1 von 2 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Statistik über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Jahr 2016 (Agrarstrukturstatistik-Verordnung 2016) Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung Einbringende Stelle: Vorhabensart: BMLFUW Verordnung Laufendes Finanzjahr: 2016 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2016 Vorblatt Problemanalyse Die Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten im Jahr 2016 eine Stichprobenerhebung über die Betriebsstruktur und die landwirtschaftlichen Produktionsmethoden durchzuführen. Es ist daher eine nationale Rechtsgrundlage für die Durchführung der Erhebung und Erstellung der Statistik durch die Bundesanstalt Statistik Österreich erforderlich. Zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz im Ländlichen Raum werden Daten im Bereich des Wirtschaftsdüngermanagements, der Bewässerung, der Fütterung und der Energienotversorgung benötigt. Ziel(e) Deckung des Bedarfs an statistischen Informationen über die Strukturen und Produktionsmethoden in der Landwirtschaft sowie über das Wirtschaftsdüngermanagement, die Bewässerung, die Fütterung und die Energienotversorgung Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): Durchführung einer statistischen Erhebung und Erstellung einer Statistik, die einerseits die unionsrechtlich vorgegebenen Merkmale und andererseits national benötigte Daten zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen und im Zusammenhang mit Katastrophenschutz im Ländlichen Raum berücksichtigt Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: Die Durchführung der Maßnahme verursacht laut Kostenschätzung der BA Statistik Österreich Gesamtkosten in Höhe von 2 948 240 € Dieser Betrag wird wie folgt finanziert: - Kostenbeitrag des BMLFUW 648 240 € gemäß § 32 Abs. 1 Z 4 BStatG (davon 36 788 € für die nationalen Zusatzfragen) - EU-Refundiereung 500 000 € - Basisfinanzierung der BA Statistik Österreich 1 800 000 € 2 von 2 Sollte es seitens Eurostat nicht zur Auszahlung des gesamten Finanzierungsbeitrags kommen, ist der Differenzbetrag ebenfalls vom BMLFUW zu bedecken. Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen: Aus den Maßnahmen ergeben sich keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen in den Wirkungsdimensionen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union Der Entwurf sieht zum größten Teil Maßnahmen vor, zu denen der Bund aufgrund zwingender Vorschriften des Unionsrechts verpflichtet ist. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens Keine Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.
© Copyright 2024 ExpyDoc