S 16 Stufe 1 Erfahrungsstufe 2 Erfahrungsstufe 3 Erfahrungsstufe 4 Erfahrungsstufe 5 Erfahrungsstufe 6 Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 3 Jahren in Stufe 2 Nach 4 Jahren in Stufe 3 Nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5 3.024,52 € 3.341,89 € 3.594,53 € 3.904,60 € 4.249,12 € 4.455,84 € 4. S 17 Fallgruppe 4 … mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Plätzen bestellt sind (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 4, 8 und 9) S 17 Stufe 1 Erfahrungsstufe 2 Erfahrungsstufe 3 Erfahrungsstufe 4 Erfahrungsstufe 5 Erfahrungsstufe 6 Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 3 Jahren in Stufe 2 Nach 4 Jahren in Stufe 3 Nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5 3.102,56 € 3.416,52 € 3.789,76 € 4.019,46 € 4.478,80 € 4.748,69 € Die Bestimmungen für Stellvertretungen sind besonders wichtige Ergebnisse unserer Tarifauseinandersetzung. Sie müssen nun aber auch umbzw. durchgesetzt werden. Stellvertretungen sind jetzt zu benennen. Das war längst überfällig, denn Kitas sind Bildungsorte, deren Leitung eine anspruchsvolle Aufgabe darstellt. Sie muss in jedem Falle wahrgenommen werden. Die Voraussetzung dafür ist nun geschaffen. Die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe konnten wir in dem von uns geforderten materiellen Umfang nicht erzielen – aber es gibt erste Verbesserungen. Das erreichte Ergebnis muss nun in die Praxis gebracht und auch zum Standard bei allen anderen Trägern gemacht werden. Die Eingruppierung von stellv. Leitungen Die Arbeits- und Rahmenbedingungen in allen Einrichtungen und Diensten werden wir jetzt wieder in den Mittelpunkt stellen. für Kindertagesstätten / Tagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX. Damit Arbeit nicht krank macht, müssen wir bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen. Über die gesetzlichen Rahmenregelungen wie z.B. die Kita-Gesetze und den Gesundheitsschutz packen wir das an. nach dem Tarifvertrag für den kommunalen öffentlichen Dienst (TVöD Gemeinden). Mit dem Ende dieser Tarifrunde ist unsere Aufwertungskampagne nicht vorbei. Auch tarifpolitisch sind wir weiter aktiv. Die Tarifrunde 2016 zur allgemeinen Entwicklung der Entgelte aller Beschäftigten hat begonnen. Wir sind dabei. Tariffragen sind Machtfragen. Organisiert euch. Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin; Verantwortlich: Wolfgang Pieper, Mitglied des Bundesvorstands; Januar 2016 Bearbeitung: Angelika Spautz, Alexander Wegner Die folgende Darstellung sowie die Erläuterungen beziehen sich auf die Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte, denen die stellvertretende Leitung übertragen wurde. Mit der neuen Vorschrift (Protokollerklärung Nr. 4), dass je Kindertagesstätte eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden soll, konnten wir eine wichtige Neuregelung erreichen. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber ständige Vertretungen bestellen muss, wenn dem nicht ausnahmsweise besondere Gründe entgegen stehen. Solche Gründe können sich nicht aus der Kostenwirkung einer Bestellung ergeben. Als einziger Grund ist vorstellbar, dass die Kindertagesstätte so klein ist, dass eine ständige Vertretung als nicht erforderlich angesehen werden kann. Da erst ab einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen ein Merkmal für Stellvertretungen besteht, kann darin ein Maßstab für die Untergrenze gesehen werden. Allerdings haben wir bereits in den Tarifverhandlungen gefordert, die strukturellen Änderungen etwa durch den Ausbau U3 (weniger Kinder bei mehr Personal) in die Größenberechnung einzubeziehen. Wir sehen die Notwendigkeit, die Kinderzahlen je nach Altersgruppe zu faktorisieren. Gespräche dazu sind vereinbart und müssen so schnell wie möglich geführt werden. Im Tarifvertrag wird bestimmt, dass: - - Kindertagesstätten auch Krippen, Kindergärten, Horte, Kinderbetreuungsstuben, Kinderhäuser und Kindertageseinrichtungen der örtlichen Kindererholungsfürsorge sind (Protokollerklärung 8) und die Durchschnittsbelegung sich aus der Zahl der vom 1. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze ergibt. Eine Unterschreitung von weniger als 5% führt nicht zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung um mehr als 5 v.H. führt erst dann zur Herabgruppierung, wenn sie drei Jahre hintereinander andauert. (Protokollerklärung 9). Die Stellvertretung ist ein sogenanntes Funktionsmerkmal; wenn diese Tätigkeit durch den Arbeitgeber übertragen wurde, ergibt sich daraus automatisch die entsprechende Eingruppierung. Bei allen Leitungseingruppierungen erfolgt die Höhergruppierung nach dem Tarifabschluss 2015 nur auf Antrag und rückwirkend zum 01.07.2015. Darum: Beratungstermin im ver.di-Bezirk vereinbaren. 1. S 11a Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX bestellt sind. S 11 a Stufe 1 Erfahrungsstufe 2 Erfahrungsstufe 3 Erfahrungsstufe 4 Erfahrungsstufe 5 Erfahrungsstufe 6 Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 3 Jahren in Stufe 2 Nach 4 Jahren in Stufe 3 Nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5 2.656,58 € 2.991,07 € 3.136,01 € 3.502,66 € 3.789,76 € 3.962,02 € 2. S 15 Fallgruppe 4 Der Antrag muss bis zum 30.06.2016 gestellt werden. … mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind. Dieses Antragsrecht wurde vereinbart, da es Fälle geben kann, in denen ein bevorstehender Erfahrungsstufenaufstieg in Kombination mit anderen persönlichen Bedingungen für die betroffene Kollegin günstiger ist, als die Höhergruppierung. S 15 Stufe 1 Erfahrungsstufe 2 Erfahrungsstufe 3 Erfahrungsstufe 4 Erfahrungsstufe 5 Erfahrungsstufe 6 Es muss also individuell geprüft werden, ob die Antragstellung sinnvoll ist. Unseren Mitgliedern bieten wir dazu eingehende Beratung und Berechnung der individuellen Wirkung des Tarifabschlusses an. Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 3 Jahren in Stufe 2 Nach 4 Jahren in Stufe 3 Nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5 2.913,01 € 3.215,54 € 3.445,25 € 3.709,38 € 4.134,29 € 4.318,02 € 3. S 16 Fallgruppe 4 … mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen bestellt sind
© Copyright 2024 ExpyDoc