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EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ
KIRCHGEMEINDERAT
Informationen aus der Kirchgemeinderatssitzung
vom 25. Februar 2015
Inhaltsverzeichnis
-
1.
2.
3.
4.
5.
Rechenzentrum- Terminallösung Köniz-Münsingen / Clients
Kirchenein- austritte 1. Oktober bis 31. Dezember 2014
Überzeit- und Ferienabbau Mitarbeitenden KG Köniz– Vorgehensplanung
Verschiedene Mitteilungen Kirchgemeindepräsidenten
Termine
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3
4
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1. Rechenzentrum- Terminallösung Köniz-Münsingen / Clients
Der Kirchgemeinderat hat im Jahr 2013 die gemeinsam mit der Firma Computer Coach
erarbeitete IT-Strategie und Roadmap verabschiedet, deren Ziel es u.a. ist, die gesamte
Kirchgemeinde in eine homogene und den Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen
entsprechende IT-Infrastruktur einzubinden. Ein Teil dieser Roadmap ist ein Projekt zur
Umsetzung der Vernetzung und der zentralen Datenhaltung und Sicherung. Für dieses Projekt
wurde in der Investitionsplanung (2014-2016) CHF 70‘000 eingestellt.
Die Kirchenkreise der Kirchgemeinde Köniz verwenden heute einfache PC-Installationen als
Informatikarbeitsplätze, die den heutigen Anforderungen betreffend der Datensicherheit und
dem Datenschutz nicht mehr genügen. Die gesetzlichen Ansprüche können besonders bei
schützenswerten Daten mit der aktuellen Systemarchitektur nicht erfüllt werden. Damit der
Datenschutz und –sicherheit im Bereich IT gewährleistet werden kann soll das gesamte System
der Kirchgemeinde Köniz komplett virtualisiert werden und die IT-Arbeitsplätze zentral verwaltet
werden (Terminalserver).
Diese Terminallösung wird mit dem Beschluss zur Rechenzentrumslösung realisiert. Dies
bedeutet für die gesamte Kirchgemeinde: Umstellung sämtlicher Arbeitsplätze (virtualisierte
Desktops); Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Evaluationsphase für den Betrieb des Rechenzentrums
Diverse Varianten wurden von der IT-Kommission geprüft und Offerten für einen Betrieb eines
Rechenzentrums eingeholt. Auch das Informatikzentrum Köniz-Muri der Gemeinde Köniz wurde
auf Basis der vorgegebenen Pflichtenhefte aufgefordert, seine Dienste zu offerieren. Das
Informatikzentrum Köniz-Muri verzichtete auf die Einhaltung der Grundlagen und erstellte eine
Offerte nach ihrem Schema. Dies führte zum Beschluss, dass eine Zusammenarbeit nicht
gegeben ist.
Ein gemeinsames Rechenzentrum mit der Kirchgemeinde Münsingen, die auch eine Lösung für
ihre Netzwerkstruktur benötigen, wurde ebenfalls eingehend geprüft.
Ausgangslage für den Beschluss des Kirchgemeinderates
- Der Kirchgemeinderat ist für den Datenschutz und die –sicherheit verantwortlich
- Der Bereich Informatik soll nach den heute geltenden Grundsätzen und Gegebenheiten
organisiert sein
- Die Mitarbeitenden sollen mit Informatikmitteln arbeiten können, die dem heutigen Stand
der Technik entspricht
- Der Kirchgemeinderat setzt seine Beschlüsse auf Grund der beschlossenen IT-Strategie
und deren Umsetzungsplanung um
Antrag der IT-Kommission
Anlässlich der Sitzung vom 3. Februar 2015 hat die IT-Kommission einstimmig beschlossen,
dem Kirchgemeinderat folgenden Antrag zu stellen:
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1) Ja zur Rechenzentrumslösung und zur Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde
Münsingen gemäss der Offerte von Computer Coach GmbH
2) Auslösung des in der Investitionsplanung 2015 eingestellten Betrags von CHF 70‘000.00
3) Genehmigung einer Projektgruppe zur Umsetzung des Projekts, bestehend aus
folgenden Personen: Felix Hosner, Jan Menkveld, Beatrice Bieri, Barbara Bühler
Beschluss
Der Kirchgemeinderat beschliesst einstimmig den eingestellten Kredit in der Investitionsplanung
frei zu geben und genehmigt ein Kostendach von Total CHF 80‘000.00 (70‘000.00 Kredit und
10‘000.00 Reserve) zu Lasten der Investitionskredit Konto 390.506.01. Er genehmigt jährlich
wiederkehrende Kosten von CHF 18‘330.00.
Der Bereich Finanzen wird angewiesen die wiederkehrenden Kosten ab dem Voranschlag 2016
einzuplanen.
Mit der Firma Computer Coach GmbH soll eine Vereinbarung erstellt werden in der die
Zusammenarbeit mit der KG Münsingen geregelt wird. Erste Laufzeitdauer drei Jahre.
Der Kirchgemeinderat setzt das Projektteam namentlich Felix Hosner, Jan Menkveld, Beatrice
Bieri, Barbara Bühler ein und beauftragt diese, das Projekt zu begleiten und bis spätestens am
31.05.2015 dem Kirchgemeinderat über den Stand des Projekts Bericht zu erstatten.
2. Kirchenein- austritte 1. Oktober bis 31. Dezember 2014
Die quartalsweise erhobene Statistik Kirchenein- und austritte in der Kirchgemeinde Köniz liegt
vor.
Austritte
Eintritte
0 (4)
6 (1)
5 (6)
4 (3)
6 (2)
8 (3)
6 (8)
35 (27)
1 (0)
(0)
4 (0)
(0)
(0)
1 (0)
(0)
6 (0)
113
11
Mutationen 1. Oktober bis 31. Dezember 2014
( ) = Zahlen 3. Quartal (Juli bis September 2014)
Köniz
Schliern
Liebefeld
Niederscherli
Oberwangen
Spiegel
Wabern
Total 1. Oktober bis 31. Dezember 2014
Total seit Anfang Jahr
Details zu den einzelnen Personen können im KGS eingesehen werden und sind
zudem ersichtlich in der Liste "Kirchenaustritte/Begründungen, welche an den
Kirchgemeinderatssitzungen in Zirkulation gegeben wird.
Mitgliederbestand Total per 01.01.2014:
Mitgliederbestand Total per 31.12.2014:
18'929 Personen
18‘692 Personen
Der Kirchgemeinderat will zukünftig eine neue aussagekräftigere Statistik in Zusammenarbeit
mit der politischen Gemeinde erstellen lassen. Besonders der Prozess bei einem Zu- Wegzug
soll geprüft werden (Angabe der Konfession). Gibt es eine Kontrolle im Prozess?
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Beschluss
- Der Kirchgemeinderat nimmt die Statistik zur Kenntnis
- Bei Ein- und Austritte sollen die Pfarrpersonen und KKS z. H. der jeweiligen Kommission
informiert werden
- Neuzuzüger und Eintritte  Der Prozessablauf resp. auch eine offizielle Begrüssung durch
die Kirchgemeinde soll geprüft werden. Rosetta Bregy, Susanne Rickenbacher sowie Brigitte Stebler (Lead) erarbeiten ein Grobkonzept bis Juli 2015 z. H. des KGR.
- KGR Präsident und L KGS nehmen Kontakt auf mit der politischen Gemeinde betreffend
dem Neuzuzügeranlass
- Der Bereich Behördenmanagement wird beauftragt mit der politischen Gemeinde zu klären
wie der Prozess eines Zu- Wegzug in der politischen Gemeinde erfolgt (Kontrolle – Kirchenmitglied oder nicht). Zusätzlich sollen die genannten Prozesse umgesetzt werden. Die
Statistik soll weiter ausgebaut werden.
3. Überzeit- und Ferienabbau Mitarbeitenden KG Köniz– Vorgehensplanung
In der Kirchgemeinde Köniz haben per Ende 2014 ca. 10 Mitarbeitende Überstunden und zu
viele nicht bezogene Ferientage (d. h. über den reglementarisch vorgegebenen Stunden resp.
Tagen). Es ist wichtig ist für die Zukunft geeignete Regulatoren einzuführen oder bereits
Vorhandene anzuwenden.
-
-
Der Kirchgemeinderat ist für die Umsetzung der Rechtsgrundlagen zuständig. Für ihre Umsetzung stehen ihm u. a. Kreisbehördenmitglieder zur Verfügung
Die vorgesetzten Stellen müssen zwingend ihre Rechtsgrundlagen kennen und diese entsprechend umsetzen. Bei Unsicherheiten steht ihnen und kann das Kirchgemeindesekretariat kontaktiert werden
Die Mitarbeitenden sind ebenfalls in die Pflicht zu nehmen, da sie bei der Anstellung
über ihre Rechten und Pflichten orientiert wurden
Regelmässige Schulung von Personalverantwortlichen und Mitarbeitenden ist eine
wichtige Grundlage für eine kompetente und korrekte Zusammenarbeit
Beschluss
Der Kirchgemeinderat beschliesst einstimmig
1. Der Bereich Personal des KGS erarbeitet ein Infoblatt mit den wichtigsten Punkten aus
diesem Beschluss z. H. der Mitarbeitenden und Behördenmitgliedern
2. Die Personalverantwortlichen müssen bis Ende März 2015 dem Ressort Personal einen
Vorschlag unterbreiten, wie die Zeitsaldi bis 30.06.2015 abgebaut werden. Der neue
Saldo muss Ende Jahr den vorhanden Reglementen und Verordnungen entsprechen.
Ebenfalls muss aufgezeigt werden, wie die Zeitkontrolle zukünftig organisieret wird.
Wenn ein Abbau der Stunden nicht möglich ist oder keine Lösungsvorschläge eintreffen,
wird der Art. 79 Abs. 2 der PV per Jahr umgesetzt.
3. Die Personalverantwortlichen aber auch die Mitarbeitenden müssen durch den Bereich
HR über Ihre Verantwortung instruiert werden
- Personalverantwortliche = Führungsaufgabe
- Mitarbeitende = Zeiterfassung und -saldi
4. Falls Personalverantwortliche in den Kreisen feststellen, dass der Stellenbeschrieb nicht
mehr den bisherigen Gegebenheiten entspricht, müssen diese zwingend in Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden überarbeitet werden und nach Lösungen gesucht werden.
5. Handhabung der Ferien gem. Personalverordnung Art. 59
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4. Verschiedene Mitteilungen Kirchgemeindepräsidenten
4.1 Auszüge aus dem Kreisschreiben Nr. 1/2 / 2015 von refbejuso
Aus der Wintersynode vom 2. / 3. Dezember 2014
Neue Kriterien für die Zuordnung der Pfarrstellen
Künftig soll nicht allein die Zahl der Mitglieder einer Kirchgemeinde für die Berechnung der
Pfarrstelle massgebend sein, sondern sollen neu auch die Zahl der sakralen Räume, in denen
regelmässig Gottesdienste und Kasualien stattfinden, sowie die Bevölkerungsdichte
berücksichtigt werden. Die von kirchlicher Seite erarbeiteten Kriterien sind in die neue
Verordnung des Regierungsrates über die Zuordnung der vom Staat besoldeten Pfarrstellen
eingeflossen.
Ja zu einem Magazin für Behördenmitglieder und Mitarbeitende
Auf Antrag des Synodalrats hat eine klare Mehrheit sich für ein Magazin entschieden das 10mal
pro Jahr erscheinen soll. Das zu erscheinende Magazins soll eine Informations- und
Austauschplattform sein mit den Zielen, die interne Kommunikation zu stärken, das Profil zu
schärfen und für ein verstärktes Wir-Gefühl innerhalb der Reformierten Kirchen Bern-JuraSolothurn beizutragen.
Reglement für Weiterbildung und Supervision
Die Teilrevision des Reglements für Weiterbildung und Supervision der kirchlichen
Mitarbeitenden ist am 1 Januar 2015 in Kraft getreten und kann unter der KES-Nummer 59.010
in der Kirchlichen Erlasssammlung (www.refbejuso.ch; Rubrik «Erlasse») eingesehen werden.
Kostenbeteiligung an die Heilpädagogische Unterweisung
Der Synodalrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2014 die Totalrevision der
Ausführungsbestimmungen für die Kostenbeteiligung an die Heilpädagogische Unterweisung
beschlossen. Die Ausführungsbestimmungen regeln für das deutschsprachige Gebiet der
Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn die Kostenbeteiligung an die Heilpädagogische
Unterweisung (Heilpädagogische KUW; heilpädagogischer Religionsunterricht des kirchlichen
Bezirks Solothurn).
Die Ausführungsbestimmungen sind am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Sie können unter der
KES-Nummer 61.140 abgerufen werden.
Neue Verordnung über die anrechenbaren Kirchen
Der Synodalrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2014 die Verordnung über die für die
Pfarrstellenzuteilung anrechenbare Kirchen verabschiedet.
Die Verordnung wurde bereits am 11. Dezember 2014 in Kraft gesetzt. Zugleich wurden bei
allen Kirchgemeinden, die mehr als eine Kirche haben, die Aktivitäten im Jahr 2014 erhoben.
Auf Grund der Verordnung und der Erhebung beschloss der Synodalrat eine Liste der für die
Pfarrstellenzuteilung anrechenbaren Kirchen. Die Liste wurde vor Weihnachten dem Kanton
übergeben. Bis Mitte Februar wird die JGK sämtliche Kirchgemeinden in einem Brief über die
Zuordnung der Pfarrstellen informieren. In diesem Brief wird auch informiert,
wie die Kirchgemeinde vorgehen muss, wenn sie mit der Zuordnung nicht einverstanden ist.
Die Verordnung über die anrechenbaren Kirchen kann auf der Homepage www.refbejuso.ch
unter der KES-Nummer 31.230 abgerufen werden.
Online-Handbuch
Seit Oktober 2013 ist das Online-Handbuch auf der Startseite von www.refbejuso.ch
aufgeschaltet. Die Rückmeldungen waren bis dato positiv. Das Handbuch wird laufend
aktualisiert, so dass es Ihnen auf Ihre Fragen erste Antworten geben kann.
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Klicken Sie sich zu den für Sie dienlichen Antworten –und geben Sie uns eine Rückmeldung
([email protected]), falls etwas fehlt, oder etwas nicht korrekt eingetragen ist
4.2 Verabschiedung Markus Dolder aus dem Kirchgemeinderat
Markus Dolder nahm während mehreren Jahre als Berufsgruppenvertreter der
Sozialdiakonischen Mitarbeitenden im Kirchgemeinderat Einsitz. Der KGR-Präsident dankt
Markus Dolder für seine ruhige Art und seine wertvolle Arbeit und Einsatz im Kirchgemeinderat
zu Gunsten der Kirchgemeinde Köniz.
5. Termine
Nächste Kirchgemeinderatssitzung
25. März 2015, um 17.30 Uhr, im Ritterhuus, Sitzungszimmer 1. Stock
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
25. März 2015 um 2000 Uhr in der Kirche Wabern
Ausflug für Behörden- und Mitarbeitende (Betriebsausflug)
Am 17.06.2015 (ab ca. Mittag). Die Planung läuft und Infos zum Ausflug werden zum
gegebenen Zeitpunkt folgen.
Leiter Kirchgemeindesekretariat
Sig. Lukas Baumgartner
Köniz, im März 2015
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