EINLADUNG zur VOLLVERSAMMLUNG DES TOURISMUSVERBANDES WILDER KAISER Die Vollversammlung des Tourismusverbandes WILDER KAISER wird für Montag, den 7. Dezember 2015 um 19.30 Uhr in der Volksschule in Scheffau einberufen. Die Mitglieder des Tourismusverbandes werden hiermit eingeladen, an dieser Vollversammlung mit Neuwahlen teilzunehmen. Ab 18:30 ist der Einlass geöffnet und für Speis und Trank vor dem Gebäude gesorgt. Wir ersuchen um Abholung der Stimmzettel mindestens eine halbe Stunde vor Versammlungsbeginn. TAGESORDNUNG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bericht des Obmanns Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates Bericht des Geschäftsführers Beschlussfassung über den Beitritt zum Verein „Climbers Paradise“ Beschlussfassung über den Beitritt zum Verein „Netzwerk Tourismus“ 9. Ehrung verdienter Funktionäre und Mitarbeiter 10. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates 11. Allfälliges Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollversammlung unabhängig von der Anzahl der Anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einberufung rechtzeitig und richtig erfolgt ist! Der Jahresabschluss 2014 liegt in der Zeit vom 16. November bis einschließlich 27. November 2015 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr im Büro des Tourismusverbandes Wilder Kaiser, Ellmau, Dorf 35 zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auf. Für den Tourismusverband Obmann Johannes Adelsberger Bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes dürfen wir auf die entsprechende Gesetzesstelle des Tiroler Tourismusgesetzes 2006 in aktueller Fassung verweisen: § 8 Tiroler Tourismusgesetz (Ausübung des Stimmrechts) (1) Eigenberechtigte natürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben. (2) Juristische Personen, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften haben ihr Stimmrecht durch vertretungsbefugte Organe oder schriftlich bevollmächtigte Prokuristen auszuüben. Sind mehrere Personen vertretungsbefugt, so ist zur Ausübung des Stimmrechts aus diesen ein gemeinsamer Vertreter zu bestellen. Personengemeinschaften, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig sind, haben ihr Stimmrecht durch ein schriftlich bevollmächtigtes Mitglied der Personengemeinschaft auszuüben. § 12 Tiroler Tourismusgesetz (Wahlen) (4) Das Wahlrecht für die Wahl des Aufsichtsrates ist in der Vollversammlung oder während des Zeitraumes von einer Woche vor dem Tag der Vollversammlung im Hauptbüro des Tourismusverbandes zu dessen Öffnungszeiten auszuüben. Der Obmann hat dafür zu sorgen, dass die Mitglieder zu diesem Zweck die Wahlvorschläge einschließlich allfälliger Hinweise nach Abs. 3 siebter Satz im Hauptbüro des Tourismusverbandes einsehen und dort ihren Stimmzettel abgeben können. Die Ausübung des Wahlrechtes ist jeweils in der Stimmgruppenliste zu vermerken. Die abgegebenen Stimmzettel sind bis zu ihrer Auszählung im Rahmen der Vollversammlung in einer plombierten Wahlurne sicher zu verwahren. Anm: Für die Vollversammlung des Tourismusverbandes Wilder Kaiser am 7. Dezember 2015 kann die Stimmabgabe zusätzlich vom 27. November bis einschließlich 04. Dezember 2015 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr im Büro der Geschäftsführung des Tourismusverbandes Wilder Kaiser, Ellmau, Dorf 35 erfolgen. Mit bestem Dank für Ihre Mithilfe Ihr Team vom Tourismusverband Wilder Kaiser
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