einer entsprechenden individuellen Zwischenstufe der jeweiligen S-Gruppe erfolgt. Zum 1. Juli 2017 steigen die Beschäftigten in die nächsthöhere reguläre Stufe der betreffenden Entgeltgruppe auf. Dieses Verfahren ist recht kompliziert. Darum haben wir einen Überleitungsrechner in allen ver.di-Büros verfügbar gemacht, der die individuellen Verläufe berechnen kann. Der Einzelfall muss betrachtet werden, um zu erkennen, ob die Überleitung in die S-Tabelle sinnvoll ist. Wir beraten unsere Mitglieder und helfen bei der Antragstellung. Gewerkschaft rechnet sich! Organisiert euch! Die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe konnten wir in dem von uns geforderten materiellen Umfang nicht erzielen – aber es gibt erste Verbesserungen. Das erreichte Ergebnis muss nun in die Praxis gebracht und auch zum Standard bei allen anderen Trägern gemacht werden. Mit dem Ende dieser Tarifrunde ist unsere Aufwertungskampagne nicht vorbei. Die Arbeits- und Rahmenbedingungen in allen Einrichtungen und Diensten werden wir jetzt wieder in den Mittelpunkt stellen. Damit Arbeit nicht krank macht, müssen wir bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Über die gesetzlichen Rahmenregelungen wie z.B. die Kita-Gesetze und den Gesundheitsschutz packen wir das an. Das neue Wahlrecht für Beschäftigte, die in der EG 9 eingruppiert und im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD Gemeinden) Auch tarifpolitisch sind wir weiter aktiv. Die Tarifrunde 2016 zur allgemeinen Entwicklung der Entgelte aller Beschäftigten hat begonnen. Wir sind dabei. Tariffragen sind Machtfragen. Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin; Verantwortlich: Wolfgang Pieper, Mitglied des Bundesvorstands; Januar 2016 Bearbeitung: Angelika Spautz, Alexander Wegner Die Regelungen des 2015 geschaffenen Wahlrechts für Beschäftigte, die in die EG E 9 eingruppiert sind und als ErzieherIn oder Heilpädagogin oder Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte oder als Stellvertretende Leitung einer Kindertageseinrichtung beschäftigt sind. Nach der Ablösung des BAT durch den TVöD im Jahre 2005 wurden die alten Vergütungsgruppen (bezeichnet mit römischen Zahlen von X bis I) durch die Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 ersetzt. Die Tatsache, dass sie nicht alle Verläufe abbilden konnten, war bekannt, aber es gab keine Bereitschaft der Arbeitgeber, dieses Problem gütlich zu regeln. Also mussten wir in der Tarifrunde 2009 mit einem 12wöchigen Streik die S-Tabelle erstreiten. Sie war der Kern von Tarifregelungen, mit denen drohende Verluste für neu eingestellte Beschäftigte abgewendet und das Einkommensniveau aller Fachkräfte gesichert werden konnte. Für die Beschäftigten, die ehemals in Vc BAT mit Aufstieg nach Vb BAT eingruppiert waren, gab es eine Sonderregelung. Ihnen wurde ein Wahlrecht eingeräumt. Die Überleitung in die S-Tabelle erfolgte für diese Beschäftigten nur auf Antrag. Beschäftigte, die damals in diesen Eingruppierungen keinen Antrag gestellt hatten, sind bis heute in der EG E 9 und haben nun erneut das Recht zu entscheiden, ob sie in die S-Regelungen (EG S 8b oder die S 9) übergeleitet werden wollen. Die betroffenen Beschäftigten müssen nun prüfen, ob sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen. Bis zum Stichtag 29. Februar 2016 muss der Antrag auf Überleitung gestellt werden. Ein Blick auf die neue Tabelle verdeutlicht den Sachverhalt. S 8b Erfahrungsstufe 1 Erfahrungsstufe 2 Erfahrungsstufe 3 Erfahrungsstufe 4 Erfahrungsstufe 5 Erfahrungsstufe 6 Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 3 Jahren in Stufe 2 Nach 4 Jahren in Stufe 3 Nach 6 Jahren in Stufe 4 Nach 8 Jahren in Stufe 5 2.480,00 € 2.760,00 € 2.980,00 € 3.300,00 € 3.600,00 € 3.830,00 € S9 Erfahrungsstufe 1 Erfahrungsstufe 2 Erfahrungsstufe 3 Erfahrungsstufe 4 Erfahrungsstufe 5 Erfahrungsstufe 6 Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 3 Jahren in Stufe 2 Nach 4 Jahren in Stufe 3 Nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5 2.480,00 € 2.760,00 € 2.980,00 € 3.300,00 € 3.600,00 € 3.830,00 € S 11a Erfahrungsstufe 1 Erfahrungsstufe 2 Erfahrungsstufe 3 Erfahrungsstufe 4 Erfahrungsstufe 5 Erfahrungsstufe 6 Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 3 Jahren in Stufe 2 Nach 4 Jahren in Stufe 3 Nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5 2.656,58 € 2.991,07 € 3.136,01 € 3.502,66 € 3.789,76 € 3.962,02 € Im Vergleich dazu die derzeitigen Tabellenwerte der E 9 der allgemeinen Entgelttabelle. E9 Erfahrungsstufe 1 2.586,77 € Erfahrungsstufe 2 Nach 1 Jahr in Stufe 1 2.857,36 € Erfahrungsstufe 3 Nach 2 Jahren in Stufe 2 2.999,18 € Erfahrungsstufe 4 Nach 3 Jahren in Stufe 3 3.383,71 € Erfahrungsstufe 5 Nach 9 Jahren in Stufe 4 3.688,02 € Nicht belegt. Die Erfahrungsstufe 5 ist Endstufe. Die Wirkung der Stufenlaufzeit ist, dass die Endstufe (5) in der EG E 9 bereits nach 15 Jahren erreicht ist. Die Stufe 6 in der EG S 8b (neu) erst nach 22 Jahren und in der EG S 9 (neu) nach 17 Jahren. Blickt man auf einen „Musterlebenslauf“ einer Beschäftigten, die 40 Jahre in ihrem Beruf tätig ist, wird deutlich, dass die Endstufe erhebliche Wirkung auf das erreichte Entgelt in einem Arbeitsleben hat. Aber das Leben folgt oft nicht idealen Mustern und der berufliche Werdegang kann Brüche und Änderungen ergeben, die in einem solchen Kontext erhebliche Auswirkungen haben. Deshalb haben wir die Möglichkeit zur Überleitung und ein erneutes Wahlrecht vereinbart. Das vereinbarte Verfahren sieht vor, dass für den Fall der Überleitung ein Vergleichsentgelt gebildet wird und dann zum 1. Juli 2015 die Zuordnung zu
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