Akkreditierungsrichtlinien

57. Hessentag 2017
Herausgeber: Hessische Staatskanzlei, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden
Akkreditierungsrichtlinien für den Hessentag 2017 in Rüsselsheim
Eine Akkreditierung ist ausschließlich zum Zwecke der journalistischen
Berichterstattung möglich. Es werden ausschließlich Akkreditierungsanfragen
bearbeitet, die ab April auf dieser Seite über das Akkreditierungsformular sowie
vollständig bis Montag, 29. Mai 2017, 20:00 Uhr abgeschickt wurden. Vor-OrtAkkreditierungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass das rechtzeitige und
vollständige Einreichen des Akkreditierungsformulars keine Garantie für eine
Akkreditierung darstellt. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Die Hessische
Staatskanzlei behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung
der angeforderten Belege/Unterlagen vor. Eine bereits erteilte Akkreditierung kann
nachträglich wieder entzogen werden.
Eine Presseakkreditierung können Hessentags-Berichterstatter/innen aus allen
Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Web-TV, Foto) beantragen. Angestellte
von Medienanstalten, die keine direkte Berichterstattung betreiben (z.B. Werbung,
Marketing und Handelsvertretungen), sind nicht zur Akkreditierung für den Hessentag
2017 berechtigt.
Eine Presse-Akkreditierung zum Hessentag 2017 können erhalten:
- Inhaber eines gültigen Presse-Ausweises von
1) Deutscher Journalisten Verband (DJV)
2) Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)
3) Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
4) Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
5) Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS)
und vergleichbaren Organisationen
Es werden nur für das Jahr 2017 gültige Presseausweise anerkannt. Ein
Presseausweis allein berechtigt nicht automatisch zum Erhalt einer Akkreditierung.
- Journalisten, Fotografen, Radio- und TV-Teams
1) die sich mit schriftlichem Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf mit Anschrift
und Telefonnummer) legitimieren können.
2) die ein Impressum neueren Datums vorlegen, in dem sie aufgeführt sind.
- Volontäre in Begleitung eines Redakteurs, der die oben genannten Kriterien erfüllt.
Nicht akkreditiert werden:
- Personen ohne jegliche Legitimation.
- Personen mit Hausausweisen ohne Auftrag der Redaktion.
- Personen, deren Redaktionsauftrag von anderen, freien Journalisten ausgestellt
worden ist.
WICHTIG: Das Einreichen einer Kopie des Presseausweises
anderweitigen Bestätigung ist Voraussetzung für eine Akkreditierung.
bzw.
einer
Bitte senden Sie uns ergänzend ein digitales Passfoto (hochformatig, Dateiformat
JPG, max. 150 dpi) und vergessen Sie nicht, die Bild-Datei mit ihrem Namen und ggf.
Ihrer Redaktion zu benennen.
Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist erhalten Sie von uns per E-Mail eine Zu- oder
Absage sowie Informationen und Arbeitshinweise für den jeweiligen
Veranstaltungstag.
Datenschutz
Die Hessische Staatskanzlei wird Ihre personenbezogenen Daten, die Sie zum
Zwecke der Akkreditierung übermitteln, nur zur Bearbeitung Ihres Antrags speichern
und verarbeiten. Sie wird Ihre Daten nur dann an Dritte (Künstler und deren
Agenturen) weitergeben, wenn sich diese das Recht der Akkreditierung selbst
vorbehalten haben. Mit der Meldung Ihrer personenbezogenen Daten erteilen Sie
Ihre Zustimmung zu dem geschilderten Verfahren.