Ergebnis SGB IX stellvertretende Leitungen

S 16
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
3.024,52 €
3.341,89 €
3.594,53 €
3.904,60 €
4.249,12 €
4.455,84 €
4. S 17 Fallgruppe 4
… mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens
90 Plätzen bestellt sind (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 4, 8 und 9)
S 17
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
3.102,56 €
3.416,52 €
3.789,76 €
4.019,46 €
4.478,80 €
4.748,69 €
Die Bestimmungen für Stellvertretungen sind
besonders wichtige Ergebnisse unserer Tarifauseinandersetzung. Sie müssen nun aber auch umbzw. durchgesetzt werden.
Stellvertretungen sind jetzt zu benennen.
Das war längst überfällig, denn Kitas sind Bildungsorte, deren Leitung eine anspruchsvolle
Aufgabe darstellt. Sie muss in jedem Falle
wahrgenommen werden. Die Voraussetzung
dafür ist nun geschaffen.
Die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe konnten wir in dem von uns geforderten
materiellen Umfang nicht erzielen – aber es
gibt erste Verbesserungen.
Das erreichte Ergebnis muss nun in die Praxis
gebracht und auch zum Standard bei allen
anderen Trägern gemacht werden.
Die Eingruppierung
von stellv. Leitungen
Die Arbeits- und Rahmenbedingungen in allen
Einrichtungen und Diensten werden wir jetzt
wieder in den Mittelpunkt stellen.
für Kindertagesstätten / Tagesstätten für Menschen mit Behinderung
im Sinne von § 2 SGB IX oder für
Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten
oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung im
Sinne des § 2 SGB IX.
Damit Arbeit nicht krank macht, müssen wir
bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen.
Über die gesetzlichen Rahmenregelungen wie
z.B. die Kita-Gesetze und den Gesundheitsschutz packen wir das an.
nach dem Tarifvertrag für
den kommunalen
öffentlichen Dienst
(TVöD Gemeinden).
Mit dem Ende dieser Tarifrunde ist unsere
Aufwertungskampagne nicht vorbei.
Auch tarifpolitisch sind wir weiter aktiv.
Die Tarifrunde 2016 zur allgemeinen Entwicklung der Entgelte aller Beschäftigten
hat begonnen.
Wir sind dabei.
Tariffragen sind Machtfragen.
Organisiert euch.
Herausgeber:
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di), Paula-Thiede-Ufer 10,
10179 Berlin;
Verantwortlich: Wolfgang Pieper,
Mitglied des Bundesvorstands; Januar 2016
Bearbeitung: Angelika Spautz, Alexander Wegner
Die folgende Darstellung sowie die Erläuterungen beziehen sich auf die Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte, denen die
stellvertretende Leitung übertragen wurde.
Mit der neuen Vorschrift (Protokollerklärung Nr. 4),
dass je Kindertagesstätte eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin
oder des Leiters bestellt werden soll, konnten wir
eine wichtige Neuregelung erreichen.
Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber ständige Vertretungen bestellen muss, wenn dem
nicht ausnahmsweise besondere Gründe entgegen
stehen.
Solche Gründe können sich nicht aus der Kostenwirkung einer Bestellung ergeben.
Als einziger Grund ist vorstellbar, dass die Kindertagesstätte so klein ist, dass eine ständige Vertretung als nicht erforderlich angesehen werden
kann.
Da erst ab einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen ein Merkmal für Stellvertretungen besteht, kann darin ein Maßstab für die Untergrenze gesehen werden.
Allerdings haben wir bereits in den Tarifverhandlungen gefordert, die strukturellen Änderungen
etwa durch den Ausbau U3 (weniger Kinder bei
mehr Personal) in die Größenberechnung einzubeziehen.
Wir sehen die Notwendigkeit, die Kinderzahlen je
nach Altersgruppe zu faktorisieren. Gespräche dazu sind vereinbart und müssen so schnell wie möglich geführt werden.
Im Tarifvertrag wird bestimmt, dass:
-
-
Kindertagesstätten auch Krippen, Kindergärten,
Horte, Kinderbetreuungsstuben, Kinderhäuser
und Kindertageseinrichtungen der örtlichen
Kindererholungsfürsorge sind (Protokollerklärung 8) und
die Durchschnittsbelegung sich aus der Zahl der
vom 1. Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag
gleichzeitig belegbaren Plätze ergibt. Eine Unterschreitung von weniger als 5% führt nicht
zur Herabgruppierung. Eine Unterschreitung
um mehr als 5 v.H. führt erst dann zur Herabgruppierung, wenn sie drei Jahre hintereinander andauert. (Protokollerklärung 9).
Die Stellvertretung ist ein sogenanntes Funktionsmerkmal; wenn diese Tätigkeit durch den Arbeitgeber übertragen wurde, ergibt sich daraus automatisch die entsprechende Eingruppierung.
Bei allen Leitungseingruppierungen erfolgt die
Höhergruppierung nach dem Tarifabschluss 2015
nur auf Antrag und rückwirkend zum
01.07.2015.
Darum: Beratungstermin im ver.di-Bezirk vereinbaren.
1. S 11a
Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung
als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Kindertagesstätten für
Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB
IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX bestellt sind.
S 11 a
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
2.656,58 €
2.991,07 €
3.136,01 €
3.502,66 €
3.789,76 €
3.962,02 €
2. S 15 Fallgruppe 4
Der Antrag muss bis zum 30.06.2016 gestellt
werden.
… mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen bestellt sind.
Dieses Antragsrecht wurde vereinbart, da es Fälle
geben kann, in denen ein bevorstehender Erfahrungsstufenaufstieg in Kombination mit anderen
persönlichen Bedingungen für die betroffene Kollegin günstiger ist, als die Höhergruppierung.
S 15
Stufe 1
Erfahrungsstufe 2
Erfahrungsstufe 3
Erfahrungsstufe 4
Erfahrungsstufe 5
Erfahrungsstufe 6
Es muss also individuell geprüft werden, ob die
Antragstellung sinnvoll ist.
Unseren Mitgliedern bieten wir dazu eingehende
Beratung und Berechnung der individuellen Wirkung des Tarifabschlusses an.
Nach 1 Jahr in Stufe 1
Nach 3 Jahren in Stufe 2
Nach 4 Jahren in Stufe 3
Nach 4 Jahren in Stufe 4
Nach 5 Jahren in Stufe 5
2.913,01 €
3.215,54 €
3.445,25 €
3.709,38 €
4.134,29 €
4.318,02 €
3. S 16 Fallgruppe 4
… mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen bestellt sind