Akkreditierungsrichtlinien Hessentag 2016 ( PDF / 193 KB )

56. Hessentag 2016
Akkreditierungsrichtlinien für den Hessentag 2016 in Herborn
Die Hessische Staatskanzlei will Journalisten den Zugang zu den kostenpflichtigen
Programmpunkten beim Hessentag in Herborn mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine
Akkreditierung ist ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung möglich. Die
Anmeldung garantiert keine Presseakkreditierung. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.
Eine
Presseakkreditierung
können
Hessentags-Berichterstatter/innen
aus
allen
Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Web-TV, Foto) beantragen. Angestellte von
Medienanstalten, die keine direkte Berichterstattung betreiben (z.B. Werbung, Marketing und
Handelsvertretungen), sind nicht zur Akkreditierung für den Hessentag 2016 berechtigt.
Mitglieder von Internet-Redaktionen, die nicht zur Vollredaktion von Verlagen gehören, werden
aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden
Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines Presseausweises
akkreditiert.
Ihre Akkreditierung erhalten Sie in folgenden Schritten:
I. Online Anmeldung
Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und fügen Sie eine der folgenden
Legitimationen für die Registrierung an:
Herausgeber: Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden
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•
Presseausweis
Senden Sie uns einen Presseausweis, der von einem Verband oder einer Organisationen
ausgestellt wurde, wie z.B.:
-
Deutscher Journalistenverband (DJV)
-
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)
-
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
-
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
-
Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS)
Es werden nur für das Jahr 2016 gültige Presseausweise anerkannt. Ein Presseausweis allein
berechtigt nicht automatisch zum Erhalt einer Akkreditierung.
•
Redaktionelle Beauftragung (Originalbriefkopf)
Bitte legen Sie uns einen Redaktionsauftrag mit Originalbriefkopf (keine Kopie!) vor. Dieser
Redaktionsauftrag darf nicht von anderen freien Journalisten ausgestellt sein, insbesondere
nicht von Verwandten und Ehepartnern.
•
Aktuelles Impressum / Aktueller journalistischer Tätigkeitsnachweis
Bitte senden Sie uns ergänzend ein digitales Passfoto (hochformatig, Dateiformat JPG, max. 150
dpi) zu und vergessen Sie nicht, die Bild-Datei mit Ihrem Namen und ggf. Ihrer Redaktion bzw.
Firma zu benennen.
Die Hessische Staatskanzlei behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung
der angeforderten Belege/Unterlagen vor. Eine bereits erteilte Akkreditierung kann nachträglich
wieder entzogen werden.
II. Akkreditierung
Ihren Hessentags-Presse-Badge erhalten Sie ab Donnerstag, 19. Mai 2016, im Pressebüro der
Hessischen Staatskanzlei (Rathaus der Stadt Herborn, Eingang Turmstraße 14-16, 3. Stock, 35745
Herborn, Öffnungszeiten: täglich 9.00 Uhr – 17.00 Uhr). Für die Dauer Ihres Aufenthaltes in
unserem Pressebüro stehen Ihnen Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz „Kallenbach“
zur
Verfügung.
Bitte halten Sie bei der Akkreditierung Ihren Presseausweis oder Ihren Redaktionsauftrag bereit.
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Ihr Hessentags-Presse-Badge wird im Hessentags-Pressebüro der Hessischen Staatskanzlei in
personalisierter Form für Sie erstellt. Ein Versand per Post oder eine Abholung durch Dritte ist
nicht möglich.
Richtlinien für kostenpflichtige Veranstaltungen:
Bitte beachten Sie: Die Hessentags-Akkreditierung und der Hessentags-Presse-Badge gewährt
keinen Zutritt zu folgenden Veranstaltungen:
-
FFH-Just White, Ansprechpartner: Dominik Kuhn: [email protected]
-
FFH-Just90`s, Ansprechpartner: Dominik Kuhn: [email protected]
-
Planet Radio Party Attack, Ansprechpartner: Dominik Kuhn: [email protected]
Der Zugang zum Veranstaltungsgelände erfolgt für Vertreter/innen der Printmedien gegen
Vorlage des Presse-Badge über den Zuschauer-Eingangsbereich. Fotografen, TV- und RadioTeams erhalten Zugang über einen gesonderten Bereich und werden frühzeitig durch die
Mitarbeiter/innen der Hessischen Staatskanzlei informiert.
Drehgenehmigungen/Radio- und TV-Mitschnitte/Interviews
Drehgenehmigungen, die für Bildaufnahmen im Rahmen der kostenpflichtigen Veranstaltungen
auf dem Hessentag vorgesehen sind, sowie Radio-Interviews und Mitschnitte im Rahmen
kostenpflichtiger Veranstaltungen auf dem Hessentag beantragen Sie bitte bis 30. März 2016.
Die Antragsstellung garantiert keine Genehmigung.
Ansprechpartner in der Hessischen Staatskanzlei ist Hendrik Ziegler:
Mail: [email protected]
Telefon: 0611-32 3962
Fotoaufnahmen:
Bei den kostenpflichtigen Konzertveranstaltungen sind die Vorgaben der Künstler-Managements
unbedingt einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass bei den Konzerten Fotos ohne Blitz vom
vorgegebenen Fotografenplatz aus gemacht werden dürfen. Aufnahmen aus dem Publikum
heraus sind nicht gestattet. Die Bühne darf für Aufnahmen nicht betreten werden. Nach den
vorgegebenen Liedern haben Fotografen und Kamerateams den Veranstaltungsort zu verlassen
oder müssen ihre Kameraausrüstung außerhalb des Veranstaltungsgeländes deponieren.
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Für die Konzerte wird jeweils nur eine begrenzte Anzahl Fotografen zugelassen. Über die
Auswahl und Zulassung entscheiden die jeweiligen Künstler-Managements. Deshalb muss bei
Ihrer Akkreditierung ausdrücklich angegeben werden, ob Sie an einem dieser Termine
teilnehmen wollen. Die Information, ob Sie zugelassen sind, sowie die detaillierten Vorgaben
wie Anzahl der Lieder, Treffpunkt usw. erhalten Sie jeweils einen Tag vor der Veranstaltung
durch unser Pressebüro.
Datenschutz
Die Hessische Staatskanzlei wird Ihre personenbezogenen Daten, die Sie zum Zwecke der
Akkreditierung übermitteln, nur zur Bearbeitung Ihres Antrags speichern und verarbeiten. Sie
wird Ihre Daten nur dann an Dritte (Künstler und deren Agenturen) weitergeben, wenn sich
diese das Recht der Akkreditierung selbst vorbehalten haben. Mit der Meldung Ihrer
personenbezogenen Daten erteilen Sie Ihre Zustimmung zu dem geschilderten Verfahren.
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