Klaus Hempel 17.01.2017 ARD Sammel BVerfG: Urteil zum NPD Verbotsverfahren Mit dem heutigen Urteil wird der NPD höchstrichterlich bescheinigt, dass sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Sie stelle sich gegen Ausländer und Migranten. Ihr Ziel sei es, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Andreas Voßkuhle: Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch ein an einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die dieser ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die Wesensverwandschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus bestätigt die Missachtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Doch eine verfassungsfeindliche Gesinnung reiche für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potential haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen. Genau hier setzt das Bundesverfassungsgericht einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteienverbot abweicht. Vor allem vom Urteil aus dem Jahre 1956, mit dem die KPD verboten wurde. Andreas Voßkuhle: Anders als im KPD Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die eine erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall. Das Verfassungsgericht verweist dabei auf das schlechte Abschneiden der NPD bei den überregionalen Wahlen. Andreas Voßkuhle. Andreas Voßkuhle: auf überregionaler Ebene ist sie gegenwärtig lediglich mit einem Abgeordneten im europäischen Parlament vertreten. Klaus Hempel 17.01.2017 Die Wahlergebnisse bei Europa- und Bundestagswahlen stagnieren auf sehr niedrigem Niveau. Die NPD hat es in den nun mehr als 5 Jahrzehnten ihres Bestehens nicht vermocht, dauerhaft in einem Landesparlament vertreten zu sein. Anhaltspunkte für eine künftige Veränderung ihrer Entwicklung liegen nicht vor. Allerdings deuten die Richter in ihrem Urteil an, wie man die NPD künftig stärker in die Schranken weisen kann: Übers Geld. Man könne einer verfassungsfeindlichen Partei die Erstattung der Wahlkampfkosten versagen und damit die staatliche Finanzierung entziehen. Dafür müsste aber das Grundgesetz geändert werden. Das Urteil fiel einstimmig aus. Gegenstimmen gab es nicht im Zweiten Senat. Es ist ein historisches Urteil, weil es die Hürden für ein Parteienverbot höher legt als bisher. Der neue Maßstab lautet: Eine verfassungsfeindliche Partei wie die NPD muss auch das Potential haben, ihre Ziele umzusetzen. Fehlt es an diesem Potential, ist ein Parteienverbot nicht gerechtfertigt. Dies wird in Zukunft in jedem Einzelfall sehr genau geprüft werden müssen. Klaus Hempel, Karlsruhe.
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