ARD Sammel BVerfG: Urteil zum NPD Verbotsverfahren Mit

Klaus Hempel
17.01.2017
ARD Sammel
BVerfG: Urteil zum NPD Verbotsverfahren
Mit dem heutigen Urteil wird der NPD höchstrichterlich bescheinigt, dass
sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Sie stelle sich gegen Ausländer
und Migranten. Ihr Ziel sei es, die freiheitlich demokratische
Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Andreas Voßkuhle: Sie will die bestehende Verfassungsordnung
durch ein an einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft
ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches
Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die dieser ethnischen
Volksgemeinschaft nicht angehören und ist mit dem Demokratieprinzip
unvereinbar. Die Wesensverwandschaft der NPD mit dem
Nationalsozialismus bestätigt die Missachtung der freiheitlich
demokratischen Grundordnung.
Doch eine verfassungsfeindliche Gesinnung reiche für ein Verbot der
NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potential haben, ihre Ziele
erfolgreich umzusetzen. Genau hier setzt das Bundesverfassungsgericht
einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum
Parteienverbot abweicht. Vor allem vom Urteil aus dem Jahre 1956, mit
dem die KPD verboten wurde.
Andreas Voßkuhle: Anders als im KPD Urteil kommt nach
Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei
über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die eine erreichen der
von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos
erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten
auch Gebrauch macht.
Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall. Das Verfassungsgericht
verweist dabei auf das schlechte Abschneiden der NPD bei den
überregionalen Wahlen. Andreas Voßkuhle.
Andreas Voßkuhle: auf überregionaler Ebene ist sie gegenwärtig
lediglich mit einem Abgeordneten im europäischen Parlament vertreten.
Klaus Hempel
17.01.2017
Die Wahlergebnisse bei Europa- und Bundestagswahlen stagnieren auf
sehr niedrigem Niveau. Die NPD hat es in den nun mehr als 5
Jahrzehnten ihres Bestehens nicht vermocht, dauerhaft in einem
Landesparlament vertreten zu sein. Anhaltspunkte für eine künftige
Veränderung ihrer Entwicklung liegen nicht vor.
Allerdings deuten die Richter in ihrem Urteil an, wie man die NPD künftig
stärker in die Schranken weisen kann: Übers Geld. Man könne einer
verfassungsfeindlichen Partei die Erstattung der Wahlkampfkosten
versagen und damit die staatliche Finanzierung entziehen. Dafür müsste
aber das Grundgesetz geändert werden.
Das Urteil fiel einstimmig aus. Gegenstimmen gab es nicht im Zweiten
Senat. Es ist ein historisches Urteil, weil es die Hürden für ein
Parteienverbot höher legt als bisher. Der neue Maßstab lautet: Eine
verfassungsfeindliche Partei wie die NPD muss auch das Potential
haben, ihre Ziele umzusetzen. Fehlt es an diesem Potential, ist ein
Parteienverbot nicht gerechtfertigt. Dies wird in Zukunft in jedem
Einzelfall sehr genau geprüft werden müssen.
Klaus Hempel, Karlsruhe.