Antrag auf Beurlaubung nach Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG

Antrag auf Beurlaubung nach
Art. 90 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (arbeitsmarktpolitische Beurlaubung)
Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG (Altersbeurlaubung)
Absender: Schul- bzw. Schulamtsstempel
Eingangsstempel Schule
Eingangsstempel Schulamt
ROB
SG 43
Von der Antragstellerin/dem Antragsteller auszufüllen - Die Angaben sind zur Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich Amtsbezeichnung
Beamter auf Probe
Geburtsdatum
Vorname
Name
Beamter auf Lebenszeit
VIVA-Personalnummer
Angestellter
schwer behindert
Nein
genaue Bezeichnung der Schule
Schulnummer
Grad der Behinderung
Ja
%
überwiegender Einsatz in der
Mittelschule
Grundschule
Ich bitte um
ab
erstmalige
erneute
Änderung
Verlängerung
der Beurlaubung
bis zum Eintritt in den Ruhestand
bis
(nur nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich)
Für den Fall der Bewilligung verzichte ich für die Dauer des Bewilligungszeitraumes auf die Ausübung entgeltlicher
Nebentätigkeiten und werde entgeltliche Tätigkeiten nach Art. 82 Abs. 1 Nrn. 4 - 6 BayBG nur in dem Umfang ausüben, wie ich
sie bei Vollzeitbeschäftigung ohne Verletzung dienstlicher Pflichten ausüben könnte.
(Entgeltliche Tätigkeiten nach Art. 82 Abs. 1 Nrn. 4 - 6 BayBG:
•
eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeit oder Vortragstätigkeit des Beamten
•
die mit Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenhängende selbständige Gutachtertätigkeit von Professoren an staatl. Hochschulen
sowie von Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten
• die Tätigkeit zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der
Beamten)
43-066-I/01.14 - P -
Es wird vor allem darauf hingewiesen, dass
•
Beförderungswartezeiten sich eventuell entsprechend verlängern,
•
sich eine Auswirkung auf das Ruhegehalt bzw. die Zusatzversorgung ergeben kann,
•
während des Laufes der Beurlaubung eine Änderung in Dauer oder Umfang oder eine Rückkehr zur vollen Arbeitszeit nur mit
Zustimmung der Regierung zulässig ist,
•
eine Verwendung mit voller Unterrichtspflichtzeit am bisherigen Dienstort nach Beendigung der Beurlaubung nicht gewährleistet
werden kann,
•
jede Änderung in den für die Beurlaubung maßgebenden Verhältnissen unverzüglich auf dem Dienstweg der Regierung mitzuteilen
ist.
Ort, Datum
Unterschrift (Antragsteller/Antragstellerin)
► Bitte unbedingt Stellungnahme auf der zweiten Seite abgeben!!! ◄
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Stellungnahme der Schulleitung
Der Antrag wurde überprüft, Einwendungen hierzu werden erhoben:
Nein
Ja, es stehen folgende (zwingende) dienstliche Gründe entgegen:
Ort, Datum
Unterschrift Schulleitung
Stellungnahme des Schulamtes
Der Antrag wurde überprüft, Einwendungen hierzu werden erhoben:
Nein
Ja, es stehen folgende (zwingende) dienstliche Gründe entgegen:
Ort, Datum
Unterschrift Schulamt
Fachliche Stellungnahme der Regierung, Bereich 4, SG 4
Änderungen:
Nein
Ja, nämlich:
Datum
Unterschrift