Situationsplan Donnerstag, 10. März 2016, 14.00-17.00 Uhr Swissmem, Pfingstweidstrasse 102, 8005 Zürich Anfahrt: Die Swissness-Regeln für Industrieprodukte Ab Hauptbahnhof Zürich Tramlinie 4 (Richtung Bahnhof Altstetten Nord) bis Haltestelle Toni-Areal Ab Bahnhof Altstetten Tramlinie 4 (Richtung Bahnhof Tiefenbrunnen) bis Haltestelle Toni-Areal Anreise mit dem Auto Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Homepage www.swissmem.ch/kontakt/anreise Swissmem Pfingstweidstrasse 102, 8005 Zürich Telefon +41 44 384 41 11 www.swissmem.ch [email protected] Themen: Die neuen Swissness-Regeln werden per 1.1.2017 in Kraft treten. Für das Anbringen des «swiss made» Labels an Industrieprodukten werden neu zwei Kriterien massgebend sein: einerseits müssen 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen und andererseits muss der wichtigste Produktionsschritt in der Schweiz erfolgen. Doch wie werden diese 60% überhaupt berechnet? Anlässlich des Seminars werden die Referenten auf die branchenrelevanten Neuerungen eingehen und Beispiele aus der Praxis aufzeigen. Programm vom 10. März 2016 13.45 Uhr Registrierung 14.00 Uhr Begrüssung Doris Anthenien, Rechtsanwältin & Ressortleiterin Wirtschaftspolitik, Swissmem 14.05 Uhr Q&A Die Referenten stehen für individuelle Fragen aus der Praxis zur Verfügung. Es soll genügend Zeit für die Diskussion verbleiben. 17.00 Uhr Ende der Veranstaltung Referenten Stefan Szabo Fürsprecher, Institut für Geistiges Eigentum David Stärkle Rechtsanwalt, Institut für Geistiges Eigentum Matthias Rey Dr. iur, Rechtsanwalt, Head of Legal Metall Zug AG Swissness – Die neuen Regeln ab 1.1.2017 Stefan Szabo, Fürsprecher, Institut für Geistiges Eigentum Hintergründe und Ziele der neuen Gesetzgebung. Die wirtschaftliche Bedeutung der Marke «Schweiz» Welche Regeln und Ausnahmen gelten für Industrieprodukte? Unter welchen konkreten Voraussetzungen darf ein Unternehmen die Bezeichnung «swiss made» auf einem Industrieprodukt verwenden? Swissness light oder Zweimarkenstrategie 15.00 Uhr Kaffeepause 15.20 Uhr Missbrauchsbekämpfung und Durchsetzung von Swissness David Stärkle, Rechtsanwalt, Institut für Geistiges Eigentum Was für Strategien sind denkbar, um das Qualitätslabel «Schweiz» zu bewahren? Wie kann sich ein Branchenverband gegen den Missbrauch der Herkunftsangabe «Schweiz» wehren? Wie kann sich ein Schweizer Produzent gegen den Missbrauch der Herkunftsangabe «Schweiz» wehren? 15.50 Uhr 16.20 Uhr Zielpublikum Firmeninhaber, Geschäftsführer, Verantwortliche im Bereich Marketing, Verkauf und Finanzen und weitere in die SwissnessThematik involvierte Mitarbeiter Ziele Das Ziel dieser Veranstaltung ist es, die ab 1. Januar 2017 geltenden Swissness-Regeln für Industrieprodukte von Experten erklärt und die bereits bestehenden Fragen beantwortet zu erhalten. Sprache Deutsch Teilnehmer max. 36 Personen Anmeldefrist 1. März 2016 Anmeldung www.swissmem.ch/veranstaltungen/swissmem Kosten CHF 150.- für Swissmem-Mitglieder, zuzgl. Mehrwertsteuer CHF 250.- für Nichtmitglieder, zuzgl. Mehrwertsteuer Auskunft Sandra Amsler, Tel. 044 384 48 08 [email protected] Die Umsetzung der Swissness-Vorlage in der Praxis Matthias Rey, Dr. iur, Rechtsanwalt, Head of Legal Metall Zug AG • • • Nicht oder nicht in genügender Menge in der Schweiz verfügbare Materialien: Konkrete Ausgestaltung der Ausnahmeliste Sicherstellung der Swissness bei Lieferanten Die Berechnung des Swissness-Anteils: Konkrete Fragestellungen aus der Praxis TeilnahmeDa die Zahl der Teilnehmer beschränkt ist, werden Anmeldungen der bedingungen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
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