Stand: Mai 2015 Informationen zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses Die nachstehenden Informationen dienen der ersten Orientierung. Sollten sich darüber hinaus konkrete Einzelfragen ergeben, wird um Kontaktaufnahme mit der Botschaft gebeten. I. Zuständigkeit Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz. Die Botschaft darf daher grundsätzlich nur für die im Amtsbezirk gemeldeten deutschen Staatsangehörigen Pässe ausstellen, sofern kein Wohnsitz in Deutschland beibehalten wurde. Mit Ermächtigung der zuständigen innerdeutschen Behörde können auch denjenigen Personen Pässe ausgestellt werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten haben. Für die Einholung dieser Ermächtigung fallen zusätzliche Gebühren bis zu 59,00 Euro an. II. Allgemeines Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, da neben der eigenhändigen Unterschrift auch Fingerabdrücke genommen werden müssen. Die Fingerabdrücke können nicht für künftige Pass-anträge gespeichert werden. Bei Minderjährigen muss das Antragsformular bei Antragstellung von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Sprechen nicht beide Sorgeberechtigten vor, ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Ein neuer Reisepass sollte daher rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Ausweispapiers beantragt werden. Eine Passverlängerung ist nicht möglich. Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe können am gleichen Tag ausgestellt werden, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Für den Fall, dass die Namensführung geändert oder erst geklärt werden muss (bei Kindern bzw. Erstbeantragung), wird um vorherige Rücksprache mit der Botschaft gebeten. III. Gebühren • Europapass, 32 Seiten, Antragsteller unter 24 58,50 Euro • Europapass, 32 Seiten, Antragsteller über 24 80,00 Euro • Vorläufiger Reisepass 39,00 Euro • Kinderreisepass 26,00 Euro Gegen eine zusätzliche Gebühr von 8,00 Euro können die fertigen Pässe per Post übersandt werden. Bei Antragstellung über einen Honorarkonsul fallen zusätzliche Gebühren an für • Identitätsfeststellung 25,00 Euro • Beglaubigung der Unterschrift unter den Passantrag 20,00 Euro • Beglaubigung v. Kopien 10,00 Euro • Auslagen für Übersendung des Antrags an die Botschaft 3,00 Euro 2 IV. Vorzulegende Unterlagen (Bitte Original UND Kopie für die Botschaft) • • • • • • • • • • vollständig ausgefülltes Antragsformular bisheriges Ausweisdokument Abmeldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamtes (sofern der letzte Pass in Deutschland ausgestellt wurde) aktuelles „certificato di residenza“ oder “certificato contestuale” oder “stato di famiglia” (Keine “Autocertificazione”) Bei Geburt in Deutschland: deutsche Geburtsurkunde oder Auszug aus dem deutschen Familienbuch Bei Geburt in Italien: „Copia integrale dell'atto di nascita“ (Auszug aus dem kompletten Geburtenbuch), wird von der Geburtengemeinde aussgestellt. Achtung: Wenn Ihre Geburt im Ausland bei einem deutschen Standesamt beurkundet wurde (aufgrund einer Geburtsanzeige), legen Sie bitte anstatt der “Copia integrale...” die deutsche Geburtsurkunde vor. Bei Verheirateten, deutsche Heiratsurkunde oder Auszug aus dem deutschen Familienbuch (Bei Eheschließung in Italien: Heiratsurkunde auf internationalem Vordruck (“modulo internazionale“) Nachweis über die Namensführung (z. B. Ehename, Wiederannahme des Mädchennamens, Namensbescheinigung für Kinder oder Ähnliches) Italienische „Carta d'identità“ (falls vorhanden) Zwei biometrische Passfotos (bitte unbedingt die Hinweise auf der Fotomustertafel beachten) BITTE BEACHTEN SIE In Einzelfällen kann zusätzlich die Vorlage weiterer Unterlagen nötig sein, z.B.: • • • • • • • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Passkopien der Eltern oder Ähnliches) Nachweis über das Sorgerecht Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft Adoptionsurteil (Bei ausländischem Urteil mit deutscher Übersetzung) Scheidungsurteil (Bei ausländischem Urteil mit deutscher Übersetzung) Promotionsurkunde Bei Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit: Nachweis über Datum des Erwerbs und Erwerbsgrund
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