Anlage 2 Teil 2 - Landkreis Bad Kreuznach

Hauptamt
Referat 10 – Zentrale Dienste
Manuel Anacker
16.04.2015
Schriftliche Anfrage des Herrn Götz vom 17.03.2015, eingegangen am 18.03.2015 per Mail
Tierkörperbeseitigung
Die Beantwortung erfolgt durch Herrn Vollmer, Amtsleiter des Amtes für
Umweltschutz und Veterinärwesen:
Es ist richtig, dass die Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz privatrechtlich organisiert
werden soll. Der Kreistag wurde in seiner Sitzung am 17.11.2014 hierüber durch die
Informationsvorlage zu TOP 2 nö informiert. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen
wie folgt:
Frage 1
Der Prozentanteil des Landkreises Bad Kreuznach an dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung
i.L. hinsichtlich der Anforderungen der Umlagen betrug zuletzt 2,461 %, Stand: 2012. Da die
Umlagen nach 2012 nicht mehr gezahlt worden sind, erfolgte auch keine neue prozentuale
Aufteilung. Für den Altlastenzweckverband und den Zweckverband Tierische Nebenprodukte
Südwest gibt es noch keine Prozentaufteilung.
Frage 2
Die Beschlussvorlage zur Kreistagssitzung am 09.03.2015 spricht von 36
Gesamthandseigentümern,
dies
sind
ausschließlich
die
rheinland-pfälzischen
Verbandsmitglieder. Die Stadt- und Landkreise des Saarlandes sowie die beiden hessischen
Landkreise sind (noch) nicht Mitglied im neuen Zweckverband Tierische Nebenprodukte
Südwest.
Frage 3
Die zu verarbeitenden Mengen an Material der Kategorien 1, 2 und 3 aus dem Landkreis Bad
Kreuznach sind uns nicht bekannt. Auch beim dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i.L.
erfolgte keine auf Kreisebene unmittelbar abrufbare Aufgliederung der verarbeitenden
Mengen.
Frage 4
Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung i.L. hat am 30.01.2014 beschlossen, die getrennte
Entsorgung von K3-Material einzustellen.
Frage 5
Seit 01.04.2015 gilt die neue Gebührensatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung i.L.
Ein Vergleich der bis dahin gültigen Satzung vom 09.04.2014 zeigt, dass die einzelnen
Gebührensätze unterschiedlich stark angehoben worden sind. Zum besseren Vergleich werden
beide Satzungen der Antwort beigefügt.
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Frage 6
Derzeit kann über die auf den Landkreis zukommende Belastung keine seriöse Aussage
getroffen werden, dies liegt zum einen daran, dass die Kostenhöhe weder was die
Altlastensanierung angeht noch hinsichtlich der Abwicklung des Zweckverbandes i.L., feststeht
noch der für jede Gebietskörperschaft notwendige Prozentschlüssel festgelegt worden ist.
Frage 7
Zunächst bleibt abzuwarten, ob eine Übernahme der Mitarbeiter in die neue Gesellschaft
erfolgen kann. Auch wird sicherlich durch das Personal ein wohnortnaher Einsatz favorisiert
werden und damit die im näheren Umkreis zu den bisherigen Standorten liegenden
Gebietskörperschaften angesprochen werden.
Frage 8
Zwischen dem Landkreis Bad Kreuznach und dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i.L.
wurde folgender Vergleich geschlossen:
 Kläger und Beklagte erklären den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.
 Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.
 Der Liquidator verpflichtet sich die streitgegenständlichen 802.435,73 € nebst Zinsen in die
Liquidationstabelle einzutragen.
Diesem Vergleich liegt der identische Vergleichsschluss
Tierkörperbeseitigung i.L. mit dem Landkreis Birkenfeld zugrunde.
des
Zweckverbandes
Zusammengestellt
im Auftrag
Anacker
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