Programm

Situationsplan
Donnerstag, 10. März 2016, 14.00-17.00 Uhr
Swissmem, Pfingstweidstrasse 102, 8005 Zürich
Anfahrt:
Die Swissness-Regeln für Industrieprodukte
Ab Hauptbahnhof Zürich
Tramlinie 4 (Richtung Bahnhof Altstetten Nord) bis Haltestelle Toni-Areal
Ab Bahnhof Altstetten
Tramlinie 4 (Richtung Bahnhof Tiefenbrunnen) bis Haltestelle Toni-Areal
Anreise mit dem Auto
Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage
www.swissmem.ch/kontakt/anreise
Swissmem
Pfingstweidstrasse 102,
8005 Zürich
Telefon +41 44 384 41 11
www.swissmem.ch
[email protected]
Themen:
Die neuen Swissness-Regeln werden per 1.1.2017 in Kraft treten. Für das
Anbringen des «swiss made» Labels an Industrieprodukten werden neu zwei
Kriterien massgebend sein: einerseits müssen 60% der Herstellungskosten in der
Schweiz anfallen und andererseits muss der wichtigste Produktionsschritt in der
Schweiz erfolgen. Doch wie werden diese 60% überhaupt berechnet?
Anlässlich des Seminars werden die Referenten auf die branchenrelevanten
Neuerungen eingehen und Beispiele aus der Praxis aufzeigen.
Programm vom 10. März 2016
13.45 Uhr
Registrierung
14.00 Uhr
Begrüssung
Doris Anthenien, Rechtsanwältin & Ressortleiterin Wirtschaftspolitik,
Swissmem
14.05 Uhr
Q&A
Die Referenten stehen für individuelle Fragen aus der Praxis zur
Verfügung. Es soll genügend Zeit für die Diskussion verbleiben.
17.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Referenten
Stefan Szabo
Fürsprecher, Institut für Geistiges Eigentum
David Stärkle
Rechtsanwalt, Institut für Geistiges Eigentum
Matthias Rey
Dr. iur, Rechtsanwalt, Head of Legal Metall Zug AG
Swissness – Die neuen Regeln ab 1.1.2017
Stefan Szabo, Fürsprecher, Institut für Geistiges Eigentum
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Hintergründe und Ziele der neuen Gesetzgebung.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Marke «Schweiz»
Welche Regeln und Ausnahmen gelten für Industrieprodukte?
Unter welchen konkreten Voraussetzungen darf ein Unternehmen
die Bezeichnung «swiss made» auf einem Industrieprodukt
verwenden?
 Swissness light oder Zweimarkenstrategie
15.00 Uhr
Kaffeepause
15.20 Uhr
Missbrauchsbekämpfung und Durchsetzung von Swissness
David Stärkle, Rechtsanwalt, Institut für Geistiges Eigentum
 Was für Strategien sind denkbar, um das Qualitätslabel «Schweiz»
zu bewahren?
 Wie kann sich ein Branchenverband gegen den Missbrauch der
Herkunftsangabe «Schweiz» wehren?
 Wie kann sich ein Schweizer Produzent gegen den Missbrauch der
Herkunftsangabe «Schweiz» wehren?
15.50 Uhr
16.20 Uhr
Zielpublikum Firmeninhaber, Geschäftsführer, Verantwortliche im Bereich
Marketing, Verkauf und Finanzen und weitere in die SwissnessThematik involvierte Mitarbeiter
Ziele
Das Ziel dieser Veranstaltung ist es, die ab 1. Januar 2017 geltenden
Swissness-Regeln für Industrieprodukte von Experten erklärt und die
bereits bestehenden Fragen beantwortet zu erhalten.
Sprache
Deutsch
Teilnehmer
max. 36 Personen
Anmeldefrist 1. März 2016
Anmeldung
www.swissmem.ch/veranstaltungen/swissmem
Kosten
CHF 150.- für Swissmem-Mitglieder, zuzgl. Mehrwertsteuer
CHF 250.- für Nichtmitglieder, zuzgl. Mehrwertsteuer
Auskunft
Sandra Amsler, Tel. 044 384 48 08
[email protected]
Die Umsetzung der Swissness-Vorlage in der Praxis
Matthias Rey, Dr. iur, Rechtsanwalt, Head of Legal Metall Zug AG
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Nicht oder nicht in genügender Menge in der Schweiz verfügbare
Materialien: Konkrete Ausgestaltung der Ausnahmeliste
Sicherstellung der Swissness bei Lieferanten
Die Berechnung des Swissness-Anteils: Konkrete Fragestellungen
aus der Praxis
TeilnahmeDa die Zahl der Teilnehmer beschränkt ist, werden Anmeldungen der
bedingungen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.