Gesetzliche Mitteilung: UBS (Lux) SICAV 1

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (Kollektivanlagengesetz, KAG)
UBS (Lux) SICAV 1
Investmentgesellschaft nach luxemburgischem Recht
(«Société d'investissement à capital variable»)
Mitteilung an die Aktionäre des Subfonds
UBS (Lux) SICAV 1 – Medium Term EUR Corporate Bonds (EUR)
Bekanntgabe des Liquidationsbeschlusses
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (nachfolgend der "Verwaltungsrat") möchte Sie davon in
Kenntnis setzen, dass er gemäss den Bestimmungen der Satzung und des Verkaufsprospekts der
Gesellschaft die Auflösung des Subfonds UBS (Lux) SICAV 1 – Medium Term EUR Corporate
Bonds (EUR) (nachfolgend der „Subfonds“) mit Wirkung zum 17. März 2016 (das „Datum
des Inkrafttretens“) beschlossen hat.
Die Auflösung wird erforderlich, da für den vorgenannten Subfonds massive Rücknahmeanträge in
Höhe von ca. 95% der sich im Umlauf befindlichen Aktien angekündigt wurden, infolge derer der
Wert des Nettovermögens des Subfonds auf einen Wert abfallen würde, angesichts dessen eine wirtschaftlich effiziente Verwaltung nicht länger gewährleistet werden könnte. Seit dem 3. März 2016
nach cut-off Zeit werden keine Neuzeichnungen von Aktien des Subfonds mehr angenommen, und
ab dem 16. März 2016 nach cut-off Zeit werden keine Rücknahmen oder Umtauschvorgänge von
Aktien des Subfonds mehr ausgeführt.
Ab sofort ist für den Subfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig. Insbesondere
kann, unter Einhaltung der Diversifikationsvorschriften, ein beträchtlicher Teil seines Vermögens in
liquiden Mitteln investiert werden.
Alle erwarteten Liquidationskosten werden dem Subfonds per heute belastet um eine gerechte und
gleiche Behandlung von Aktionären zu gewährleisten.
Aktionäre, die am Datum des Inkrafttretens Aktien des Subfonds halten, erhalten den ihnen zustehenden Anteil am Liquidationserlös nach Abschluss der Auflösung des Subfonds gemäss den luxemburgischen Gesetzen und Bestimmungen. Etwaige Restbeträge aus dem Liquidationserlös, die
von den Aktionären bei Abschluss der Liquidation nicht eingefordert wurden, werden bei der öffentlichen Hinterlegungsstelle (Caisse de Consignation) zu Gunsten der Berechtigten hinterlegt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihre Beteiligung an Investmentfonds der Besteuerung unterliegen kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, sofern Sie aufgrund dieser Auflösung
steuerliche Fragen haben.
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Informationen für den Anleger (Key Investor Information
Document, KIID), die Statuten sowie der Jahres- und Halbjahresbericht können kostenlos bei der
Zahlstelle des Fonds in der Schweiz, UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich und ihren
Geschäftsstellen in der Schweiz, bei der Vertreterin in der Schweiz, über das Internet unter
http://www.ubs.com/fonds sowie bei der UBS Infoline unter der Telefonnummer 0800 899 899 bezogen werden.
Der Sitzstaat der kollektiven Kapitalanlage ist Luxemburg.
Luxemburg und Basel, 14. März 2016
Die Verwaltungsgesellschaft:
UBS Fund Management
(Luxembourg) S.A.
33A avenue J-F Kennedy, L-1855 Luxembourg
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Die Vertreterin in der Schweiz:
UBS Fund Management (Switzerland) AG
Aeschenplatz 6, Postfach, 4052 Basel
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