Handlungs- Ablaufstrang bei der Plausibilisierung von investiven Maßnahmen Schritt 1: Förmliches Vergabeverfahren1 erforderlich? nein Schritt 2: Plausibilisierung² (Regelfall) Kostenschätzung (z.B. DIN 276) ja Kostenschätzung (z.B. DIN 276) Bewilligung Schritt 3: Plausibilisierung bereits erfolgt Plausibilisierung² Zahlungsantrag („Abrechnung“) 1) vgl. Merkblatt Vergabe öffentliche Auftraggeber 2) vgl. Hinweise Plausibilisierung private Antragsteller Vergabeverfahren1 ersetzt Plausibilisierung Fußnote 2: Hinweise zur Plausibilisierung der Kosten nach Artikel 48 Absatz 2 e) VO (EU) Nr. 809/2014 im Rahmen der Verwaltungskontrollen Private Antragstellende mit Befreiung von Ziffer 3.1 ANBest zu §44 LHO Bezeichnung Drei Angebote liegen vor Grundsätze für nachweisbare Abweichungen hiervon: z.B. Spezialitäten (Unikat), Gefahr in Verzug Prüfungen i.R.d. Verwaltungskontrolle zum Förderantrag (u.a.): Liegen drei Angebote vor ? Liegt diesen die gleiche „Leistungsbeschreibung“ zugrunde? Sind bei weniger als drei Angeboten Ausnahmen belegbar? 1 Hinweis: Unberührt davon ist zu prüfen z.B.: Pufferpositionen vorhanden, Niveau der Leistungserbringung (was ist Standard?), ….. Referenzpreissystem D.h. repräsentativ, stetig gepflegt, Abbildung der Marktsituation, z.B.: KTBL, ALB Hessen Bewertungsausschuss Ungeeignet bei Standardverfahren. Siehe Regelungen SEU Kostenschätzung nach DIN 276 eines Architekten oder Bauingenieurs Deckt das Referenzpreissystem die beantragten Kosten hinreichend ab? Wenn nein, sind drei Angebote einzuholen, dies kann auch für Teile des beantragten Vorhabens / Projekts gelten. Prüfung der Kostenschätzung Liegt eine vollständige Kostenberechnung für das Projekt / Vorhaben vor? Sind z.B. Pufferpositionen vorhanden, Niveau der Leistungserbringung, liegt eine nachvollziehbare Begründung für die Entscheidung des Bewertungsausschusses vor… Prüfung der Kostenschätzung z.B. Vollständigkeit, Pufferpositionen vorhanden, Niveau der Leistungserbringung, … Auflage im Zuwendungsbescheid: Vorlage von drei Angeboten (Zahlungsantrag) mit dem Hinweis einer ggf. 100%igen Sanktionierung Bei Nichterfüllung Prüfungen i.R.d. Verwaltungskontrolle zum Zahlungsantrag (u.a.): Ablehnung der Kostenposition/en -- -- -- Hinweis: Unberührt von dem Thema der Plausibilisierung Prüfung der Förderfähigkeit: Z.B.: Leistung entsprechend Bewilligungsbescheid, nicht genehmigte Positionen, erbrachter Standard,… Hinweis: Unberührt von dem Thema der Plausibilisierung Prüfung der Förderfähigkeit: Z.B.: Leistung entsprechend Bewilligungsbescheid, nicht genehmigte Positionen, erbrachter Standard,… Hinweis: Unberührt von dem Thema der Plausibilisierung Prüfung der Förderfähigkeit: Z.B.: Leistung entsprechend Bewilligungsbescheid, nicht genehmigte Positionen, erbrachter Standard,… Drei Angebote liegen vor Grundsätze für nachweisbare Abweichung hiervon: z.B. Spezialitäten (Unikat), Gefahr in Verzug Prüfung: Liegen drei Angebote vor? Liegt diesen die gleiche „Leistungsbeschreibung“ zugrunde? Sind bei weniger als drei Angeboten Ausnahmen belegbar? Hinweis: Unberührt davon ist zu prüfen z.B.: Pufferpositionen vorhanden, Niveau der Leistungserbringung (was ist Standard?), ….. Sanktionierung bei Nichterfüllung 1 -- -- -- Vorlage ein Angebot: 100% Kürzung Kostenposition/en Vorlage zwei Angebote: 50% Kürzung Kostenposition/en Für Gewerke mit jeweils ≤ 500 € Nettoauftragswert kann auf die Einholung von drei Angeboten verzichtet werden, es reicht eine Preisrecherche z.B. im Internet. Fußnote 3: Wichtigste Gesetzesgrundlagen und Handreichungen • VwV Beschaffung (Anwendungsbereich der VOL für Landesbehörden) • VergabeVwV (Anwendungsbereich der Vergabevorschriften für Kommunale Auftraggeber) ----------------------------------------------------• Leitlinie der Kommission zur Korrektur von Fördermittel bei Vergabeverstößen • Praktischer Leitfanden der Kommission zur Vermeidung von Vergabefehlern
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