ARD-Angebot MmE und BmE 1145 Thema: BVerfG: MV NPD Verbotsverfahren Auftakt Verhandlung NPD-Verbot Die Sicherheitsüberprüfung am Eingang war heute deutlich strenger als bei anderen Verfahren. Deswegen entstanden lange Schlangen, auch weil an diesem Verfahren viele Personen teilnehmen. Selten waren so viele Innenminister der Länder im Verhandlungssaal versammelt, mehrere Ministerpräsidenten sind dabei ebenso wie Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Parteien. Die NPD ist mit einer ganzen Reihe von führenden Funktionären gekommen, aber es fehlen auch einige, die als Auskunftspersonen geladen waren, wie der Fraktionsvorsitzende der NPD in Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs. Der Bundesvorsitzende der NPD, Frank Franz, war sich vor der Verhandlung sicher: Seine Partei wird nicht verboten werden. Frank Franz: Die NPD besteht seit nunmehr über 50 Jahren, und die NPD hat viele Höhen und Tiefen durchlebt und, ich gehe davon aus, dass es die NPD auch in 50 Jahren noch geben wird. Die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Ulla Jelpke, hofft, dass es anders kommt: Ulla Jelpke: Ich erwarte, dass diese Verfahren zu dem Ergebnis kommt, dass wir wirklich ein NPD-Verbot bekommen. Nicht weil ich glaube, dass wir damit die Ideologie aus den Köpfen verbannt haben, sonder weil es mir einmal darum geht, diese Partei zu ächten und zum anderen geht es darum, ihnen das Parteienprivileg zu nehmen. Also sozusagen Staatsknete, die ihnen jährlich zugutekommt für ihre Arbeit und das ist meine Hoffnung. Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte in seinen einführenden Worten klar: Das Verbotsverfahren sei für das Gericht nicht leicht. Denn es müsse quasi als erste Instanz einen komplexen Sachverhalt aufklären und betrete dabei Neuland, denn es gäbe bekanntlich kaum frühere Urteile, auf die sich das Gericht beziehen könnte. Es zeige sich deutlich: Andreas Voßkuhle: Jedes Parteiverbotsverfahren stellt eine ernsthafte Bewährungsprobe für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat dar. 1 Gleich zu Anfang stellte einer der beiden Anwälte der NPD einen Befangenheitsantrag gegen viele Richter der Verfassungsgerichts: Vor allem gegen den Berichterstatter im Zweiten Senat, Peter Müller, der als Ministerpräsident des Saarlands sich früher zur NPD geäußert hatte und die Partei damals als ekelerregend bezeichnete. Auch Richter Peter Huber, der früher Innenminister von Thüringen war, wurde vorgeworfen: Er habe sich vielfältig für ein NPD-Verbot ausgesprochen und sei von daher befangen. Beide Richter gaben dann dienstliche Erklärungen ab: Das sei nicht zu befürchten. sie seien nicht befangen. Das Gericht will heute in der Mittagspause über die Befangenheitsanträge entscheiden. Gigi Deppe, ARD Rechtsredaktion 2
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