2. Protokoll der a.o.KGV vom 25. März 2015

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz
1.
Protokoll
Ausserordentliche
Kirchgemeindeversammlung
vom Mittwoch, 25. März 2015, 20:00 bis 21:30 Uhr
in der Kirche Wabern
Anwesend
Vorsitz
Raoul Wanger,
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident
Protokoll
Tanja Jenni, Sekretärin
Anwesend
43 Stimmberechtigte Kirchenmitglieder
Ab 20:50 Uhr: 44 Stimmberechtigte Kirchenmitglieder
Medienschaffende
Stimmenzähler
Sektor A: Hanni Scheurer
Sektor B: Beat Müller
Sektor C: Michael Stähli
Musikalische Einleitung: Herr und Frau Scheuner, Organisten
Einleitung: Raoul Wanger, Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident
Ich möchte Sie alle herzlich heute hier in der Kirche Wabern zur Kirchgemeindeversammlung
begrüssen. Schön haben Sie sich Zeit genommen für unser aller gemeinsamer Anliegen, die
Reformierte Kirche in unserer Gemeinde.
Die Versammlung ist heute Abend unter anderem geprägt von zwei Wahlen. Einerseits der
Genehmigung der Anstellung von Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller sowie der Wahl eines
Mitglieds in den Kirchgemeinderat.
Deshalb erlaube ich mir folgendes Zitat von Aldus Leonard Huxley, dem britischen Schriftsteller, welcher von 1894 bis 1963 gelebt hat, an dieser Stelle zu erwähnen:
Zitat: „Was du bist hängt von drei Faktoren ab: 1. Was du geerbt hast, 2. Was deine Umgebung aus dir machte und 3. Was du in freier Wahl aus deiner Umgebung und deinem Erbe
gemacht hast“.
In einer Zeit, in welcher Veränderungsprozesse gang und gäbe sind, von welcher auch die
Reformierte Kirche nicht verschont bleibt, finde ich, dass dieses Zitat durchaus auch ergänzt
werden könnte und zwar wie folgt: „…. was du aus deiner Umgebung und deinem Erbe in
Zukunft machen wirst“. Also nicht nur retrospektiv sondern auf die Zukunft ausgerichtet.
Mit dieser Bemerkung wünsche ich uns viel positive „Wahlkraft“ für die Zukunft und einen
konstruktiven und erfolgreichen Abend.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Anwesend der Kirchgemeinderäte sind: Frau Rosetta Bregy, Frau Susanne Rickenbacher, Herr Rudolf Krähenbühl, Herr Thomas Blättler, Herr Daniel Steiner sowie Herr Beat Müller.
Entschuldigt für heute Abend haben sich: Frau Heidi Willumat, Frau Verena Blum,
Herr Hans-Ulrich von Gunten.
Mehrere Stimmberechtigte haben sich wegen anderweitiger Verpflichtungen für die
heutige Versammlung entschuldigt.
Die Publikation erfolgte vorschriftsgemäss und termingerecht im Anzeiger vom 20. Februar
2015 und 11. März 2015, im „reformiert“ Ausgabe März sowie auf der Homepage www.kgkoeniz.ch.
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften konnten vom 24. Februar bis 25. März 2015 zu
den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus, Schloss Köniz,
Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen werden.
Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 19. November 2014 hat aufgelegen.
Der Vize-Präsident orientiert über das Stimmrecht gemäss Art. 5 Abs. 1 und 2
OgR:
Stimmberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten sind Frauen und Männer, die:
• das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und
• der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit drei Monaten in der Kirch
gemeinde wohnen.
2
Nicht stimmberechtigt sind:
• Personen, die der französischen evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bern angehö
ren;
• Personen, denen eine der in Abs. 1 genannten Eigenschaften fehlt;
Er bittet die nicht stimmberechtigten Gäste getrennt von den Stimmberechtigten zu sitzen
(linker Banksektor, hinterste Reihe).
Für die Stimmzählung werden Zählsektoren gebildet.
Die Stimmenzähler werden vorgeschlagen und stillschweigend gewählt sowie aufgefordert, die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten genau festzustellen. Die
Stimmenzähler melden die Anzahl der Stimmberechtigten dem Vize-Kirchgemeindeversammlungspräsidenten.
Total Stimmberechtigte: 43
Absolutes Mehr: 22
Rechtsmittelbelehrung: Der Vize-Präsident macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. Art. 65 ff über das Gesetz der Verwaltungspflege Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland mit Beschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden können. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage (Beschwerden in Wahlangelegenheiten 10 Tage) und beginnt am Tage nach der Kirchgemeindeversammlung.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Rügepflicht an der Versammlung
hingewiesen: Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der
2
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Kirchgemeindeversammlung sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Sonst verliert man u.U. das Beschwerderecht.
Abstimmungsverfahren: Gemäss Art. 16 Abs 4 OgR wird offen abgestimmt durch Handmehr
oder Aufstehen, wenn nicht ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten Geheime Abstimmung mit Stimmzettel verlangt. Bei Stimmengleichheit gibt das Vize-Präsidium den Stichentscheid (Art. 16 Abs 3 OgR).
Die Wahlen werden, wenn die Kirchgemeindeversammlung nichts anderes beschliesst, in geheimer Abstimmung vorgenommen (Art. 14 Abs 2 OgR).
Antrag des Vize Kirchgemeindeversammlungspräsidenten auf offene Wahlen:
Der Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident schlägt der Versammlung vor, die Wahl in
offenem Verfahren mit Stimmkartenerheben durchzuführen.
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Abstimmung
Die Kirchgemeindeversammlung stimmt dem Antrag, die Wahlen in offenem Verfahren mit
Stimmkartenerheben durchzuführen, einstimmig zu.
Traktandenliste
1.
Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2014
Genehmigung
2.
Genehmigung der Anstellung von Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller mit einem Arbeitspensum von 70% per 01.07.2015 als neue Pfarrerin im Kirchenkreis Wabern
(ohne Dienstwohnungspflicht)
Zustimmung der Anstellung von Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller
gem. Organisationsreglement Art. 14 Bst. i.
Sprecher: Bruno Sigrist: Kirchgemeinderatspräsident
3.
Wahl eines Mitgliedes des Kirchgemeinderates für den Rest der Legislatur
2013 - 2016
Die Kirchgemeindeversammlung wählt (unter Vorbehalt entsprechender Nominationen
bzw. Kandidaturen):
• ein Mitglied in den Kirchgemeinderat auf Antrag der Kreiskommission Wabern/Kir
chenkreisversammlung (vorbehalten bleibt Art. 28 Abs 3)
Vorschlag: Frau Brigitte Stebler, Bantigerrain 6, 3084 Wabern
Sprecher: Bruno Sigrist: Kirchgemeinderatspräsident
4.
Malerarbeiten / Neuanstrich Kirche Köniz
Genehmigung des Kredits von CHF 220‘000.-- für die Malerarbeiten an der Kirche Köniz
Sprecher: Thomas Blättler: Ressortvorsteher Bau und Liegenschaften
3
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
5.
Entwidmung und Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern
a) Entwidmung der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern
Genehmigung der Entwidmung (Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen) der Liegenschaft
b)
Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern
Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaft
Sprecher: Thomas Blättler: Ressortvorsteher Bau und Liegenschaften
6. Verschiedenes
Verhandlungen
1
2.320
KGV Protokolle
Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2014
Der Vize-Präsident erläutert Art. 18 Abs. 2 OgR:
„Das Protokoll ist mindestens 30 Tage vor der nächsten Kirchgemeindeversammlung im
Sekretariat der Kirchgemeinde öffentlich aufzulegen. Die Auflage ist mit der Einberufung
zur nächsten Kirchgemeindeversammlung im Amtsanzeiger bekannt zu geben, mit
dem Hinweis, dass spätestens an der Versammlung schriftlich oder mündlich dagegen Einsprache erhoben werden kann. Liegen Einsprachen vor, muss das Protokoll
der Versammlung zur Genehmigung unterbreitet werden, soweit es bestritten ist. Werden keine Einsprachen erhoben, gilt das Protokoll als genehmigt, worauf es vom Präsidium
und vom Sekretariat zu unterzeichnen ist. Jede Person kann die Protokolle einsehen.“
Diskussion
Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen.
Abstimmung
Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
Nachdem keine Einsprachen vorliegen, erklärt der Vize-Präsident das Protokoll gestützt auf
Art. 18 Abs 2 OgR als genehmigt.
2
3.202
Arbeitsverträge
Genehmigung der Anstellung von Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller
mit einem Arbeitspensum von 70% per 01.07.2015 als neue Pfarrerin
im Kirchenkreis Wabern (ohne Dienstwohnungspflicht)
Zustimmung der Anstellung von Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller gem. Organisationsreglement Art. 14 Bst. i.
Sprecher: Bruno Sigrist: Kirchgemeinderatspräsident.
Die Pfarrstelle von Kathrin van Zwieten musste auf 1. Juli 2014 neu besetzt werden.
In der Mai- und Juni-Sitzung 2014 des Kirchgemeinderates wurde vereinbart, dass im Kreis
Wabern zunächst mit einer Stellvertretung weiterzufahren ist und dass erst ab Juli 2015 eine
4
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Festanstellung vorzusehen ist. Wegen der anstehenden Kürzung von Pfarrstellen im Kanton
Bern konnte jedoch der Anstellungsgrad für die neu zu besetzende Stelle noch nicht definitiv
festgeschrieben werden. Nun haben wir den sehr erfreulichen Entscheid erhalten, dass die
Kirchgemeinde Köniz keinen Beitrag an die Pfarrstellenreduktion leisten muss.
An dieser Stelle danke ich Herrn Pfarrer Andreas Gund ganz herzlich für seinen Einsatz
während den 12 Monaten.
Die Pfarrstelle Wabern wurde in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der Kirchgemeinde
Köniz ausgeschrieben. Die Anmeldungen wurden vom Kirchgemeindesekretariat gesichtet.
Den Bewerbenden wurde kommuniziert, dass der genaue Anstellungsgrad noch nicht festgelegt ist und evtl. etwas unter die bisherigen 70 Stellenprozente fallen könnte.
Die Arbeitsgruppe „Pfarrer-Anstellung“ hat fünf Gespräche geführt und für alle Kandidatinnen
der engeren Wahl Referenzen eingeholt. Am 3. November 2014 hat die Kreiskommission
Wabern einen einstimmigen Entscheid gefällt.
Die Kirchendirektion ermächtigte die Kirchgemeinde Köniz formell, Frau Pfarrerin Maria
Fuchs Keller aus Bolligen mit einem Anstellungsgrad von 70 % ab 1. Juli 2015, also nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Andreas Gund, unbefristet anzustellen.
Der Kirchenkreis Wabern beantragte dem Kirchgemeinderat, Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller, geboren 31.12.1966, als Pfarrerin im Kreis Wabern auf den 1. Juli 2015 mit einem Arbeitspensum von 70% anzustellen. Der Kirchgemeinderat stimmte diesem Antrag am 26. November 2014 einstimmig zu.
Mit Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller haben wir eine Persönlichkeit, die eine gute Ergänzung
zum bisherigen Pfarrteam ist. Ich bitte Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller sich persönlich vorzustellen.
Persönliche Vorstellung von Pfarrerin Maria Fuchs Keller:
Guten Abend. Es ist mir eine grosse Freude mich hier persönlich vorzustellen. Im letzten
Herbst habe ich die Entscheidung gefällt, in eine feste Anstellung zu gehen. Ich möchte mich
im täglichen Leben einbringen und hier meine Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen. Ich
habe sehr grosse Freude, dass ich gewählt wurde. In den letzten Wochen durfte ich schon
bei ersten Vorbereitungen dabeisein. Ich freue mich auf die verschiedenen Menschen und
auf die Darbietungen des Singkreises Wabern.
Mir ist es wichtig, dass auch unsere Kindeskinder eine Kirche haben werden mit chirstlichen
Werten, in welcher Menschen Vertrauen finden. Besonders wichtig sind mir Anbebote für Familien und Generationen.
Diese Fragen zum Tod, dem Glauben und dem Wesen von Gott beschäftigen mich sehr.
Deshalb fasziniert mich die Seelsorge. Ich habe viel Zeit mit palliativ Patienten und psychischkranken Menschen verbracht. Auch in der Gefängnisseelsorge bin ich tätig. Ich bin bekannt als fröhliche, beharrliche Person, welche sehr vielseitig und kreativ ist. Ich lebe mit
meiner Familie in Bolligen und habe zwei Kinder (9. Klasse/Gymnasium).
Ich träume von einer lebendigen Kirche. Einer Gemeinde, die aufmerksam zueinander ist
und Menschen einander Hoffnung geben.
Diskussion
Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen.
5
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Antrag
Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag, der Anstellung von
Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller mit einem Arbeitspensum von 70% per 01.07.2015 als
neue Pfarrerin im Kirchenkreis Wabern (ohne Dienstwohnungspflicht) zuzustimmen.
Frau Pfarrerin Keller Fuchs verlässt vor der Abstimmung den Raum.
Abstimmung
Die Kirchgemeindeversammlung stimmt mit 41 JA-Stimmen, 2 Enthaltungen und 0 NEINStimmen, der Anstellung von Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller mit einem Arbeitspensum
von 70% per 01.07.2015 als neue Pfarrerin im Kirchenkreis Wabern (ohne Dienstwohnungspflicht) zu.
Die Versammlung applaudiert.
Der Kirchgemeinderatspräsident gratuliert Frau Pfarrerin Maria Fuchs Keller im Namen des
Kirchgemeinderats zur Wahl.
Übergabe des Geschenkes durch den Präsident des Kirchenkreises Wabern.
3
2.410
Wahlen, Demissionen, Mitglieder/Adressliste
Wahl eines Mitglieds des Kirchgemeinderats für den Rest der Legislatur 2013 - 2016
Die Kirchgemeindeversammlung wählt (unter Vorbehalt entsprechender Nominationen bzw.
Kandidaturen):
•
ein Mitglied in den Kirchgemeinderat auf Antrag der Kreiskommission Wabern/Kir
chenkreisversammlung (vorbehalten bleibt Art. 28 Abs 3)
Vorschlag: Frau Brigitte Stebler, Bantigerrain 6, 3084 Wabern
Sprecher: Bruno Sigrist: Kirchgemeinderatspräsident.
Herr Anton Wyder hat per 31.12.2014 als Kirchgemeinderat demissioniert. Wir danken Anton
Wyder für sein Engagement und sind froh, dass er weiterhin als Kirchenkreiskommissionspräsident tätig ist. Herr Wyder wurde Ende Januar im Kirchgemeinderat verabschiedet.
Es freut mich sehr, Frau Brigitte Stebler auf Antrag der Kreiskommission Wabern als neue
Kirchgemeinderätin vorzuschlagen.
Wir lernten Frau Stebler im Kirchgemeinderat bereits kennen und durfen schon sehr gute Erfahrungen machen. Ich bitte Frau Stebler sich selber vorzustellen.
Persönliche Vorstellung Frau Brigitte Stebler:
Ich bin in Muri-Gümligen aufgewachsen und besuchte die Schulen in Gümligen und Bern.
Nach der Geburt des Sohnes beschäftigten mich die Fragen: Was ist Kirche? Was ist Glauben? Ich arbeitete im Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Muri-Gümligen mit. Seit vielen
Jahren bin ich verheiratet mit Peter Stebler und seit 11 Jahren wohnhaft in Wabern. In dieser
Zeit in Wabern lernte ich viele Menschen kennen und freue mich auch hier bekannte Gesichter zu sehen. Bis zur Pensionierung vor einem Jahr war ich Mitarbeiterin und zuletzt Leiterin
der Kanzleidienste der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn.
6
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Seit der Pensionierung vor einem Jahr hat habe ich genug Abstand zu meinem beruflichen
Engagement gewonnen, um mich einer neuen Herausforderung zu stellen. Da mich kirchliche Fragen nach wie vor interessieren, bin ich gerne bereit, mich für die vielfältigen Aufgaben in der Kirchgemeine Köniz einzusetzen.
Diskussion
Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen.
Antrag
Die Kirchenkreisversammlung Wabern (gem. OgR, Art. 141) stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag, der Wahl von Frau Brigitte Stebler als Vertreterin des Kreises Wabern
in den Kirchgemeinderat für den Rest der Legislatur 2013 – 2016 zuzustimmen.
Frau Brigitte Stebler verlässt vor der Abstimmung den Raum.
Abstimmung
Die Kirchgemeindeversammlung stimmt mit 42 JA-Stimmen, 1 Enthaltung und 0 NEINStimmen, der Wahl von Frau Brigitte Stebler als Vertreterin des Kreises Wabern in den
Kirchgemeinderat für den Rest der Legislatur 2013 – 2016 zu.
Die Versammlung applaudiert.
Der Kirchgemeinderatspräsident gratuliert Frau Brigitte Stebler im Namen des Kirchgemeinderats zur Wahl
Übergabe der Geschenke an Brigitte Stebler und Anton Wyder.
4
5.211
Kirche mit Gartenhaus Muhlernstr. 1-1a
Malerarbeiten / Neuanstrich Kirche Köniz
Genehmigung des Kredits von CHF 220‘000.-- für die Malerarbeiten an der Kirche Köniz.
Sprecher: Thomas Blättler: Ressortvorsteher Bau und Liegenschaften.
Ein Bekannter hat mir kürzlich gesagt, dass er es schade finde, dass der Kirchturm von Köniz
derart verwittert aussehe und es wohl kein Luxus wäre, dieses präsente Wahrzeichen gelegentlich neu zu streichen. Dass er damit offene Türen einrennt, konnte er seinerzeit nicht ahnen. Tatsächlich hat auch die Kirchgemeinde bereits vor einiger Zeit erkannt, dass die Fassade der Kirche Köniz in die Jahre gekommen ist und diverse Mängel aufzeigt.
Im Zusammenhang mit dem Umbau des Pfarrhaus Schloss Köniz wurde deshalb eine Offerte
für die speziellen Malerarbeiten eingeholt. Diese liegt vor und sieht an Kirchturm, Kirche und
Anbauten u.a. folgende Arbeiten vor:
•
Gerüste
•
Flechtenbehandlung auf Verputz (Schimmelbefall abwaschen und mit Chlorkalk be
handeln)
•
Verputz bzw. Anstrich mit Dampfstrahler waschen und neu streichen
•
Flickarbeiten, loser Verputz entfernen und teilweise ergänzen
•
Streichen der Untersichten der Vordächer und Treppengeländer
•
Eichentüren aussen behandeln (inkl. Beschläge)
•
Turmuhren: Zifferblätter, Ziffern und Zeiger streichen
7
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Für die Arbeiten ist inkl. der nötigen Reserven mit um die CHF 220‘000.00 zu rechnen und
dieser Betrag wurde bereits vor einiger Zeit in der Investitionsrechnung für das Jahr 2015 eingestellt.
Die Kosten mögen auf den ersten Blick ziemlich hoch erscheinen. Es darf aber nicht vergessen
werden, um was für ein Gebäude es sich handelt. Einerseits handelt es sich um ein grosses
Objekt, was per se bereits höhere Kosten bedeutet. Allein die Gerüste für Kirchturm und Kirche
belaufen sich auf über CHF 50‘000.00. Andererseits handelt es sich um ein schützenswertes
Gebäude, welches historisch von besonderem Wert ist. Bei solchen Arbeiten ist deshalb besondere Sorgfalt nötig und es sind diverse Zusatzmassnahmen notwendig, um die Bauteile,
Kirchenfenster, der Sandstein und die Granitsockel zu schützen. Diese Kostenzusammenstellung ist zudem als Richtofferte zu verstehen. Weil der Betrag über CHF 150'000.00 liegt, muss
ein Submissionsverfahren durchgeführt werden. Das heisst, wenn der Verpflichtungskredit
heute genehmigt wird, werden im Einladungsverfahren weitere Offerten eingeholt und gestützt
auf bestimmte Kriterien vergeben. Die Kirchgemeinde hat die Rettenmund AG bei anderen
Vorhaben als zuverlässigen Partner kennengelernt. Besonders wichtig ist uns auch, dass er
eine grosse Erfahrung mit historischen Bauten hat. Wir sind überzeugt, dass für den Verpflichtungskredit mit gutem Gewissen auf diese Richtofferte abgestellt werden kann.
Man könnte sich einzig die Frage stellen, ob die heute zur Diskussion stehenden Malerarbeiten
wirklich nötig sind. Wir sind überzeugt: ja! Wie Sie auf den Fotoaufnahmen hinter mir sehen
können, ist die Turm- und Kirchenfassade alles andere als in einem guten Zustand. In den
letzten Jahrzehnten wurden keine Fassadenarbeiten vorgenommen. Es ist deshalb unserer
Meinung nach kein Luxus, diese Malerarbeiten an die Hand zu nehmen und die Kirche künftig
wieder in ihrer ganzen Pracht erstrahlen und beleuchten zu lassen. Wie bereits erwähnt, wurden diese Kosten auch bereits in die Finanzplanung miteinbezogen. Der Kirchgemeinderat ist
bestrebt, die eigenen Liegenschaften ordnungsgemäss zu unterhalten und auch nötige Restaurationen und Renovationen vorzunehmen. Wir haben die Verantwortung, dass wir zu diesen historischen Gebäuden Sorge tragen und alles daran setzen, dass sie auch den zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Letztlich sind diese Arbeiten auch ein Beitrag zur Werterhaltung. In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Verpflichtungskredit für die Malerarbeiten zuzustimmen.
Diskussion
Es erfolgen weder Fragen noch Bemerkungen.
20:50 Uhr: Der Vize-Präsident der Kirchgemeindeversammlung gibt zu Protokoll, dass
sich die Anzahl der Stimmberechtigten um 1 Stimme erhöht hat. Total sind nun 44
stimmberechtigte Kirchenmitglieder anwesend, absolutes Mehr: 23.
Antrag
Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag, dem Kostendach
von CHF 220‘000.00 für die Malerarbeiten an der Kirche Köniz und der Freigabe des Investitionskredits zuzustimmen.
Abstimmung
Die Kirchgemeindeversammlung stimmt mit 43 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme und 0 Enthaltungen, dem Kostendach von CHF 220‘000.00 für die Malerarbeiten an der Kirche Köniz und
der Freigabe des Investitionskredits zu.
8
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
5
5.284
Pfarrhaus Nesslerenweg 20
Entwidmung und Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern
Sprecher: Thomas Blättler: Ressortvorsteher Bau und Liegenschaften
Mit dem Abschluss der Umbau- und Sanierungsarbeiten konnte die Pfarrfamilie Stähli in das
Pfarrhaus Schloss Köniz ziehen. Das Pfarrhaus Nesslerenweg in Wabern, in welchem die
Pfarrfamilie während der Bauarbeiten vorübergehend wohnte, steht deshalb seit Anfang September 2014 leer.
Die zuständigen Kommissionen und der Kirchgemeinderat beabsichtigen, die Liegenschaft zu
verkaufen, und zwar aus folgenden Gründen:
•
Der Kirchgemeinderat hat bereits im Jahr 2002 beschlossen, die Pfarrhäuser, welche
nicht neben einer Kirche stehen und bei denen nicht ersichtlich ist, dass es ein Pfarrhaus ist,
sobald sie wegen eines Stellenwechsels frei würden, zu veräussern. Diese Absicht wurde den
Angehörigen der Kirchgemeinde bereits mehrfach so angekündigt und das Pfarrhaus am
Nesslerenweg namentlich erwähnt. Bei einer erneuten Auslegeordnung kamen die damit betrauten Gremien auch in jüngerer Zeit zum gleichen Schluss.
•
Die Kirchgemeinde benötigt diese Liegenschaft nicht mehr. Für die Pfarrpersonen in
Wabern besteht keine Dienstwohnungspflicht. Diesbezüglich folgende Bemerkungen: nach
dem Verkauf des Pfarrhauses Nesslerenweg verfügt der Kirchenkreis Wabern über keine
Pfarrwohnung bzw. kein Pfarrhaus mehr. Im alten Pfarrhaus neben der Kirche befinden sich
heute Büroräumlichkeiten. Man könnte sich also fragen, ob irgendeinmal wieder ein Pfarrhaus
benötigt wird. Dies kann jedoch verneint werden. Gemäss Kanton muss jede Kirchgemeinde
über mindestens eine Pfarrperson mit Dienstwohnungspflicht verfügen. Der Kirchgemeinderat
Köniz hat vor einiger Zeit beschlossen, dass für jeden Kirchenkreis eine Dienstwohnungspflicht
gilt. Es liegt also in der Kompetenz des Kirchgemeinderates zu entscheiden, ob eine Pfarrperson der Dienstwohnungspflicht untersteht oder nicht. Soll das Pfarrhaus Nesslerenweg nun
verkauft werden, so wird sicherlich nicht derselbe Kirchgemeinderat beim nächsten Pfarrwechsel eine Dienstwohnungspflicht beschliessen. Wir sind also nicht verpflichtet, „für den Fall der
Fälle“ in Wabern solche Wohnräumlichkeiten zur Verfügung zu halten. Hinzu kommt, dass der
Kirchenkreis Wabern als direkt betroffener Kreis in den Entscheidfindungsprozess miteinbezogen wurde und wünscht hat, diese Liegenschaft zu verkaufen. Aus diesen Gründen können
wir davon ausgehen, dass weder heute noch in Zukunft ein Pfarrhaus benötigt wird.
•
Wenn die Kirchgemeinde das Haus nicht verkaufen will, so müsste es vermietet werden. Gemäss Auskunft der Firma Mössinger wären für eine Vermietung etliche Arbeiten anzugehen und dafür allermindestens CHF 200‘000.00 einzuberechnen. Würde auf einen Verkauf
verzichtet, wären also hohe Aufwände zu erwarten. Es ist weder sinnvoll noch Aufgabe einer
Kirchgemeinde, unbenötigte Liegenschaften zu verwalten und dafür Geld auszugeben, welches in das kirchliche Leben fliessen könnte.
Alles in allem sind alle Gremien von der Kreiskommission bis zum Kirchgemeinderat der Auffassung, dass die Kirchgemeinde an der Liegenschaft Nesslerenweg keinen Nutzen mehr hat
und diese verkauft werden soll.
Die beauftragte Firma Mössinger Immobilien (Liebefeld) hat die Liegenschaft nach ihrer Schätzung zu einem Verkaufspreis von CHF 1,15 Mio. ausgeschrieben. Die Kirchgemeinde verfolgt
bei der Ausschreibung und Auswahl drei Ziele:
•
Professionelle Schatzung des Markpreises als Basis
•
Keine Spekulation (Preis nicht durch Bieterrunden in Höhe treiben)
•
Sozialer Aspekt soll berücksichtigt werden
9
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Wir haben bewusst nicht in Aussicht gestellt, das Objekt der meistbietenden Partei zu verkaufen. Alle Interessenten hatten die Möglichkeit, ein Kaufangebot zu unterbreiten und die zahlreichen Bewerbungen werden einzeln geprüft. Es zeichnet sich ab, dass die Liegenschaft etwas über dem geschätzten Preis verkauft werden kann, ein Entscheid ist aber noch nicht gefallen. Ziel ist es, das Haus an eine Familie zu veräussern, welche den Platz auch gebrauchen
kann. Der Kirchgemeinderat wird in den nächsten Tagen das Auswahlverfahren abschliessen.
Worüber wird heute abgestimmt?
Der Kirchgemeindeversammlung wird heute beantragt, der Entwidmung und dem Verkauf der
Liegenschaft zuzustimmen. Bei der Entwidmung handelt es sich um eine rechtliche Formalität:
um das Pfarrhaus, welches bisher als Verwaltungsvermögen galt, veräussern zu können,
muss es zuerst entwidmet und so dem Finanzvermögen zugeführt werden. Beim Verkauf kann
die Kirchgemeindeversammlung einzig im Grundsatz zustimmen oder ihn ablehnen. Es wird
nicht über den Verkaufspreis oder die Käuferschaft abgestimmt, sondern einzig über die Ermächtigung des Kirchgemeinderates, den Verkauf abzuschliessen.
Ich hoffe, dass die Kirchgemeindeversammlung heute dem Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg zustimmt. Bei diesem Geschäft gibt es meiner Meinung nach keine Verlierer, sondern nur Gewinner: Die Kirchgemeinde kann durch diesen Verkauf ein nicht mehr benötigtes
Objekt verkaufen und dadurch einen grösseren finanziellen Aufwand vermeiden. Auf der anderen Seite kann sich eine Familie ihren Traum nach einem Eigenheim erfüllen und sich dort
künftig selber verwirklichen.
Diskussion
Frau Klingele, Liebefeld
Wie verhält es sich mit der Dienstwohnungspflicht? Muss dies nicht pro Kreis gewährleistet
sein? Ist dies nicht mehr so? Ist dies für alle Kreise nicht mehr so? Muss niemand mehr dort
wohnen wo er arbeitet?
Thomas Blättler, Ressortleiter Bau und Liegenschaften
Der Kanton schreibt vor, dass jede Kirchgemeinde zumindest eine Pfarrperson haben muss,
welche dienstwohungspflichtig ist. Das jeder Kreis eine Dienstwohnungspflicht hat, ist auf einen Kirchgemeinderatsbeschluss zurückzuführen. Im Fall Wabern wurde dieser vor einiger
Zeit aufgehoben und wird auch künftig nicht benötigt. Die Entscheidung, ob eine Dienstwohnungspflicht aufgehoben werden kann, liegt in der Kompetenz des Kirchgemeinderates.
Auch in anderen Kreisen wurde die Dienstwohnungspflicht aufgrund besonderer Umstände
vorübergehend aufgehoben.
Die Frage ist geklärt.
Der Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident fasst die Ausführungen von Thomas Blättler
kurz zusammen.
Hanspeter Ruch, Wabern:
Aus dem Votum kommt klar raus, dass der Verkauf schon fast über die Bühne ist und der
Verkaufspreis über 1,15 Mio beträgt. Ich gehe davon aus, dass dies zahlungskräftige Käufer
sind. Frage: Muss die Kirchgemeinde/Kirche nicht dem sozialen Auftrag gerecht werden?
Sollte dieses Geschäft nicht zurückgewiesen werden? Und weiter, was geschieht mit dem
Verkaufserlös? Wäre es nicht sinnvoll eine Stiftung zu unterstützen oder zu gründen?
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident:
Ist dies ein Votum, eine Frage oder ein Antrag? Das ist nicht klar. Der Hinweis zu der Aussage, dass der Verkauf beschlossen ist, ist faktisch so falsch. Erst wenn im Anschluss gemäss Anträgen darüber abgestimmt wird, ist der Verkauf beschlossen. Unabhängige Experten haben den Wert schätzen lassen. Der Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident erläutert die Fakten betreffend Vorgehen der Schätzung.
10
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Ergänzung Kirchgemeinderatspräsident:
Ich möchte kurz die Situation der Finanzen der Kirchgemeinde darlegen. Herr Ruch stellte
die Frage, was machen wir mit dem Geld. Ich habe keine Angst, dass wir nicht wissen, was
damit zu machen ist. Ich gebe das Wort an den Ressortleiter Finanzen der Kirchgemeinde
Köniz.
Der Ressortleiter Finanzen berichtet über den bevorstehenden Primatwechsel der politischen
Gemeinde, welche auch die Kirchgemeinde betreffen wird und die finanziellen Auswirkungen.
Hans Steiner, Architekt, Mitglied Bau- und Liegenschaftskommission
Ich kenne diese Liegenschaft sehr gut und habe diese bereits einmal saniert. Ich kann die
Gedanken von Hanspeter Ruch gut nachvollziehen. Mit dem Verkauf mussten wir einen
"Spagat" vollbringen. Auf der einen Seite hat die Kirchgemeinde eine soziale Verpflichtung
und will nicht einfach den Meistbietenden berücksichtigen sondern jemanden, der ins Quartier passt, Bsp. eine Familie mit Kindern, die den Platz auch brauchen können. Auf der anderen Seite ist dies nicht ein Marktpreis im oberen Spektrum sondern eher im unteren Mittelfeld. Der Markt ist sehr überhitzt. Es kamen über 120 Anfragen. Wir hätten dies ohne weiteres auspielen können, dies wurde aber ganz bewusst von der Kirchgemeinde nicht gemacht.
Hans Steiner erläutert seine Erfahrungen bei Schätzungen.
Der Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident dankt für die Präsizierungen.
Ich fasse die Aussage von Herrn Ruch als Votum auf und gehe zum Antrag und zur Abstimmung über.
Antrag
Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag:
a) Der Entwidmung der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern (Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen) und
b) Dem Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern zuzustimmen
Abstimmung
Die Kirchgemeindeversammlung stimmt
a) Der Entwidmung der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern (Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen) und
b) Dem Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern mit 41 JA-Stimmen, 2 NEINStimmen und 1 Enthaltung) zu.
Hanspeter Ruch, Wabern
Was müsste ich machen, damit über mein Votum abgestimmt werden müsste?
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident:
Ein Votum kann zur Kenntnis genommen werden. Ein Antrag müsste fristgerecht und ordentlich traktandiert werden.
Bemerkung aus der Versammlung:
Wenn wir es korrekt gemacht hätten, müsste man über einen Rückweisungsantrag abstimmen.
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident:
Dies war kein Antrag auf eine Rückweisung. Ich habe nachgefragt, ob es ein Antrag oder
11
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
eine Frage war, dies kam nicht klar raus.Wenn Herr Ruch hier ein konkreter Antrag formulieren könne, bin ich bereit, mich mit dem Präsidenten des Kirchgemeinderates abzusprechen
wie wir hier und heute damit umgehen.
Der Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident fragt Herrn Ruch, ob er dies so wünscht.
Herr Ruch wünscht dies.
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident:
Ich bitte Herrn Ruch seinen Antrag so zu formulieren, damit anschliessend darüber abgestimmt werden kann.
Hanspeter Ruch, Wabern:
Ich beantrage das Geschäft zurückzuweisen und danach eine sozialverträgliche Lösung zu
finden.
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident:
Dieser Antrag ist sehr offen formuliert und produziert Unklarheit. Was ist eine sozialverträgliche Lösung? Der wesentliche Punkt ist, dass Herr Ruch das Geschäft zurückweisen möchte
mit dem Zusatz eine sozialverträgliche Lösung zu finden.
Der Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident spricht sich mit dem Kirchgemeinderatspräsidenten ab.
Kirchgemeinderatspräsident:
Ich will den Antrag von Herrn Ruch nicht aushebeln. Wenn der Kirchgemeinderat aber den
Auftrag bekäme eine sozialverträgliche Lösung zu finden, wüssten wir nicht was machen.
Der Grundsatz ist, übertrieben formuliert: wir können keine Liegenschaften verschenken. Wir
haben den Auftrag zu den Finanzen der Kirchgemeinde zu schauen. Und dies ist ein Bestandteil des Antrages an die Kirchgemeindeversammlung. Dies muss bei der Abstimmung
des Antrages so bewusst sein.
Frau Kohlschütter:
Ich interpretiere das Votum von Herr Ruch als Rückweisungsantrag mit Begründung. Mann
müsste über diesen Rückweisungsantrag abstimmen und je nach Ablehnung oder Annahme
weiterfahren mit der Abstimmung zum Antrag A und B. Wir müssen uns nicht unterhalten
über die Begründung des Rückweisungsantrags.
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident
Ich schlage vor, nur den Rückweisungsantrag zu formulieren und die Begründung der Sozialverträglichkeit nicht in den Antrag zu nehmen, da dies nur der Beweggrund ist. Ich entschuldige mich, aber der Rückweisungsantrag ist in der ersten Runde nicht so gekommen. Der
Antrag zur Abstimmung wird wie folgt formuliert: "Herr Ruch beantragt, das Geschäft zurückzuweisen." Herr Ruch, ist dies der Antrag den sie stellen wollen?
Herr Ruch bestätigt dies: ja gerne.
Rückweisungsantrag
Wer dem Antrag, das Geschäft zurückzuweisen zustimmen möchte, soll dies nun mit Handzeichen bezeugen.
Abstimmung
Der Antrag, das Geschäft zurückzuweisen wird mit 1 JA-Stimme befürwortet, 0 Enthaltungen
und 43 NEIN-Stimmen abgelehnt.
12
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
Nach dieser Abstimmung wird über den traktandierten Antrag nochmals abgestimmt.
Antrag
Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag:
a) Der Entwidmung der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern (Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen) und
b) Dem Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern zuzustimmen
Abstimmung
Die Kirchgemeindeversammlung stimmt
a) Der Entwidmung der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern (Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen) und
b) Dem Verkauf der Liegenschaft Nesslerenweg 20, Wabern mit 41 JA-Stimmen, 2 NEINStimmen und 1 Enthaltung zu.
Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident:
Vielen Dank für die Geduld und ihr Verständnis.
6
6.100
Verschiedenes nach Inhaltsverzeichnis
Verschiedenes
Der Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident bitte die Versammlung, die Gelegenheit
wahrzunehmen und Fragen und Anregungen zu stellen.
Frau Klingele, Liebefeld:
Ich habe eine Bemerkung zur Pfarrwahl. Ich finde es eine Zumutung, dass ein Mensch 4 Monate warten muss, bis eine Wahl Gültigkeit erhält, zumal ja die Kreiskommission bereits am
3. November 2014 gewählt hat. Geht dies nicht schneller?
Kirchgemeinderatspräsident:
Ich gebe Ihnen absolut Recht. Dies ist aber nicht so einfach. Ich erinnere an die Strukturdiskussion mit dem Thema Pfarrwahl. Da war dies auch ein Argument, dass dieser Prozess so
lange ist. Dies war nicht die Schuld des Kirchenkreises Wabern oder des Kirchgemeinderates. Dies ging so lange, bis der ganze Prozess der Publikationen und der Einladung zur heutigen Kirchgemeindeversammlung durch war. Dieser lange Prozess ist ein schlechter Zustand zumal die Wahlgeschäfte seriös angeschaut wurden. Wenn dies künftig geändert werden kann, wird dieser Zustand auch nicht mehr so sein.
Frau Klingele freut dies.
Ergänzung durch den Vize Kirchgemeindeversammlungspräsident:
Die Rahmenbedingungen verunmöglichen es zurzeit, dass man hier schneller vorwärts
kommt.
Es folgen keine weiteren Anliegen und Bemerkungen.
Der Vize-Präsident
•
dankt dem Kirchgemeinderat, dem Kirchenkreis Wabern, dem Kirchgemeindesekretariat unter der Leitung von Lukas Baumgartner sowie den Sigristen Frau Willi und Herrn
Sigrist für die Vorbereitungen dieser Versammlung
•
dankt Herrn und Frau Scheuner und für die musikalische Einleitung
13
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Köniz / a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 25. März 2015
•
dankt allen Anwesenden: Sie sind die wichtigsten Gäste mit ihren Voten und ihrem Engagement
•
weist hin auf die nächste ordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 in
der Thomaskirche Liebefeld
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG KÖNIZ
Der Vize Präsident
Die Protokollführerin
Raoul Wanger
Tanja Jenni
14