Telefon: 0 233-24931 0 233-24881 Telefax: 0 233-24215 ReferatSeite für1Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-32P PLAN-HAII-32V Oslostraße nicht als Durchgangsstraße Empfehlung Nr. 14-20 / E 00630 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem am 08.10.2015 Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 /V 04916 Anlagen 1. Empfehlung Nr. 14-20 / E 00630 2. Lage mit Stadtbezirkseinteilung 3. Auszug Stadtgrundkarte Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 02.03.2016 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem hat am 08.10.2015 die anliegende Empfehlung Nr. 14-20 / E 00630 (Anlage 1) beschlossen. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 11 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbegrenzt ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vorliegt. Es wird in der Empfehlung Nr. 14-20 / E 00630 beantragt, die Oslostraße im Bereich des Grünstreifens auch zukünftig für KFZ-Verkehr, analog der südlich gelegenen Stockholmstraße, zu sperren und diese somit nicht als zweite Erschließungsstraße für den vierten Bauabschnitt Wohnen in der Messestadt heranzuziehen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung wie folgt Stellung: Mit der Errichtung der Bebauung im 4. Bauabschnitt findet die Messestadt Riem derzeit ihren westlichen Abschluss. Wie in allen anderen Bauabschnitten liegt das Grundkonzept der Bebauung auch hier in der intensiven Verzahnung von Stadt und Landschaft, mit dem Ziel hohe freiraumbezogene Wohnqualität zu entwickeln. Alle Wohnquartiere in der Messestadt sind mit einer mittigen Erschließungsstichstraße geplant. Dadurch entstehen in sich abgeschlossene und überschaubare Quartiere. Langgestreckte Grünzüge vom Landschaftspark aus gliedern und trennen diese Quartiere und stellen gleichzeitig für die Bewohnerinnen und Bewohner einen optimalen Übergang zu den Freiflächen und dem Landschaftspark her. Seite 2 Die nord-süd gerichteten langen Stichstraßen erstrecken sich von der zentralen WilliBrandt-Allee im Norden bis zum Landschaftspark im Süden. Um Schleich- und Durchgangsverkehre durch die Wohnquartiere untereinander zu vermeiden, wurde die südlichste Quer-Verbindungsstraße von der Kopenhagenstr. (im Westen) bis zur Ingeborg-Bachmann-Straße (im Osten) für den Individualverkehr gesperrt. Lediglich die Buslinien, Fahrradfahrende, Rettungsfahrzeuge und natürlich zu Fuß Gehende dürfen hier über eine sogenannte Busfurt durch die Grünzüge queren. Um die Unterbrechung zu veranschaulichen wird die Fahrgasse durch seitliche Grünstreifen verengt und der Fuß- und Radverkehr separat neben der Fahrbahn auf Geh- und Radwegen geführt. Im Norden der Quartiere wurde im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner die innere Erschließung mit Querverbindungsstraßen (Oslostr., Erika-Cremer-Str. ff.) geöffnet. Dieses Prinzip zur Verbesserung der Erreichbarkeit hat sich gerade zu Messezeiten und an einkaufsstarken Tagen der RiemArcaden, wenn sich größere Stauungen in der WillyBrandt-Allee abspielen, bewährt. Die Oslostraße als Verbindung zwischen Flughafen-Riem-Straße und Helsinkistraße ist zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit der westlichsten zwei Wohnquartiere erforderlich. Die Leistungsfähigkeit der Zu-und Abfahrt dieser Quartiere wird durch diese Querverbindung sichergestellt, denn die Ausfahrt der Tiefgarage aus den RiemArcaden führt bei starker Frequenz zu erheblichen Beeinträchtigungen der Zu-und Abfahrt von Norden. Das Erschießungskonzept der Messestadt mit langen Stichstraßen und gezielt geplanten Querverbindungsstraßen zwischen einzelnen Quartieren verhindert einerseits unnötigen Durchgangsverkehr und gewährt andererseits den nicht unerheblichen Ziel- und Quellverkehr der jeweiligen Wohnquartiere aufzunehmen und abzuwickeln. Parallel zu diesem Erschießungsprinzip erhielten die Erschießungsstraßen in den Wohnquartieren mittlerweile eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Tempo-30-ZonenRegelung) und werden zudem, wie die übrige Messestadt, einer Parkraumbewirtschaftung unterzogen. Störungen durch Individualverkehr können dadurch weiter eingedämmt werden. Da sich das Erschießungskonzept in der Messestadt bisher bewährt hat, sieht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung keine Veranlassung das mit Bebauungsplan Nr. 1728m festgesetzte Erschließungssystem zu ändern. Die Unterbrechung der Oslostraße würde die Verteilung des Anliegerverkehrs und die dort fließenden Ziel- und Quellverkehre unterbinden bzw. in andere sensiblere Bereiche am Edinburghplatz verlagern und gleichzeitig die Erreichbarkeit des 4. Bauabschnitts Wohnen gefährden. Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 00630 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 15 - Trudering-Riem vom 08.10.2015 kann aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem wurde gemäß § 13 Abs. 3 Bezirksausschuss-Satzung angehört. Seite 3 Er hat sich in seiner Sitzung am 21.01.2016 mit dem oben genannten Beschlussentwurf befasst und der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Amlong, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Rieke, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen, wonach aufgrund des sich bewährten Erschließungskonzeptes der Messestadt Riem keine Änderung des Bebauungsplans Nr. 1728m erfolgt. 2. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00630 der Bürgerversammlung des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 08.10.2015 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin Seite 4 IV. Abdruck von I. - III. Über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 zur weiteren Veranlassung. Zu V.: 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium HA II/V2 – BA-Geschäftsstelle Ost (3x) 3. An den Bezirksausschuss 15 4. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 5. An das Referat für Bildung und Sport 6. An das Referat für Gesundheit und Umwelt 7. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I 8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II 9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/32P 10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV 11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 12. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II/32V zum Vollzug des Beschlusses Am Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3
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