Manuskript zum Nachlesen

ARD-Angebot MmE und BmE 1145
Thema: BVerfG: MV NPD Verbotsverfahren
Auftakt Verhandlung NPD-Verbot
Die Sicherheitsüberprüfung am Eingang war heute deutlich strenger als bei
anderen Verfahren. Deswegen entstanden lange Schlangen, auch weil an
diesem Verfahren viele Personen teilnehmen. Selten waren so viele
Innenminister der Länder im Verhandlungssaal versammelt, mehrere
Ministerpräsidenten sind dabei ebenso wie Bundestagsabgeordnete aus
verschiedenen Parteien. Die NPD ist mit einer ganzen Reihe von führenden
Funktionären gekommen, aber es fehlen auch einige, die als
Auskunftspersonen geladen waren, wie der Fraktionsvorsitzende der NPD in
Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs. Der Bundesvorsitzende der NPD,
Frank Franz, war sich vor der Verhandlung sicher: Seine Partei wird nicht
verboten werden.
Frank Franz: Die NPD besteht seit nunmehr über 50 Jahren, und die
NPD hat viele Höhen und Tiefen durchlebt und, ich gehe davon aus, dass es
die NPD auch in 50 Jahren noch geben wird.
Die Bundestagsabgeordnete der LINKEN, Ulla Jelpke, hofft, dass es anders
kommt:
Ulla Jelpke: Ich erwarte, dass diese Verfahren zu dem Ergebnis kommt,
dass wir wirklich ein NPD-Verbot bekommen. Nicht weil ich glaube, dass wir
damit die Ideologie aus den Köpfen verbannt haben, sonder weil es mir einmal
darum geht, diese Partei zu ächten und zum anderen geht es darum, ihnen
das Parteienprivileg zu nehmen. Also sozusagen Staatsknete, die ihnen
jährlich zugutekommt für ihre Arbeit und das ist meine Hoffnung.
Verfassungsgerichtspräsident Andreas
Voßkuhle stellte in seinen
einführenden Worten klar: Das Verbotsverfahren sei für das Gericht nicht
leicht. Denn es müsse quasi als erste Instanz einen komplexen Sachverhalt
aufklären und betrete dabei Neuland, denn es gäbe bekanntlich kaum frühere
Urteile, auf die sich das Gericht beziehen könnte. Es zeige sich deutlich:
Andreas Voßkuhle: Jedes Parteiverbotsverfahren stellt eine ernsthafte
Bewährungsprobe für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat dar.
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Gleich zu Anfang stellte einer der beiden Anwälte der NPD einen
Befangenheitsantrag gegen viele Richter der Verfassungsgerichts: Vor allem
gegen den Berichterstatter im Zweiten Senat, Peter Müller, der als
Ministerpräsident des Saarlands sich früher zur NPD geäußert hatte und die
Partei damals als ekelerregend bezeichnete. Auch Richter Peter Huber, der
früher Innenminister von Thüringen war, wurde vorgeworfen: Er habe sich
vielfältig für ein NPD-Verbot ausgesprochen und sei von daher befangen.
Beide Richter gaben dann dienstliche Erklärungen ab: Das sei nicht zu
befürchten. sie seien nicht befangen. Das Gericht will heute in der
Mittagspause über die Befangenheitsanträge entscheiden.
Gigi Deppe, ARD Rechtsredaktion
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