Antrag auf Beurlaubung nach Art. 90 Abs. 1 Nr. 1 BayBG (arbeitsmarktpolitische Beurlaubung) Art. 90 Abs. 1 Nr. 2 BayBG (Altersbeurlaubung) Absender: Schul- bzw. Schulamtsstempel Eingangsstempel Schule Eingangsstempel Schulamt ROB SG 43 Von der Antragstellerin/dem Antragsteller auszufüllen - Die Angaben sind zur Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich Amtsbezeichnung Beamter auf Probe Geburtsdatum Vorname Name Beamter auf Lebenszeit VIVA-Personalnummer Angestellter schwer behindert Nein genaue Bezeichnung der Schule Schulnummer Grad der Behinderung Ja % überwiegender Einsatz in der Mittelschule Grundschule Ich bitte um ab erstmalige erneute Änderung Verlängerung der Beurlaubung bis zum Eintritt in den Ruhestand bis (nur nach Vollendung des 50. Lebensjahres möglich) Für den Fall der Bewilligung verzichte ich für die Dauer des Bewilligungszeitraumes auf die Ausübung entgeltlicher Nebentätigkeiten und werde entgeltliche Tätigkeiten nach Art. 82 Abs. 1 Nrn. 4 - 6 BayBG nur in dem Umfang ausüben, wie ich sie bei Vollzeitbeschäftigung ohne Verletzung dienstlicher Pflichten ausüben könnte. (Entgeltliche Tätigkeiten nach Art. 82 Abs. 1 Nrn. 4 - 6 BayBG: • eine schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeit oder Vortragstätigkeit des Beamten • die mit Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenhängende selbständige Gutachtertätigkeit von Professoren an staatl. Hochschulen sowie von Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten • die Tätigkeit zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamten) 43-066-I/01.14 - P - Es wird vor allem darauf hingewiesen, dass • Beförderungswartezeiten sich eventuell entsprechend verlängern, • sich eine Auswirkung auf das Ruhegehalt bzw. die Zusatzversorgung ergeben kann, • während des Laufes der Beurlaubung eine Änderung in Dauer oder Umfang oder eine Rückkehr zur vollen Arbeitszeit nur mit Zustimmung der Regierung zulässig ist, • eine Verwendung mit voller Unterrichtspflichtzeit am bisherigen Dienstort nach Beendigung der Beurlaubung nicht gewährleistet werden kann, • jede Änderung in den für die Beurlaubung maßgebenden Verhältnissen unverzüglich auf dem Dienstweg der Regierung mitzuteilen ist. Ort, Datum Unterschrift (Antragsteller/Antragstellerin) ► Bitte unbedingt Stellungnahme auf der zweiten Seite abgeben!!! ◄ Drucken Zurücksetzen Stellungnahme der Schulleitung Der Antrag wurde überprüft, Einwendungen hierzu werden erhoben: Nein Ja, es stehen folgende (zwingende) dienstliche Gründe entgegen: Ort, Datum Unterschrift Schulleitung Stellungnahme des Schulamtes Der Antrag wurde überprüft, Einwendungen hierzu werden erhoben: Nein Ja, es stehen folgende (zwingende) dienstliche Gründe entgegen: Ort, Datum Unterschrift Schulamt Fachliche Stellungnahme der Regierung, Bereich 4, SG 4 Änderungen: Nein Ja, nämlich: Datum Unterschrift
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