57. Hessentag 2017 Herausgeber: Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden Akkreditierungsrichtlinien für den Hessentag 2017 in Rüsselsheim Eine Akkreditierung ist ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung möglich. Es werden ausschließlich Akkreditierungsanfragen bearbeitet, die ab April auf dieser Seite über das Akkreditierungsformular sowie vollständig bis Montag, 29. Mai 2017, 20:00 Uhr abgeschickt wurden. Vor-OrtAkkreditierungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass das rechtzeitige und vollständige Einreichen des Akkreditierungsformulars keine Garantie für eine Akkreditierung darstellt. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Die Hessische Staatskanzlei behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung der angeforderten Belege/Unterlagen vor. Eine bereits erteilte Akkreditierung kann nachträglich wieder entzogen werden. Eine Presseakkreditierung können Hessentags-Berichterstatter/innen aus allen Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Web-TV, Foto) beantragen. Angestellte von Medienanstalten, die keine direkte Berichterstattung betreiben (z.B. Werbung, Marketing und Handelsvertretungen), sind nicht zur Akkreditierung für den Hessentag 2017 berechtigt. Eine Presse-Akkreditierung zum Hessentag 2017 können erhalten: - Inhaber eines gültigen Presse-Ausweises von 1) Deutscher Journalisten Verband (DJV) 2) Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju) 3) Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) 4) Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) 5) Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS) und vergleichbaren Organisationen Es werden nur für das Jahr 2017 gültige Presseausweise anerkannt. Ein Presseausweis allein berechtigt nicht automatisch zum Erhalt einer Akkreditierung. - Journalisten, Fotografen, Radio- und TV-Teams 1) die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf mit Anschrift und Telefonnummer) legitimieren können. 2) die ein Impressum neueren Datums vorlegen, in dem sie aufgeführt sind. - Volontäre in Begleitung eines Redakteurs, der die oben genannten Kriterien erfüllt. Nicht akkreditiert werden: - Personen ohne jegliche Legitimation. - Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion. - Personen, deren Redaktionsauftrag von anderen, freien Journalisten ausgestellt worden ist. WICHTIG: Das Einreichen einer Kopie des Presseausweises anderweitigen Bestätigung ist Voraussetzung für eine Akkreditierung. bzw. einer Bitte senden Sie uns ergänzend ein digitales Passfoto (hochformatig, Dateiformat JPG, max. 150 dpi) und vergessen Sie nicht, die Bild-Datei mit ihrem Namen und ggf. Ihrer Redaktion zu benennen. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist erhalten Sie von uns per E-Mail eine Zu- oder Absage sowie Informationen und Arbeitshinweise für den jeweiligen Veranstaltungstag. Datenschutz Die Hessische Staatskanzlei wird Ihre personenbezogenen Daten, die Sie zum Zwecke der Akkreditierung übermitteln, nur zur Bearbeitung Ihres Antrags speichern und verarbeiten. Sie wird Ihre Daten nur dann an Dritte (Künstler und deren Agenturen) weitergeben, wenn sich diese das Recht der Akkreditierung selbst vorbehalten haben. Mit der Meldung Ihrer personenbezogenen Daten erteilen Sie Ihre Zustimmung zu dem geschilderten Verfahren.
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