Fachkraft SGB II

WIPA Gelsenkirchen Fortbildung 2016
Qualifizierung
Fachberater / Fachberaterin
„Fachkraft SGB II“
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Jobcenter
Zertifizierte Fortbildung
(Stand: 01.10.2015)
Fachberater/in „Fachkraft SGB II“
Inhalt
Hinweise zur SCHULUNGSMASSNAHME ................................................................................................. 3
17.02.2016 – Mitwirkungspflichten – Umfang und Grenzen im SGB II................................................... 6
23.02.2016 – Ermessen im SGB II ............................................................................................................ 7
07.03.2016 – Einstiegs- und Grundlagenschulung Datenschutz SGB II .................................................. 8
10.03.2016 - Antragsprüfung SGB II ....................................................................................................... 9
04.04.2016 - Sonderregelungen für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 und 6 sowie § 27 SGB II) .................... 10
11.04.2016 – Einsatz von Immobilien im SGB II .................................................................................... 11
20.04.2016 - Sanktionen im SGB II ........................................................................................................ 12
27.04.2016 - Abschlusstest.................................................................................................................... 13
Anmeldung ............................................................................................................................................ 14
Schulungen „Sozialrecht Jobcenter“ im WIPA Gelsenkirchen .............................................................. 15
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Fachberater/in „Fachkraft SGB II“
HINWEISE ZUR SCHULUNGSMASSNAHME
ZIEL DER SCHULUNG
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch anwendungsbezogene Veranstaltungen
und Workshop-Abschnitte vor dem Hintergrund der beruflichen Tätigkeiten für die Aufgaben
einer Fachberaterin / eines Fachberaters - Fachkraft SGB II geschult. Die Vermittlung der
notwendigen Kenntnisse erfolgt unter Beachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gezielt zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit vertretbaren Meinungen sowie zur aktiven Mitarbeit, Fragestellung, Diskussion und
Beachtung der Rechtsprechung angeregt.
Am Ende der Schulungsmaßnahme wird bei erfolgreicher Absolvierung ein Zertifikat ausgestellt, das die Teilnahme und Berufsqualifizierung als Fachberaterin und Fachberater - Fachkraft SGB II feststellt. Zusätzlich wird ein Abschlusstest angeboten, die als Nachweis für die
erworbenen Kenntnisse dient.
ZIELGRUPPE
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulungsmaßnahme sollten über eine mindestens
einjährige Berufserfahrung in der Sozialverwaltung verfügen bzw. eine entsprechende Verwaltungsausbildung absolviert haben.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne oder nur mit geringen Vorkenntnissen wird die
Schulung "Praxis Sachbearbeitung SGB II im Jobcenter" angeboten.
Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Schulung ist auf max. 15 begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch keine oder eine nur
sehr geringe Berufserfahrung haben, die Grundschulung „Praxis Sachbearbeitung SGB II“ zu
empfehlen ist. Fordern Sie die Broschüre telefonisch unter 0209 167 1220 oder per E-Mail:
[email protected] bei Frau Pauls an.
AUFBAU DER SCHULUNG
Die Schulungsmaßnahme umfasst 7 Tagesveranstaltungen und den Abschlusstest. In den
Veranstaltungen werden in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. 10:00 bis 17:00 Uhr
die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten mit berufspraktischer Reflexion für das Berufsbild durch Seminargespräch, Gruppenarbeit sowie Übungs- und Trainingsphasen vermittelt.
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Die Schulung umfasst die:
•
•
•
•
•
Aufbereitung vorhandener theoretischer und / oder praktischer Kenntnisse,
fachwissenschaftliche Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu
den Regelungen des SGB II und zum Datenschutz,
Vermittlung der notwendigen Sicherheit im täglichen Umgang mit Antragstellerinnen
und -stellern sowie mit Leistungsempfängerinnen / -empfängern,
Vertiefung durch praktische Übungen in Einzel- und Gruppenarbeit sowie
Erfolgskontrolle.
Zu Beginn jeder Folgeveranstaltung erfolgt eine Nachbetrachtung zu den bisher vermittelten
Inhalten und zu den in der Praxis hierzu gesammelten Erfahrungen.
SCHULUNGSMODULE
Bei den Schulungsmodulen handelt es sich um abgeschlossene Lerneinheiten, die im jeweiligen Teilgebiet mit einem Zuwachs an Kompetenz verbunden sind. Vermittelt werden die
rechtlichen Ausgangssituationen, die Anwendung der Normen in der Praxis und die notwendigen Kenntnisse zur Rechtsprechung, um rechtssicher beraten und entscheiden zu können.
Die Inhalte werden jeweils bis zum Beginn der Fortbildungsmaßnahme dem Stand der Gesetzgebung und aktuellen Rechtsprechung angepasst.
Zu jedem Schulungsmodul werden umfangreiche Seminarunterlagen verteilt.
Es können auch einzelne Module aus dem Gesamtprogramm gebucht werden.
VERANSTALTUNGSABLAUF
Die Module werden in den ersten Monaten des Jahres 2016 durchgeführt. Die genauen Tage
sind aus dem Inhaltsverzeichnis erkennbar.
LEISTUNGSNACHWEISE
Mittels Übungen in den Modulen und der Abschlussarbeit weisen die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Schulungsmaßnahme die Beherrschung der Schulungsinhalte nach. Der
abschließende Test ist Bestandteil der Fortbildungsmaßnahme.
REFERENTEN
Die Referenten sind ausgesprochene Experten des jeweiligen Fachgebiets, die für das ifV in
der Vergangenheit im Wissenschaftspark Gelsenkirchen Seminare bzw. Inhouseveranstatungen in den Jobcentern und Schulungen Fachkraft SGB II sehr erfolgreich durchgeführt
haben.
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Mit den besonderen – auch schwierigen – Situationen der Fachpraxis sind sie vertraut.
Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin Landessozialgericht NRW, Lehrbeauftragte
an der FHöV NRW
Stehl, Alexander
Dipl. Verwaltungswirt, Sachgebietsleiter Grundsatz Recht, Widerspruch und Klage Jobcenter und freiberuflicher Trainer
Grosse, Michael
Dozent an der FHöV NRW und freiberuflicher Trainer, Mitautor
„SGB II und SGB XII für Studium und Praxis“
Janzen, Eric
Datenschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragter Jobcenter
Kreis Unna (seit 2005) und Kreisstadt Unna (seit 2003); verschiedene Leitungsfunktionen im Leistungsbereich und Geschäftsführung JC (2005 bis 2012)
Kohnke, Gert
Sozialversicherungsfachangestellter, Teamleiter Leistung Jobcenter und freiberuflicher Trainer, Mitautor „Immobilien und Kosten der
Unterkunft im SGB II, 2012“
Die Leitung des Teams obliegt Herrn Michael Grosse und Herrn Dirk Farchmin.
ZERTIFIZIERUNG
Bei erfolgreicher Absolvierung aller Module wird vom Institut für Verwaltungswissenschaften
ein Zertifikat ausgestellt, das die Teilnahme und Berufsqualifizierung als Fachberaterin und
Fachberater - Fachkraft SGB II feststellt. Bei erfolgreich absolviertem Leistungsnachweis
erfolgt unter Berücksichtigung des erzielten Ergebnisses ein besonderer Hinweis im Zeugnis.
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SCHULUNG TAG 1
17.02.2016 – MITWIRKUNGSPFLICHTEN
- UMFANG UND GRENZEN IM SGB II Ziele
Die Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer
•
•
•
•
ordnen die Obliegenheits- und Verhaltenspflichten von Auskunftssuchenden und Antragstellerinnen und Antragstellern rechtlich ein,
beachten die Grenzen der Mitwirkungspflicht,
zeigen Betroffenen Pflichtverletzungen und die Folgen fehlender Mitwirkung auf und
führen das Verwaltungsverfahren rechtsfehlerfrei durch.
Inhalte
Umfang und Grenzen der Mitwirkungspflicht im Sozialleistungsrecht nach dem
SGB II
•
•
•
•
•
•
Systematik der gesetzlichen Regelungen und Abgrenzung der Regelungen nach dem SGB I und II,
Obliegenheits- und Verhaltenspflichten von Antragstellern und Leistungsempfängern,
Grenzen der Mitwirkung, insbesondere „wichtiger Grund“,
Folgen fehlender Mitwirkung,
Ersatzanspruch und Aufrechnung sowie
Verwaltungsverfahren, Rechtsfolgenbelehrung und Durchsetzung von
Maßnahmen.
Methode
•
Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
•
Kleingruppenarbeit,
•
Vertiefende Übungen mit Simulation zum Mitwirkungsgespräch,
•
Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung sowie
•
Rollenspiel zum Umfang und zu den Grenzen der Mitwirkung.
Referentin
Astrid Lente-Poertgen
Kompetenz
Die Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer können
• den Umfang und die Grenzen der Mitwirkung rechtsfehlerfrei einordnen,
•
Antragsteller und Leistungsempfänger rechtlich kompetent beraten,
•
die Folgen fehlender Mitwirkung aufzeigen und begründen sowie
•
das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchführen.
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SCHULUNG TAG 2
23.02.2016 – ERMESSEN IM SGB II
Ziele
Die Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer
• differenzieren zwischen unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessen,
• ermitteln den tatsächlichen Sachverhalt
• erlernen eine rechtssichere Ermessenbegründung im Bescheid
Inhalte
Ermessen im SGB II
• Abgrenzung Ermessensentscheidung – gebundene Entscheidung,
• Differenzierung zwischen unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessen,
• Ausübung des Ermessens und Beachtung der gesetzlichen Grenzen –
Ermessensfehlerlehre,
• Ermittlung des tatsächlichen Sachverhalts; Verteilung der Beweislast zwischen Behörden und Beteiligten,
• Anhörung der Beteiligten vor Erlass einer eingreifenden Ermessensentscheidung,
• „Ermessensgebrauch“ und Verhältnismäßigkeit der Ermessensentscheidung,
• Gleichheitsgrundrecht des Art. 3 Abs. 1 GG,
• Umgang mit Ermessensrichtlinien der Behörde,
• Anforderungen an die Ermessensausübung in Fällen des „intendierten“
Ermessens,
• Ermessensausübung in Fällen der Ermessensreduzierung auf Null,
• Ermessensbegründung im Bescheid.
• Beispiele und Fälle zur fehlerfreien Ermessensausübung,
• Bearbeitung konkreter Beispiele und Fälle aus der Praxis sowie
• Einbindung aktueller Rechtsprechung
Methode
•
•
•
•
Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
Kleingruppenarbeit,
Vertiefende Übungen sowie
Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung.
Referent
Alexander Stehl
Kompetenz
Die Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer können
•
einen tatsächlichen Sachverhalt ermitteln,
•
eine Ermessensprüfung rechtssicher und fehlerfrei durchführen sowie
•
das Ermessen im Bescheid rechtssicher formulieren
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SCHULUNG TAG 3
07.03.2016 – EINSTIEGS- UND GRUNDLAGENSCHULUNG DATENSCHUTZ SGB II
Ziele
Die Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer
•
•
•
kennen die Zuständigkeiten des/der Datenschutzbeauftragten,
können die Begriffe des Datenschutzes mit der Arbeitssituation verbinden und
sind mit den organisatorischen Vorkehrungen des Sozialdatenschutzes
vertraut.
Inhalte
Grundlagen des Sozialdatenschutzes
•
Einführung in das Datenschutzrecht (insbes. „informelle Selbstbestimmung“ und „Sozialdatenschutz“ sowie Anwendung der jeweiligen
Rechtsgrundlagen),
•
Bedeutung der Rechtsprechung des BVerfG zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Auswirkungen auf die Gesetzgebung,
•
Hinweise zur Stellung und Aufgaben des/der behördlichen Datenschutzbeauftragte/n unter Beachtung der Besonderheiten der JC,
•
Begriffsbestimmungen
o Begriff der „Sozialdaten“ und Abgrenzung „personenbezogene
Daten, Steuerdaten und Sozialdaten“
o Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten sowie
o Auftragsverarbeitung und Verantwortlichkeiten
•
Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, besondere Datenverarbeitungsarten (Überblick).
Methode
•
Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
•
Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung sowie zu Prüfberichten
der Aufsichtsbehörden
Referent
Eric Janzen
Kompetenz
Die Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer können
• den Sozialdatenschutz unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
einschätzen,
•
die Begrifflichkeiten des Datenschutzes arbeitsplatzbezogen zuordnen,
•
den Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit beachten
sowie
•
Ratsuchende zu Fragen des Schutzes ihrer Daten kompetent beraten.
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SCHULUNG TAG 4
10.03.2016 - ANTRAGSPRÜFUNG SGB II
Ziele
Die Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer
• schätzen ein, wie intensiv und informativ im Einzelfall die Antragsprüfung erfolgen muss,
• unterstützen und beraten unabhängig von der Vielschichtigkeit der
Rechtslage, Antragstellerinnen und Antragsteller im Antragsverfahren
sensibel,
• zeigen und grenzen Ansprüche auf Leistungen vorrangiger Leistungsträger auf, erkennen Probleme und ermitteln Lösungswege,
• vermitteln aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Kompetenz Entscheidungen nachvollziehbar, sodass diese von Betroffenen akzeptiert
werden sowie
• weisen ungerechtfertigte Forderungen zeitnah und rechtssicher zurück.
Inhalte
Die Antragsannahme und die Prüfung von Ansprüchen nach dem SGB II
• Anspruchsberechtigter Personenkreis nach dem SGB II und Abgrenzung zu Leistungen anderer Leistungsträger,
• Nachrangigkeit der Leistungsgewährung; insbesondere im Hinblick auf
vorrangige Leistungen und mögliche Ansprüche,
• Prüfung und Beratung zu Tatbeständen, die den Leistungsbezug nach
dem SGB II ausschließen (mit der Abgrenzung zum Ausländerrecht),
• Qualitätsstandards in der Antragsannahme, wie z. B. Prüfung eheähnliche Gemeinschaft, Prüfung von Vermögensverhältnissen, Prüfung
von Kontoauszügen, Umgang mit Zweifeln an der Bedürftigkeit und
Beweislast / Beweislastumkehr sowie Grundlagen der Gesprächs- und
Verhandlungsführung sowie
• Grundsätze der Gesprächsführung / Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen.
Methode
• Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
• Kleingruppenarbeit und Ergebnispräsentation durch Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer,
• Vertiefende Übungen mit Simulation der Antragsannahme,
• Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung sowie
• Rollenspiel zur Antragsannahme.
Referent
Michael Grosse
Kompetenz
Die Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer können
• Beratungsgespräche kompetent und bürgerfreundlich führen,
• durch gezielte Fragestellungen den Sachverhalt vollständig aufklären
sowie
• Ungereimtheiten in den Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen durch entsprechende Nachfragen in angemessener Gesprächsführung ermitteln.
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SCHULUNG TAG 5
04.04.2016 - SONDERREGELUNGEN FÜR AUSZUBILDENDE
(§ 7 ABS. 5 UND 6 SOWIE § 27 SGB II)
Ziele
Die Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer
•
•
•
•
ordnen Leistungsberechtigte dem Personenkreis des § 7 SGB II zu,
kennen alle Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug,
kennen alle Spezialregelungen für Auszubildende und
treffen Entscheidungen unter Berücksichtigung von Ausnahmeregeln.
Inhalte
Sonderregelungen für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 und 6 sowie § 27 SGB II)
•
•
•
•
•
•
•
Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 7 SGB II,
Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug,
Ausschlussregelung für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 SGB II),
Ausnahmen vom Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 6 SGB II),
Förderungsfähigkeit der Ausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG / SGB III),
Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II (z. B. Mietzuschuss,
Härteregelung und Mehrbedarf) sowie
Auszubildende in Bedarfsgemeinschaften.
Methode
•
Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
•
Kleingruppenarbeit und Ergebnispräsentation durch Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer,
•
Vertiefende Übungen sowie
•
Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung.
Referent
Michael Grosse
Kompetenz
Die Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer können
• die Spezialregelungen für Auszubildende anwenden,
•
die förderungsfähige Ausbildung und die Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG bzw. SGB III abgrenzen,
•
rechtsfehlerfreie Entscheidungen – auch in Härtefällen – treffen sowie
•
die Höhe der Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II berechnen.
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SCHULUNG TAG 6
11.04.2016 – EINSATZ VON IMMOBILIEN IM SGB II
Ziele
Die Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer
•
•
•
erlernen, in welchen Fällen eine Immobilie kein verwertbares Vermögen darstellt,
können die unterschiedlichen Verwertungsmethoden rechtssicher unterscheiden und anwenden
erlernen die Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie.
Inhalte
Immobilien im SGB II
•
Verarmung des Schenker, Rückübertragungsanspruch sowie Wertersatz,
•
Vermögenseinsatz
o Grundsatzfragen zur Immobilie als Vermögen oder Einkommen,
o Vermögenserwerb während des Leistungsbezugs (z. B. geerbtes Hausgrundstück),
o Immobilie als verwertbares Vermögen,
o Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II
o Feststellung des Verkehrswerts,
o Verwertungsmethoden einer nicht geschützten Immobilie,
o angemessene Immobilie als geschütztes Vermögen,
o Auslegung des Begriffs der „besonderen Härte“ und „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit,
o Darlehensweise Leistungsgewährung und Sicherung des Darlehens im Grundbuch
•
Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz
Methode
•
Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
•
Kleingruppenarbeit und Ergebnispräsentation durch Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer,
•
Vertiefende Übungen sowie
•
Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung.
Referent
Gerd Kohnke
Kompetenz
Die Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer können
• eine Immobilie als verwertbares Vermögen bestimmen
•
die Begriffe „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit und „besondere Härte“
im Zusammenhang mit einer Immobilie rechtssicher anwenden ,
•
die Voraussetzungen einer darlehensweisen Leistungsgewährung prüfen sowie
•
das Darlehen rechtssicher dinglich sichern.
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SCHULUNG TAG 7
20.04.2016 - SANKTIONEN IM SGB II
Ziele
Die Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer
•
bewerten die Rechtslage im Hinblick auf die Verhängung von Sanktionen korrekt,
kennen die Sanktionstatbestände der §§ 31 und 32 SGB II,
verhängen Sanktionen unter Berücksichtigung der Höhe und Dauer
und
berücksichtigen die Spezialtatbestände sowie Sonderregelungen.
•
•
•
Inhalte
Prüfung der Voraussetzungen und Verhängung von Sanktionen im SGB II
•
•
•
•
•
•
•
Grundsatz „Fördern und Fordern“
Prüfung der Zumutbarkeit des Arbeitseinsatzes (§ 10 SGB II),
Prüfung der Sanktionstatbestände des §§ 31 und 32 SGB II,
Prüfung der Höhe und Dauer der Sanktion,
Verfahren bei wiederholten Pflichtverletzungen,
Beginn und Dauer der Sanktionen sowie
Aspekte der Bescheiderteilung und Anforderungen an die Rechtsfolgebelehrung.
Methode
•
Lehrgespräch / medienunterstützter Vortrag,
•
Kleingruppenarbeit,
•
Vertiefende Übungen,
•
Hinweise zur Fachliteratur und Rechtsprechung sowie
•
Erstellung eines Sanktionsbescheides.
Referent
Michael Grosse
Kompetenz
Die Schulungsteilnehmerinnen / Schulungsteilnehmer können
•
die Regelungen zur Zumutbarkeit des Arbeitseinsatzes anwenden,
•
die Zumutbarkeit des Arbeitseinsatzes unter Berücksichtigung der
Sanktionstatbestände bestimmen,
•
Entscheidungen zur Art, Höhe und Dauer der Maßnahme treffen sowie
•
das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchführen.
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TAG 10
27.04.2016 - ABSCHLUSSTEST
LEISTUNGSNACHWEIS
Mittels Abschlussarbeit wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
der Schulungsmaßnahme die Beherrschung der Schulungsinhalte in
einem dreistündigen Test nachgewiesen.
Der abschließende Test ist Bestandteil der Fortbildungsmaßnahme.
ZERTIFIZIERUNG
Bei erfolgreicher Absolvierung aller Module wird vom Institut für Verwaltungswissenschaften ein Zertifikat ausgestellt, das die Teilnahme und
Berufsqualifizierung als Fachberaterin und Fachberater - Fachkraft
SGB II feststellt.
Bei erfolgreich absolviertem Leistungsnachweis erfolgt unter Berücksichtigung des erzielten Ergebnisses ein besonderer Hinweis im Zeugnis.
Veranstaltungsort
WIPA Gelsenkirchen
Teilnehmerbeitrag
Der Teilnehmerbeitrag für die Schulung mit neun Veranstaltungstagen beläuft sich auf insgesamt 1.120,00 Für die Teilnahme an der Abschlussarbeit wird eine Prüfungsgebühr von
50,00 € erhoben.
Jedes Modul kann auch einzeln zum Preis von 178 € gebucht werden.
Die Berechnung von Umsatzsteuer erfolgt mit Verweis auf § 4 Nr. 21a (bb) UStG nicht.
Die Schulung wird bei einer Mindestanzahl von 10 Anmeldungen durchgeführt. Ausnahmsweise können bei Verhinderungen andere Referenten eingesetzt werden.
Können im Einzelfall Termine von Teilnehmer/innen nicht wahrgenommen werden, kann eine
Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, soweit ein entsprechendes oder vergleichbares Seminar angeboten wird.
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ANMELDUNG
Anschreiben: ifV, Wissenschaftspark, Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen,
Fax: unter der Ruf-Nr. 0209 167 1221
E-Mail: [email protected] oder
telefonisch: unter der Ruf-Nr. 0209 1671220 erfolgen.
Bei Rückfragen hilft Ihnen telefonisch Frau Pauls, Geschäftsstelle des ifV gerne weiter.
Anmeldebogen Aufbauschulung: Fachkraft SGB II
per Fax 0209 1671221
Behörde
Name,
Vorname
Anschrift
(Behörde)
Telefon
Telefax
E-Mail (bitte
unbedingt
angeben)
Wir sind an der Durchführung der Schulung als Inhouse-Veranstaltung interessiert.
Wir sind an Seminaren Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen.
Wir sind an einer Inhouse-Schulung interessiert und bitten um Angebote zu folgenden
□
□
□
Thema: _________________________________________________
Thema: _________________________________________________
Thema: _________________________________________________
Datum
Unterschrift
Stempel
ifV – Kontakt - Heidi Pauls:
Telefon:
0209
167-1220
Munscheidstraße 14
Telefax:
0209
167-1221
45886 Gelsenkirchen
E-Mail:
[email protected]
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SCHULUNGEN „SOZIALRECHT JOBCENTER“ IM WIPA GELSENKIRCHEN
Thema
Qualifizierung
Praxis Sachbearbeitung im SGB II“
6 Schulungstage
Qualifizierung
Fachreferent / Fachreferentin in Sozial-, Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren SGB II
Qualifizierung
Fachkraft – Fachberater / Fachberaterin für Existenzgründer und Selbstständige im Leistungsbezug des SGB II
Zielgruppe
Für Berufsanfänger sowie Mitarbeiter/innen, die keine oder nur geringe
praktische Vorkenntnisse im Leistungsrecht des SGB II haben
Termin
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Jobcenter, um Kenntnisse zum Verfahrensrecht zu vertiefen
ab Feb. 2016
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Jobcenter, die Existenzgründer und
Selbständige im Leistungsbezug beraten und betreuen
ab Aug. 2016
ab Sep. 2016
6 Schulungstage
□
Wir sind an der Durchführung der Schulung __________________________________
als Inhouse-Veranstaltung interessiert. Unterbreiten Sie uns ein unverbindliches Angebot.
□
Wir sind an Schulungsmaßnahmen Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen.
□
Wir sind an einer sonstigen Inhouse-Schulung interessiert und bitten um ein unverbindliches
Angebot
zum Thema: _________________________________________________
Name,
Vorname
Anschrift
(Behörde)
Telefon / Fax
E-Mail (bitte
angeben)
an ifV Fax 0209 167 1221 oder telefonische Anforderung von Informationen unter 0209 167 1220
© Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: [email protected], www.ifv.de
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