Akkreditierungsrichtlinien

Akkreditierungsrichtlinien für den Hessentag 2015 in Hofgeismar:
Die Hessische Staatskanzlei will Journalisten den Zugang zum Hessentag und insbesondere
zu dessen kostenpflichtigen Programmpunkten mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern.
Eine Akkreditierung ist ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung
möglich. Die Anmeldung garantiert keine Presseakkreditierung. Ein Recht auf
Akkreditierung besteht nicht.
Eine
Presseakkreditierung
können
Hessentag-Berichterstatter/innen
aus
allen
Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Web-TV, Foto) beantragen. Angestellte von
Medienanstalten, die keine direkte Berichterstattung betreiben (z. B. Werbung, Marketing
und Handelsvertretungen), sowie Industrieanalytiker sind zum Erhalt einer Akkreditierung
für den Hessentag 2015 nicht berechtigt.
Mitglieder von Internet-Redaktionen, die nicht zur Vollredaktion von Verlagen gehören,
werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen
mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines
Presseausweises akkreditiert.
Ihre Akkreditierung erhalten Sie in folgenden Schritten:
I. Online Anmeldung
Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und fügen Sie eine der folgenden
Legitimationen für die Registrierung an:
•
Redaktionelle Beauftragung (Originalbriefkopf)
Bitte legen Sie uns einen Redaktionsauftrag mit Originalbriefkopf (keine Kopie!) vor.
Dieser Redaktionsauftrag darf nicht von anderen freien Journalisten ausgestellt sein,
insbesondere nicht von Verwandten und Ehepartnern.
•
Aktuelles Impressum / Aktueller journalistischer Tätigkeitsnachweis
•
Presseausweis
Bitte legen Sie uns einen Presseausweis vor, der von einem Verband oder einer
Organisation ausgestellt worden ist, z.B. ver.di, DJV, VDZ etc., vgl.
http://www.presseausweis.org/. Es werden nur für das Jahr 2015 gültige Presseausweise
anerkannt. Ein Presseausweis allein berechtigt nicht automatisch zum Erhalt einer
Akkreditierung.
Bitte senden Sie uns ergänzend ein digitales Passfoto (hochformatig, Dateiformat JPG, max.
150 dpi) zu und vergessen Sie nicht, die Bild-Datei mit Ihrem Namen und ggf. Ihrer Redaktion
bzw. Firma zu benennen.
Die Hessische Staatskanzlei behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach
Prüfung der angeforderten Belege/Unterlagen vor. Eine bereits erteilte Akkreditierung kann
nachträglich wieder entzogen werden.
II. Akkreditierung
Ihren Hessentags-Presse-Badge erhalten Sie ab Donnerstag, 28. Mai 2015, im Pressebüro
der Hessischen Staatskanzlei (Markt 1, 34369 Hofgeismar, Öffnungszeiten: täglich 8.00 Uhr –
17.00 Uhr). Für die Dauer Ihres Aufenthaltes in unserem Pressebüro stehen Ihnen
Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Bitte halten Sie bei der Akkreditierung Ihren Presseausweis oder Ihren Redaktionsauftrag
bereit.
Ihr Hessentags-Presse-Badge wird im Hessentags-Pressebüro der Hessischen Staatskanzlei in
personalisierter Form für Sie erstellt. Ein Versand per Post oder eine Abholung durch Dritte
ist nicht möglich.
Im Pressebüro liegen jeden Tag aktuelle Meldungen und Informationen für Sie bereit. Bitte
schauen Sie dort täglich nach, damit Ihnen wichtige Meldungen nicht entgehen.
Richtlinien für kostenpflichtige Veranstaltungen:
Bitte beachten Sie: Die Hessentags-Akkreditierung und der Hessentags-Presse-Badge
gewährt keinen automatischen Zutritt zu folgenden Veranstaltungen:
-
FFH Just White, Dominik Kuhn: [email protected]
-
Planet Radio Party Attack, Dominik Kuhn: [email protected]
Hierzu wenden Sie sich bitte an die o.a. Ansprechpartner.
Drehgenehmigungen/Radio und TV Mitschnitte/Interviews
Drehgenehmigungen,
die
für
Bildaufnahmen
im
Rahmen
der
kostenpflichtigen
Veranstaltungen auf dem Hessentag vorgesehen sind, sowie Radio-Interviews und
Mitschnitte im Rahmen kostenpflichtiger Veranstaltungen auf dem Hessentag beantragen
Sie bitte bis vier Wochen vor Beginn des Hessentages. Die Antragsstellung garantiert keine
Genehmigung.
Ansprechpartner in der Hessischen Staatskanzlei ist Hendrik Ziegler:
Mail: [email protected]
Telefon: 0611-32 3962
Fotoaufnahmen:
Bei den kostenpflichtigen Konzertveranstaltungen sind folgende Vorgaben der KünstlerManagements unbedingt einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass bei den Konzerten Fotos ohne
Blitz vom vorgegebenen Fotografenplatz aus gemacht werden dürfen. Aufnahmen aus dem
Publikum heraus sind nicht gestattet. Die Bühne darf für Aufnahmen nicht betreten werden.
Nach den vorgegebenen Liedern haben Fotografen und Kamerateams den Veranstaltungsort
zu verlassen oder müssen ihre Kameraausrüstung außerhalb des Veranstaltungsgeländes
deponieren.
Für die Konzerte wird jeweils nur eine begrenzte Anzahl Fotografen zugelassen. Über die
Auswahl und Zulassung entscheiden die jeweiligen Künstler-Managements. Deshalb muss
bei Ihrer Akkreditierung ausdrücklich angegeben werden, ob Sie an einem dieser Termine
teilnehmen wollen. Die Information, ob Sie zugelassen, sind sowie die detaillierten Vorgaben
wie Anzahl der Lieder, Treffpunkt usw. erhalten Sie jeweils einen Tag vor der Veranstaltung
durch unser Pressebüro.
Datenschutz
Die Hessische Staatskanzlei wird Ihre personenbezogenen Daten, die Sie zum Zwecke der
Akkreditierung übermitteln, nur zur Bearbeitung Ihres Antrags speichern und verarbeiten.
Sie wird Ihre Daten nur dann an Dritte (Künstler und deren Agenturen) weitergeben, wenn
sich diese das Recht der Akkreditierung selbst vorbehalten haben. Mit der Meldung Ihrer
personenbezogenen Daten erteilen Sie Ihre Zustimmung zu dem geschilderten Verfahren.