (0)2 754 2314 +82 (0)2 754 2311 +82 (0)10-2448-2314 [email protected] www.kimsuhak.com Frau Michon Kim TMC Global Services Translation, Interpretation #105-203, Banpo Hillstate, 15-20, Sinbanpo-ro 16-gil, Seocho-gu, Seoul 06549 Mobil: +82 (0)10 3630 0912 Email: [email protected] Frau Do-Young Lee 47, Olympic-ro, 77-gil, Gangdong-gu Seoul, 05246 Mobil: +82 (0)10 2322 1053 Fax: +82 (0)2 516 1553 Email: [email protected] Frau Youngmi Heo Euro Center 3 Fl., Seomun Bldg., 42, Banpo-daero, seocho-gu Seoul, 06653 Tel.: Fax: Mobil: Email: Web: +82 (0)2 517-7174 +82 (0)2 517-7176 +82 (0)10-4343-1119 [email protected] www.eurocenter.co.kr Die Botschaft bestätigt grundsätzlich nur die Richtigkeit von Übersetzungen vom Koreanischen ins Deutsche, wenn aus besonderen Gründen die Beauftragung eines in Deutschland zugelassenen/vereidigten Übersetzers nicht möglich ist oder die Übersetzungen bereits bei der Botschaft vorgelegt werden müssen. Übersetzungen vom Deutschen ins Koreanische lassen Sie bitte nach dem in Korea üblichen System beglaubigen (Übersetzer, Notar).
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