EINLADUNG zur VOLLVERSAMMLUNG DES

EINLADUNG
zur
VOLLVERSAMMLUNG DES TOURISMUSVERBANDES WILDER KAISER
Die Vollversammlung des Tourismusverbandes WILDER KAISER wird für
Montag, den 7. Dezember 2015 um 19.30 Uhr in der Volksschule in Scheffau
einberufen.
Die Mitglieder des Tourismusverbandes werden hiermit eingeladen, an
dieser Vollversammlung mit Neuwahlen teilzunehmen. Ab 18:30 ist der
Einlass geöffnet und für Speis und Trank vor dem Gebäude gesorgt. Wir
ersuchen um Abholung der Stimmzettel mindestens eine halbe Stunde vor
Versammlungsbeginn.
TAGESORDNUNG
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Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bericht des Obmanns
Bericht des Vorsitzenden des Aufsichtsrates
Genehmigung des Jahresabschlusses 2014
Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates
Bericht des Geschäftsführers
Beschlussfassung über den Beitritt zum Verein „Climbers Paradise“
Beschlussfassung über den Beitritt zum Verein „Netzwerk
Tourismus“
9. Ehrung verdienter Funktionäre und Mitarbeiter
10. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
11. Allfälliges
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollversammlung unabhängig von der
Anzahl der Anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist,
wenn die Einberufung rechtzeitig und richtig erfolgt ist!
Der Jahresabschluss 2014 liegt in der Zeit vom 16. November bis
einschließlich 27. November 2015 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
im Büro des Tourismusverbandes Wilder Kaiser, Ellmau, Dorf 35 zur
Einsichtnahme durch die Mitglieder auf.
Für den Tourismusverband
Obmann
Johannes Adelsberger
Bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes dürfen wir auf die
entsprechende Gesetzesstelle des Tiroler Tourismusgesetzes 2006 in
aktueller Fassung verweisen:
§ 8 Tiroler Tourismusgesetz (Ausübung des Stimmrechts)
(1) Eigenberechtigte natürliche Personen haben ihr Stimmrecht
persönlich auszuüben.
(2) Juristische Personen, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften haben ihr Stimmrecht durch vertretungsbefugte
Organe oder schriftlich bevollmächtigte Prokuristen auszuüben. Sind
mehrere Personen vertretungsbefugt, so ist zur Ausübung des
Stimmrechts aus diesen ein gemeinsamer Vertreter zu bestellen.
Personengemeinschaften, die nach bürgerlichem Recht nicht
rechtsfähig sind, haben ihr Stimmrecht durch ein schriftlich
bevollmächtigtes Mitglied der Personengemeinschaft auszuüben.
§ 12 Tiroler Tourismusgesetz (Wahlen)
(4) Das Wahlrecht für die Wahl des Aufsichtsrates ist in der
Vollversammlung oder während des Zeitraumes von einer Woche vor
dem Tag der Vollversammlung im Hauptbüro des
Tourismusverbandes zu dessen Öffnungszeiten auszuüben. Der
Obmann hat dafür zu sorgen, dass die Mitglieder zu diesem Zweck die
Wahlvorschläge einschließlich allfälliger Hinweise nach Abs. 3 siebter
Satz im Hauptbüro des Tourismusverbandes einsehen und dort ihren
Stimmzettel abgeben können. Die Ausübung des Wahlrechtes ist
jeweils in der Stimmgruppenliste zu vermerken. Die abgegebenen
Stimmzettel sind bis zu ihrer Auszählung im Rahmen der
Vollversammlung in einer plombierten Wahlurne sicher zu
verwahren.
Anm: Für die Vollversammlung des Tourismusverbandes Wilder
Kaiser am 7. Dezember 2015 kann die Stimmabgabe zusätzlich vom
27. November bis einschließlich 04. Dezember 2015 von Montag bis
Freitag von 8 bis 18 Uhr im Büro der Geschäftsführung des
Tourismusverbandes Wilder Kaiser, Ellmau, Dorf 35 erfolgen.
Mit bestem Dank für Ihre Mithilfe
Ihr Team vom Tourismusverband Wilder Kaiser