Stand: Februar 2016 Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Clarita-BernhardStraße Bebauungsplan Nr. 2104 Planungsgebiet/Gebietsgröße Planungsziele/vorgesehene Nutzung Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Anton-BöckStraße (westlich), Centa-Hafenbrädl-Straße (beidseits) und Hans-Steinkohl-Straße (beidseits). Für Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 1916a haben sich die Bedarfsanforderungen geändert: Die Gewerbegebiete GE 11 und GE 12 sollen zusammengefasst werden und als Gemeinbedarfsflächen für eine Grundschule entwickelt werden. Im Kerngebiet hat der Wohnanteil mittlerweile einene erhöhten Anteil sowie eine besondere Ausformung, so dass zu prüfen ist, ob nicht zumindest in Teilbereichen Anpassungen der Nutzungsart erforderlich sind. Zudem sind auch bei weiteren Gewerbegebietsflächen zu prüfen, ob die festgesetzten Satzungsbestimmungen noch den aktuellen Nutzungsanforderungen gerecht werden. Des Weiteren ist der planerische Umgang mit der Grünfläche zu klären, die bislang als Vorhaltefläche für eine Tram- bzw. Stadtumlandbahn vorgehalten wurde. Lagemerkmale Das Planungsgebiet liegt unmittelbar südlich der Bahnlinie München - Herrsching im nordöstlichen Teilbereich des Gewerbestandortes Freiham. Planungsstand/Realisierung Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 23.9.2015 den Aufstellungsbeschluss Nr. 2104 gefasst. In der Zeit vom 13.11.2015 mit 15.12.2015 wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ein konkreter Planentwurf wird nunmehr in enger Abstimmung mit den betroffenen Fachreferaten erarbeitet. Weitere Informationen Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/42 Tel: 089 / 233 - 233-22487 Fax: 089 / 233 - 233-24217 E-Mail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc