Plausibilisierung von investiven Maßnahmen

Handlungs- Ablaufstrang bei der
Plausibilisierung von investiven Maßnahmen
Schritt 1:
Förmliches Vergabeverfahren1 erforderlich?
nein
Schritt 2:
Plausibilisierung²
(Regelfall)
Kostenschätzung
(z.B. DIN 276)
ja
Kostenschätzung
(z.B. DIN 276)
Bewilligung
Schritt 3:
Plausibilisierung
bereits erfolgt
Plausibilisierung²
Zahlungsantrag („Abrechnung“)
1) vgl. Merkblatt Vergabe öffentliche Auftraggeber
2) vgl. Hinweise Plausibilisierung private Antragsteller
Vergabeverfahren1
ersetzt
Plausibilisierung
Fußnote 2:
Hinweise zur Plausibilisierung der Kosten nach Artikel 48 Absatz 2 e) VO (EU) Nr. 809/2014 im Rahmen der Verwaltungskontrollen
Private Antragstellende mit Befreiung von Ziffer 3.1 ANBest zu §44 LHO
Bezeichnung
Drei Angebote liegen vor
Grundsätze für nachweisbare
Abweichungen hiervon:
z.B. Spezialitäten (Unikat), Gefahr
in Verzug
Prüfungen i.R.d.
Verwaltungskontrolle
zum Förderantrag
(u.a.):
Liegen drei Angebote vor ? Liegt
diesen die gleiche „Leistungsbeschreibung“ zugrunde? Sind bei weniger als
drei Angeboten Ausnahmen belegbar?
1
Hinweis: Unberührt davon ist zu prüfen
z.B.: Pufferpositionen vorhanden,
Niveau der Leistungserbringung (was
ist Standard?), …..
Referenzpreissystem
D.h. repräsentativ, stetig gepflegt,
Abbildung der Marktsituation,
z.B.: KTBL, ALB Hessen
Bewertungsausschuss
Ungeeignet bei Standardverfahren.
Siehe Regelungen SEU
Kostenschätzung nach DIN 276 eines
Architekten oder Bauingenieurs
Deckt das Referenzpreissystem die
beantragten Kosten hinreichend ab?
Wenn nein, sind drei Angebote
einzuholen, dies kann auch für Teile
des beantragten Vorhabens / Projekts
gelten.
Prüfung der Kostenschätzung
Liegt eine vollständige Kostenberechnung für das Projekt / Vorhaben vor?
Sind z.B. Pufferpositionen vorhanden,
Niveau der Leistungserbringung, liegt
eine nachvollziehbare Begründung für
die Entscheidung des Bewertungsausschusses vor…
Prüfung der Kostenschätzung
z.B. Vollständigkeit, Pufferpositionen
vorhanden, Niveau der Leistungserbringung, …
Auflage im Zuwendungsbescheid:
Vorlage von drei Angeboten (Zahlungsantrag) mit dem Hinweis einer
ggf. 100%igen Sanktionierung
Bei Nichterfüllung
Prüfungen i.R.d.
Verwaltungskontrolle
zum Zahlungsantrag
(u.a.):
Ablehnung der Kostenposition/en
--
--
--
Hinweis: Unberührt von dem Thema
der Plausibilisierung Prüfung der
Förderfähigkeit:
Z.B.: Leistung entsprechend Bewilligungsbescheid, nicht genehmigte
Positionen, erbrachter Standard,…
Hinweis: Unberührt von dem Thema
der Plausibilisierung Prüfung der
Förderfähigkeit:
Z.B.: Leistung entsprechend Bewilligungsbescheid, nicht genehmigte
Positionen, erbrachter Standard,…
Hinweis: Unberührt von dem Thema
der Plausibilisierung Prüfung der
Förderfähigkeit:
Z.B.: Leistung entsprechend Bewilligungsbescheid, nicht genehmigte
Positionen, erbrachter Standard,…
Drei Angebote liegen vor
Grundsätze für nachweisbare
Abweichung hiervon:
z.B. Spezialitäten (Unikat), Gefahr
in Verzug
Prüfung: Liegen drei Angebote vor?
Liegt diesen die gleiche „Leistungsbeschreibung“ zugrunde? Sind bei
weniger als drei Angeboten Ausnahmen belegbar?
Hinweis: Unberührt davon ist zu prüfen
z.B.: Pufferpositionen vorhanden,
Niveau der Leistungserbringung (was
ist Standard?), …..
Sanktionierung bei
Nichterfüllung
1
--
--
--
Vorlage ein Angebot: 100%
Kürzung Kostenposition/en
Vorlage zwei Angebote: 50%
Kürzung Kostenposition/en
Für Gewerke mit jeweils ≤ 500 € Nettoauftragswert kann auf die Einholung von drei Angeboten verzichtet werden, es reicht eine Preisrecherche z.B. im Internet.
Fußnote 3:
Wichtigste Gesetzesgrundlagen und
Handreichungen
• VwV Beschaffung (Anwendungsbereich der VOL
für Landesbehörden)
• VergabeVwV (Anwendungsbereich der
Vergabevorschriften für Kommunale
Auftraggeber)
----------------------------------------------------• Leitlinie der Kommission zur Korrektur von
Fördermittel bei Vergabeverstößen
• Praktischer Leitfanden der Kommission zur
Vermeidung von Vergabefehlern