Akkreditierungsrichtlinien für den Hessentag 2015 in Hofgeismar: Die Hessische Staatskanzlei will Journalisten den Zugang zum Hessentag und insbesondere zu dessen kostenpflichtigen Programmpunkten mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung ist ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung möglich. Die Anmeldung garantiert keine Presseakkreditierung. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Eine Presseakkreditierung können Hessentag-Berichterstatter/innen aus allen Medienbereichen (Print, Online, TV, Radio, Web-TV, Foto) beantragen. Angestellte von Medienanstalten, die keine direkte Berichterstattung betreiben (z. B. Werbung, Marketing und Handelsvertretungen), sowie Industrieanalytiker sind zum Erhalt einer Akkreditierung für den Hessentag 2015 nicht berechtigt. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die nicht zur Vollredaktion von Verlagen gehören, werden aufgrund der allgemeinen Zugänglichkeit des Internets und der damit verbundenen mangelnden Überprüfbarkeit der eigenen journalistischen Leistung nur gegen Vorlage eines Presseausweises akkreditiert. Ihre Akkreditierung erhalten Sie in folgenden Schritten: I. Online Anmeldung Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und fügen Sie eine der folgenden Legitimationen für die Registrierung an: • Redaktionelle Beauftragung (Originalbriefkopf) Bitte legen Sie uns einen Redaktionsauftrag mit Originalbriefkopf (keine Kopie!) vor. Dieser Redaktionsauftrag darf nicht von anderen freien Journalisten ausgestellt sein, insbesondere nicht von Verwandten und Ehepartnern. • Aktuelles Impressum / Aktueller journalistischer Tätigkeitsnachweis • Presseausweis Bitte legen Sie uns einen Presseausweis vor, der von einem Verband oder einer Organisation ausgestellt worden ist, z.B. ver.di, DJV, VDZ etc., vgl. http://www.presseausweis.org/. Es werden nur für das Jahr 2015 gültige Presseausweise anerkannt. Ein Presseausweis allein berechtigt nicht automatisch zum Erhalt einer Akkreditierung. Bitte senden Sie uns ergänzend ein digitales Passfoto (hochformatig, Dateiformat JPG, max. 150 dpi) zu und vergessen Sie nicht, die Bild-Datei mit Ihrem Namen und ggf. Ihrer Redaktion bzw. Firma zu benennen. Die Hessische Staatskanzlei behält sich die Entscheidung über eine Akkreditierung nach Prüfung der angeforderten Belege/Unterlagen vor. Eine bereits erteilte Akkreditierung kann nachträglich wieder entzogen werden. II. Akkreditierung Ihren Hessentags-Presse-Badge erhalten Sie ab Donnerstag, 28. Mai 2015, im Pressebüro der Hessischen Staatskanzlei (Markt 1, 34369 Hofgeismar, Öffnungszeiten: täglich 8.00 Uhr – 17.00 Uhr). Für die Dauer Ihres Aufenthaltes in unserem Pressebüro stehen Ihnen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Bitte halten Sie bei der Akkreditierung Ihren Presseausweis oder Ihren Redaktionsauftrag bereit. Ihr Hessentags-Presse-Badge wird im Hessentags-Pressebüro der Hessischen Staatskanzlei in personalisierter Form für Sie erstellt. Ein Versand per Post oder eine Abholung durch Dritte ist nicht möglich. Im Pressebüro liegen jeden Tag aktuelle Meldungen und Informationen für Sie bereit. Bitte schauen Sie dort täglich nach, damit Ihnen wichtige Meldungen nicht entgehen. Richtlinien für kostenpflichtige Veranstaltungen: Bitte beachten Sie: Die Hessentags-Akkreditierung und der Hessentags-Presse-Badge gewährt keinen automatischen Zutritt zu folgenden Veranstaltungen: - FFH Just White, Dominik Kuhn: [email protected] - Planet Radio Party Attack, Dominik Kuhn: [email protected] Hierzu wenden Sie sich bitte an die o.a. Ansprechpartner. Drehgenehmigungen/Radio und TV Mitschnitte/Interviews Drehgenehmigungen, die für Bildaufnahmen im Rahmen der kostenpflichtigen Veranstaltungen auf dem Hessentag vorgesehen sind, sowie Radio-Interviews und Mitschnitte im Rahmen kostenpflichtiger Veranstaltungen auf dem Hessentag beantragen Sie bitte bis vier Wochen vor Beginn des Hessentages. Die Antragsstellung garantiert keine Genehmigung. Ansprechpartner in der Hessischen Staatskanzlei ist Hendrik Ziegler: Mail: [email protected] Telefon: 0611-32 3962 Fotoaufnahmen: Bei den kostenpflichtigen Konzertveranstaltungen sind folgende Vorgaben der KünstlerManagements unbedingt einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass bei den Konzerten Fotos ohne Blitz vom vorgegebenen Fotografenplatz aus gemacht werden dürfen. Aufnahmen aus dem Publikum heraus sind nicht gestattet. Die Bühne darf für Aufnahmen nicht betreten werden. Nach den vorgegebenen Liedern haben Fotografen und Kamerateams den Veranstaltungsort zu verlassen oder müssen ihre Kameraausrüstung außerhalb des Veranstaltungsgeländes deponieren. Für die Konzerte wird jeweils nur eine begrenzte Anzahl Fotografen zugelassen. Über die Auswahl und Zulassung entscheiden die jeweiligen Künstler-Managements. Deshalb muss bei Ihrer Akkreditierung ausdrücklich angegeben werden, ob Sie an einem dieser Termine teilnehmen wollen. Die Information, ob Sie zugelassen, sind sowie die detaillierten Vorgaben wie Anzahl der Lieder, Treffpunkt usw. erhalten Sie jeweils einen Tag vor der Veranstaltung durch unser Pressebüro. Datenschutz Die Hessische Staatskanzlei wird Ihre personenbezogenen Daten, die Sie zum Zwecke der Akkreditierung übermitteln, nur zur Bearbeitung Ihres Antrags speichern und verarbeiten. Sie wird Ihre Daten nur dann an Dritte (Künstler und deren Agenturen) weitergeben, wenn sich diese das Recht der Akkreditierung selbst vorbehalten haben. Mit der Meldung Ihrer personenbezogenen Daten erteilen Sie Ihre Zustimmung zu dem geschilderten Verfahren.
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