Clarita-Bernhard- Straße

Stand: Februar 2016
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Clarita-BernhardStraße
Bebauungsplan Nr. 2104
Planungsgebiet/Gebietsgröße
Planungsziele/vorgesehene Nutzung
Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Anton-BöckStraße (westlich), Centa-Hafenbrädl-Straße (beidseits)
und Hans-Steinkohl-Straße (beidseits).
Für Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 1916a haben
sich die Bedarfsanforderungen geändert:
Die Gewerbegebiete GE 11 und GE 12 sollen
zusammengefasst werden und als
Gemeinbedarfsflächen für eine Grundschule entwickelt
werden.
Im Kerngebiet hat der Wohnanteil mittlerweile einene
erhöhten Anteil sowie eine besondere Ausformung, so
dass zu prüfen ist, ob nicht zumindest in Teilbereichen
Anpassungen der Nutzungsart erforderlich sind.
Zudem sind auch bei weiteren Gewerbegebietsflächen
zu prüfen, ob die festgesetzten Satzungsbestimmungen
noch den aktuellen Nutzungsanforderungen gerecht
werden.
Des Weiteren ist der planerische Umgang mit der
Grünfläche zu klären, die bislang als Vorhaltefläche für
eine Tram- bzw. Stadtumlandbahn vorgehalten wurde.
Lagemerkmale
Das Planungsgebiet liegt unmittelbar südlich der
Bahnlinie München - Herrsching im nordöstlichen
Teilbereich des Gewerbestandortes Freiham.
Planungsstand/Realisierung
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat
am 23.9.2015 den Aufstellungsbeschluss Nr. 2104
gefasst.
In der Zeit vom 13.11.2015 mit 15.12.2015 wurde die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Ein konkreter Planentwurf wird nunmehr in enger
Abstimmung mit den betroffenen Fachreferaten
erarbeitet.
Weitere Informationen
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/42
Tel:
089 / 233 - 233-22487
Fax:
089 / 233 - 233-24217
E-Mail: [email protected]