Information über Gegenstand und Durchführung der

Information des Landkreises Erlangen-Höchstadt
über Gegenstand und Durchführung der
Bürgerentscheide am 19.04.2015 zum Thema Stadt-Umland-Bahn
Am Sonntag, den 19.04.2015 finden zwei Bürgerentscheide statt, in denen alle Landkreisbürger darüber abstimmen können, wie das weitere Vorgehen des Landkreises beim Thema Stadt-Umland-Bahn (StUB) sein soll.
Die Abstimmungsfrage des aufgrund eines Bürgerbegehrens am 16.01.2015 vom Kreistag zugelassenen
Bürgerentscheides lautet:
„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt sich am Projekt StUB (Stadt-Umland-Bahn) nicht beteiligt und - sollte der Landkreis zur Realisierung der StUB Mitglied in einem Zweckverband oder sonstigen
Unternehmen sein - alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, aus diesem Zweckverband/Unternehmen wieder auszutreten?“
In derselben Sitzung des Kreistags wurde beschlossen, dass ein weiterer Bürgerentscheid („Kreistags­
begehren“) mit folgender Frage erfolgen soll:
„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt an der Umsetzung der Stadt-Umland-Bahn weiter mitwirkt und dem hierzu erforderlichen Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Erlangen-Höchstadt beitritt, insbesondere um durch eine Planung und Kostenberechnung belastbare Zahlen für eine abschließende Entscheidung zum Bau der Stadt-Umland-Bahn zu erhalten?“
Beide Entscheide können jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
Da somit zwei Bürgerentscheide über die gleiche Angelegenheit stattfinden, ist zudem eine Stichfrage zu
beantworten, da theoretisch die Möglichkeit besteht, dass sich zwei miteinander nicht zu vereinbarende Entscheidungen ergeben können.
Sie haben also drei Stimmen zu vergeben:
• Eine für den Bürgerentscheid 1 („Kreistagsbegehren“),
• eine für den Bürgerentscheid 2 („Bürgerbegehren“) und
• eine für die Stichfrage.
Bereits seit Beginn der 90er Jahre gibt es Überlegungen des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Städte
Erlangen und Nürnberg, ob und gegebenenfalls wie ein schienengebundenes Verkehrssystem geschaffen werden kann, das den Landkreis besser an die Städte anbindet und zugleich eine Entlastung der überlasteten
Straßen vom Individualverkehr bewirkt. Bis heute war eine Vielzahl von Fragen wie die genaue Linienführung, Kosten und alternativen Bedienungsformen (z. B. regional optimiertes Busnetz) Gegenstand diverser
Untersuchungen. Bei der zuletzt geprüften Variante der Stadt-Umland-Bahn (StUB) handelt es sich um ein
Straßenbahnsystem, das Herzogenaurach, Uttenreuth und Nürnberg-Wegfeld untereinander und jeweils mit
der Erlanger Innenstadt (Arcaden) verbindet.
Auf Basis des Förderprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) können aktuell unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten von Straßenbahnprojekten aus
Bundes­mitteln und maximal weitere 30% aus Landesmitteln bezuschusst werden. In seinem Abschlussbericht
vom August 2012 hat das Gutachterbüro INTRAPLAN festgestellt, dass die StUB diese Voraussetzungen erfüllt
und somit dem Grunde nach förderfähig ist.
Die zuständigen politischen Gremien der Städte Nürnberg und Erlangen sowie des Landkreises Erlangen-Höchstadt haben daraufhin die Anmeldung des StUB-Projektes zum GVFG-Förderprogramm beschlossen; im August
2013 erfolgte die Aufnahme der StUB in das Programm.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass
• sich die drei Projektpartner organisatorisch zusammengeschlossen (die von den Beschlussgremien mehrheitlich gewünschte Form ist die eines Zweckverbandes)
• sowie eine detaillierte Planung erarbeitet und vorgelegt haben.
Ein Zweckverband StUB hätte zur Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen für den Förderantrag Planungsmittel in Höhe von ca. 25 Mio. Euro zu veranschlagen. Auf die drei Verbandsmitglieder würden je nach Trassen­
länge auf ihrem Gebiet demgemäß entfallen:
• Stadt Erlangen
15,0 Mio. Euro
(60%)
• Landkreis ERH
5,8 Mio. Euro (23%)
• Stadt Nürnberg
4,2 Mio. Euro
(17%)
Abzüglich des zugesagten freiwilligen Zuschusses der Stadt Herzogenaurach in Höhe von 3 Mio. Euro ergeben
sich für den Landkreis für die Erstellung des Förderantrages somit Planungskosten in Höhe von 2,8 Mio. Euro.
Nach dem zwischen den drei Projektpartnern ausgehandelten Satzungs- und Vertragswerk kann jedes Verbandsmitglied aus dem Zweckverband wieder austreten, solange der Baubeginn noch nicht erfolgt ist; die Planungsmittel für die Erstellung des Förderantrages sind jedoch auch im Fall des Austritts noch vollständig zu entrichten.
Bei allen genannten Zahlen handelt es sich bisher nur um qualifizierte Kostenschätzungen des Gutachterbüros
INTRAPLAN. Erst aufgrund der genauen Kostenberechnungen, die im Verfahren zum Erlass eines Förderbescheides anzustellen sind, kann die finanzielle Belastung des Zweckverbandes und seiner drei Verbandsmitglieder
präzise beziffert werden.
Die finanziellen Rahmenbedingungen für das Gesamtprojekt StUB würden auf Basis des INTRAPLAN-Abschlussgutachtens wie folgt aussehen:
Geschätzte komplette Planungskosten
Geschätzte Baukosten
Geschätzte Gesamtkosten
45,6 Mio. Euro
319,4 Mio. Euro
365,0 Mio. Euro
Staatliche Förderung
- 227,8 Mio. Euro
Eigenanteil der Zweckverbandsmitglieder 137,2 Mio. Euro
Der Zweckverband würde die nicht durch Fördermittel gedeckten Planungs- und Baukosten über eine Umlage
finanzieren, die die drei Verbandsmitglieder - je nach Trassenlänge auf ihrem Gebiet - anteilig wie folgt zu tragen
hätten:
• Stadt Erlangen
82,2 Mio. Euro
(60%)
• Landkreis ERH
32,1 Mio. Euro (23%)
• Stadt Nürnberg 22,9 Mio. Euro
(17%)
Von den Kosten des Landkreises für Planung und Bau in Abzug zu bringen ist ein freiwilliger bereits zugesagter
Zuschuss der Stadt Herzogenaurach in Höhe von 10 Mio. Euro (3 Mio. Euro für Planung, 7 Mio. Euro für den Bau).
Damit wäre vom Landkreis ein Betrag in Höhe von 22,1 Mio. Euro für Planung und Bau aufzubringen.
Auf Basis von Annuitätendarlehen und der aktuell sehr günstigen Zinskonditionen lägen die jährlichen Zins- und
Tilgungs­leistungen für den Landkreis deutlich unter 1,0 Mio. Euro.
Das voraussichtliche Betriebskostendefizit des Zweckverbandes ab Inbetriebnahme der StUB würde sich für
den Landkreis voraussichtlich auf 0,4 - 0,8 Mio. Euro belaufen.
Auffassung des Kreistags zum Bürgerentscheid 1
„Kreistagsbegehren“
1. Was bringt der Beitritt zum Zweckverband StUB dem Landkreis Erlangen-Höchstadt?
• Klarheit über Trassierung und Kosten der StUB.
• Hochwertiger Nahverkehr ist Imageträger und schafft Lebensqualität.
• Wichtiges Infrastrukturprojekt zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes (langfristige Stärkung insbesondere
der großen Arbeitgeber, bei denen viele Landkreisbürger beschäftigt sind - Siemens, Universität, Schaeffler,
adidas, Puma u. a.).
• Der Landkreis mit seinen 25 Gemeinden ist Teil der Metropolregion Nürnberg. Der Raum München macht
uns vor, wie es geht und wird uns andernfalls noch weiter abhängen!
• Ein starker Landkreis mit qualifizierten Arbeitsplätzen wird auch weiterhin attraktiv sein für junge Familien,
so dass die Bevölkerungszahl stabil bleibt und die gute Infrastruktur mit Schulen und vielfältigen öffent­
lichen Einrichtungen aufrechterhalten werden kann.
• Klima- und umweltschonende Mobilität.
2. Warum eine Straßenbahn?
• Eine StUB bringt deutlich mehr Autofahrer zum Umstieg in den ÖPNV als ein optimiertes Bussystem
(Prognose INTRAPLAN: tägliches Plus an Autoumsteigern bei Einführung StUB: 10.930 Personenfahrten/bei
Bussystem: nur 6.610 Personenfahrten).
• Eine Straßenbahn bietet den Fahrgästen einen deutlich höheren Komfort.
• Eine StUB ist als Straßenbahn wegen ihres eigenen Gleiskörpers und entsprechender Ampelbevorrechtigungen weitgehend staufrei zu betreiben.
• Es gilt, das Eine tun, ohne das Andere zu lassen. Auch das aktuelle Bussystem wird im gesamten Landkreis
ständig angepasst und weiter deutlich verbessert werden.
3. Keine finanzielle Überforderung
Die geschätzten Planungskosten bis zur Fertigstellung des Förderantrages betragen unter Berücksichtigung
des Zuschusses der Stadt Herzogenaurach für den Landkreis 2,8 Mio. €. Diese sind verantwortlich finanzierbar.
Allein die Stadt Herzogenaurach trägt direkt bzw. indirekt über die Kreisumlage etwa 70% der auf den Landkreis insgesamt entfallenden Planungskosten bis zur Fertigstellung des Förderantrages.
Die Gemeinden werden nicht überfordert, sondern profitieren im Ergebnis von der Attraktivitätssteigerung des
Kernraumes der Metropolregion durch die StUB.
4. Bedenken des Bürgerbegehrens im Ergebnis unbegründet
Selbst wenn sich die Kostensituation im Zuge des Planungsprozesses für den Landkreis wider Erwarten deutlich verschlechtern sollte, kann der Landkreis problemlos aus dem Zweckverband wieder austreten, so dass in
diesem Fall nur die Planungskosten anfallen würden.
Deshalb „ja“ zum Kreistagsbegehren!
Auffassung der Vertreter des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid 2
„Bürgerbegehren“
Effizientes Bussystem - die-bessere-Alternative-fuer-ALLE.de
Bürgerentscheid 1
Kreistagsbegehren
Nein, weil
• derzeit Fördergelder bei einem Großprojekt von rund 365 Mio. Euro (Preisstand 2006 zuzüglich 2,5% Infla­
tionsrate bis 2019) weder vom Bund noch vom Land gesichert sind (Gesamtmaßnahme lediglich in Kate­gorie C:
bedingt förderfähig).
• mindestens 25 Mio. Euro verlorene Planungskosten für den Steuerzahler anfallen, wenn die StUB nicht realisiert
wird.
• Schienenwege, die auf der Straße verlaufen, und die Planungskosten nicht förderfähig sind.
• nur 4 von 25 Gemeinden unseres Landkreises von der StUB erschlossen werden.
• im Zweckverband keine Alternativenprüfung „effektives Bussystem“ vorgesehen ist.
• auch bei einer Kostenexplosion nach Baubeginn der alleinige Ausstieg des Landkreises nicht mehr möglich ist.
• die Entscheidungsbefugnis des Kreistages massiv beschnitten wird.
Bürgerentscheid 2
Bürgerbegehren
Sind Sie dafür, dass der Landkreis Erlangen-Höchstadt sich am Projekt StUB (Stadt-Umland-Bahn) nicht beteiligt und - sollte der
Landkreis zur Realisierung der StUB Mitglied in einem Zweckverband oder sonstigen Unternehmen sein - alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpft, aus diesem Zweckverband/Unternehmen wieder auszutreten?
Ja, weil
Bussysteme flexibler, günstiger, schneller umsetzbar und deshalb ökonomisch und ökologisch sinnvoller als die
„StUB“ sind und eine optimierte ÖPNV-Erschließung des gesamten Landkreises ermöglichen.
Stichfrage
Bürgerentscheid 2 („Bürgerbegehren gegen die StUB“)
Keine Beteiligung des Landkreises Erlangen-Höchstadt am Projekt StUB