Ergebnis Leitungen 2

4. S 16 Fallgruppe 1
Beschäftigte als LeiterInnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Plätzen (vorher in EG S 15).
S 16
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
3.024,52 €
3.341,89 €
3.594,53 €
3.904,60 €
4.249,12 €
4.455,84 €
5. S 17 Fallgruppe 1
Beschäftigte als LeiterInnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 130 Plätzen (vorher in EG S 16).
S 17
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
3.102,56 €
3.416,52 €
3.789,76 €
4.019,46 €
4.478,80 €
4.748,69 €
6. S 18 Fallgruppe 1
Beschäftigte als Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Plätzen (vorher in EG S 17).
S 18
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe konnten wir in dem von uns geforderten
materiellen Umfang nicht erzielen – aber es
gibt erste Verbesserungen.
Das erreichte Ergebnis muss nun in die Praxis
gebracht und auch zum Standard bei allen
anderen Trägern gemacht werden.
Mit dem Ende dieser Tarifrunde ist unsere
Aufwertungskampagne nicht vorbei.
Die Arbeits- und Rahmenbedingungen in allen
Einrichtungen und Diensten werden wir jetzt
wieder in den Mittelpunkt stellen.
Damit Arbeit nicht krank macht, müssen wir
bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen.
Über die gesetzlichen Rahmenregelungen wie
z.B. die Kita-Gesetze und den Gesundheitsschutz packen wir das an.
Auch tarifpolitisch sind wir weiter aktiv.
Die Tarifrunde 2016 zur allgemeinen Entwicklung der Entgelte aller Beschäftigten
hat begonnen.
Wir sind dabei.
Tariffragen sind Machtfragen.
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
3.445,25 €
3.560,07 €
4.019,46 €
4.363,97 €
4.880,76 €
5.196,57 €
Die Eingruppierung
von Kitaleitungen
nach dem Tarifvertrag
für den kommunalen
öffentlichen Dienst
(TVöD Gemeinden).
Herausgeber:
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di), Paula-Thiede-Ufer 10,
10179 Berlin;
Verantwortlich: Wolfgang Pieper,
Mitglied des Bundesvorstands; Januar 2016
Bearbeitung: Angelika Spautz, Alexander Wegner
Die folgende Darstellung sowie die Erläuterungen
beziehen sich auf die Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte, denen die Leitung einer
Kindertageseinrichtung übertragen wurde.
Wir haben eine deutliche Verbesserung der Eingruppierung von Leitungen erreicht; leider ist es
uns nicht gelungen, die langjährige Forderung
nach Abschaffung der „Kopfzahlen“ als Bemessungsgrundlage für die Einrichtungsgröße zu erreichen.
Allerdings haben wir bereits in den Tarifverhandlungen gefordert, die strukturellen Änderungen
etwa durch den Ausbau U3 (weniger Kinder bei
mehr Personal) in die Größenberechnung einzubeziehen. Wir sehen die Notwendigkeit, die Kinderzahlen je nach Altersgruppe zu faktorisieren. Gespräche dazu sind vereinbart und müssen so
schnell wie möglich geführt werden.
Im Tarifvertrag wird bestimmt, dass:
-
-
Kindertagesstätten auch Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderbetreuungsstuben, Kinderhäuser und Kindertageseinrichtungen der örtlichen Kindererholungsfürsorge sind (Protokollerklärung 8) und
die Durchschnittsbelegung sich aus der Zahl
der vom 1. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen,
je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze ergibt.
Eine Unterschreitung von weniger als 5%
führt nicht zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung um mehr als 5 v.H. führt erst dann
zur Herabgruppierung, wenn sie drei Jahre
hintereinander andauert (Protokollerklärung
9).
Die Leitungseingruppierung (auch Stellvertretung)
ist ein sogenanntes Funktionsmerkmal; wenn diese
Tätigkeit durch den Arbeitgeber übertragen wurde, ergibt sich daraus automatisch die entsprechende Eingruppierung.
1. S 9 Fallgruppe 4
Beschäftigte als LeiterInnen von Kindertagesstätten. (vorher in EG S 7)
S9
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
2.480,00 €
2.760,00 €
2.980,00 €
3.300,00 €
3.600,00 €
3.830,00 €
Ausnahme: bei den Leitungskräften von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von
bis zu 40 Plätzen erfolgt eine sogenannte Zuordnung. Analog einer Tariferhöhung ist der Arbeitgeber verpflichtet, von sich heraus tätig zu werden
– die Veränderung erfolgt „automatisch“.
Eine Antragstellung ist hier nicht erforderlich.
Bei allen anderen Leitungseingruppierungen erfolgt die Höhergruppierung nach dem Tarifabschluss 2015 nur auf Antrag und rückwirkend
zum 01.07.2015.
Der Antrag muss bis zum 30.06.2016 gestellt
werden.
Dieses Antragsrecht wurde vereinbart, da es Fälle
geben kann, in denen ein bevorstehender Erfahrungsstufenaufstieg in Kombination mit anderen
persönlichen Bedingungen für die betroffene Kollegin günstiger ist, als die Höhergruppierung.
Es muss also individuell geprüft werden, ob die
Antragstellung sinnvoll ist.
Unseren Mitgliedern bieten wir dazu eingehende
Beratung und Berechnung der individuellen Wirkung des Tarifabschlusses an.
Darum: Beratungstermin im ver.diBezirk vereinbaren
Im ver.di-Büro vor Ort, bei den ver.diVertrauensleuten oder dem ver.di-Personalrat
oder -Betriebsrat sind weitere Informationen
verfügbar.
2. S 13 Fallgruppe 1
Beschäftigte als LeiterInnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen (vorher in EG S 10).
S 13
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
2.879,57 €
3.102,56 €
3.387,82 €
3.617,48 €
3.904,60 €
4.048,14 €
3. S 15 Fallgruppe 1
Beschäftigte als LeiterInnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen (vorher in EG S 13).
S 15
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
2.913,01 €
3.215,54 €
3.445,25 €
3.709,38 €
4.134,29 €
4.318,02 €