Datum: 21

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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtentwicklungsplanung
PLAN HA I/32-3
Parkplatz- und Verkehrssituation in der Siedlung Ludwigsfeld
Empfehlung Nr. 14-20 / E 00406
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl
am 16.04.2015
Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 04036
Anlagen:
1. Antrag Nr. 14-20 / E 00406
2. Lageplan Naturschutz und Stellplatzstandorte
3. Ausschnitt Flächennutzungsplan
4. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 02.03.2016 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
Anlass
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 – Feldmoching-Hasenbergl hat am 16.04.2015
die anliegende Empfehlung Nr. 14-20 / E 00406 zur Parkplatz- und Verkehrssituation in der
Siedlung Ludwigsfeld beschlossen.
Im Einzelnen wurden drei Anträge gestellt:
1. „Freigabe der als Biotop eingestuften Fläche an der Ecke Karlsfelder- /
Kristallstraße zum Bau eines Parkplatzes oder Freigabe der als Biotop
eingestuften Wiese zwischen Achat- / Kristallstraße und Karlsfelder Straße, für die
bereits ein Bauantrag der Patrizia vorgelegen hat.“
2. „Erneute Freigabe des städtischen Grundstücks hinter dem Caritas Kindergarten
an der Diamantstraße auf Grund der außergewöhnlich prekären
Parkplatzsituation.“ Zudem wird um ein Konzept zur Lösung der
Parkplatzproblematik unter Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner
gebeten.
3. Forderung nach der zügigen Realisierung des Ausbaus der Karlsfelder Straße
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß §
7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da
die Angelegenheit zwar stadtbezirksbegrenzt ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem
Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für
den Bereich des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vorliegt.
Mit Schreiben vom 22.06.2015 ist für die Empfehlung aus der Bürgerversammlung eine
Zwischennachricht an die Antragstellerin ergangen.
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Antwort zu den Anträgen unter Ziffer 1und 2
Wie in der Empfehlung Nr. 14-20 / E 00406 ausgeführt, sorgt die Parkplatzsituation in der
Siedlung Ludwigsfeld bereits seit geraumer Zeit für Diskussionen. So waren die im Antrag
angeregten Standorte (siehe Anlage 2) bereits Gegenstand des Antrags Nr. 08-14 / B 05865
des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 08.04.2014.
Die damals bereits ermittelten Sachverhalte haben nach wie vor Gültigkeit:
Die Standorte an Ecke Karlsfelder- / Kristallstraße und zwischen Achat- / Kristallstraße und
Karlsfelder Straße liegen entsprechend der FNP-Darstellung in einer Allgemeinen Grünfläche
im Außenbereich (siehe Anlage 3). Nach §35(2) BauG ist die Situierung von Parkplätzen
daher planungsrechtlich nicht möglich.
Die Fläche hinter dem Caritas Kindergarten liegt ebenfalls in einer Allgemeinen Grünfläche.
Auch hier ist der Bau eines Parkplatzes planungsrechtlich nicht möglich.
Aus Sicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung wären grundsätzlich 2 Standorte für
Stellplatzanlagen möglich (siehe Anlage 2):
•
•
Die Fläche zwischen Rubinstraße 2-4 und Kristallstraße 16. Auf dieser Fläche wurde
in der Vergangenheit bereits wild geparkt.
An der Karlsfelder Straße, hinter der Erzengel-Michael Kirche, Flurstück Nr: 3686/6.
Diese Fläche ist von der Karlsfelder Straße aus erschließbar.
Diese Flächen liegen im Bereich des nach FNP-Darstellung ausgewiesenen „Allgemeinen
Wohngebiet“. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Stellplatzanlage wären hier
gegeben. Seitens der Landeshauptstadt München kann hier aber nicht eigenständig in
konkrete Planungen eingetreten werden. Dies obliegt dem Grundstückseigentümer.
Antwort zu Ziffer 3 - Karlsfelder Straße neu
Die jetzige Karlsfelder Straße liegt im Bereich zwischen Dachauer Straße und der Brücke
über das Schwabenbächl teilweise auf Privatgrund und ist größtenteils nicht gewidmet.
Lediglich der Abschnitt ab Hausnummer 276 Richtung Osten ist als Ortsstraße gewidmet. Sie
ist für den heutigen Verkehr einschließlich der dort geführten MVG-Buslinie unzureichend
ausgebaut und nie im erschließungsrechtlichen Sinne erstmalig hergestellt worden; die
Linienführung entspricht nicht den Anforderungen an eine Ortsstraße. Seit vielen Jahren
verfolgt die Landeshauptstadt München eine neue Straßenführung im vorliegenden
Planungsgebiet.
Der Grundstückeigentümer konnte die Baumaßnahme bisher nicht durchführen, obwohl die
Trassenführung mit der Landeshauptstadt München abgestimmt wurde. Dies liegt daran,
dass die künftige Straßenfläche zum Teil mit Stellplatzdienstbarkeiten für die Wohnheime auf
den Nachbargrundstücken belegt ist und eine Einigung mit dem Inhaber der
Stellplatzdienstbarkeiten bisher nicht erzielt werden konnte.
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Da aber ein dringender Bedarf für die Errichtung der Straße besteht, war es notwendig, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Straße und einen gegebenenfalls
notwendigen hoheitlichen Zugriff auf die Fläche durch Erlass eines Bebauungsplans
sicherzustellen. Verkehrsplanerisches Ziel ist es, eine öffentliche Straße auf städtischem
Grund bereit zu stellen, die den derzeitigen und künftigen verkehrlichen Ansprüchen gerecht
wird.
Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am 16.10.2013 RIS-Nr.
08-14 / V 12982 zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Karlsfelder Straße wurden die
Voraussetzungen für ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren geschaffen. Aufgrund der
schwierigen Rechtsverhältnisse in diesem Bereich stehen die für den Straßenausbau
benötigten Flächen noch nicht zur Verfügung. Die entsprechenden Verhandlungen laufen
noch, ein Ende des Bebauungsplanverfahrens ist derzeit nicht absehbar.
Weiteres Vorgehen:
Im Bereich der Siedlung Ludwigsfeld wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im
kommenden Jahr eine Parkraumerhebung durchführen, die eine erste Beurteilung der
vorhandenen Stellplatzsituation ermöglicht.
Als weitere Maßnahme wäre in der Folge eine Aufnahme der Siedlung Ludwigsfeld in das
Untersuchungsprogramm des Parklizenzbereichs außerhalb des Mittleren Rings denkbar, in
dessen Rahmen ergänzende Erhebungen zur Auslastung der vorhandenen Stellplätze
vorgenommen werden können. Des weiteren lässt eine derartige Untersuchung Rückschlüsse
auf den Parkdruck zu, welcher von außerhalb in das Gebiet getragen wird. Im Ergebnis kann
dann ein mögliches Parkraumdefizit festgestellt werden und Maßnahmen zur Abhilfe
empfohlen werden. Sollte ein Defizit festgestellt werden, so sind im Anschluß daran
Abhilfemaßnahmen unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger der Siedlung
Ludwigsfeld zu diskutieren.
Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 00406 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Beteiligung der Bezirksausschüsse
Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirks 24 Feldmoching-Hasenbergl wurde
gemäß §9 Abs. 2 und Abs. 3 (Katalog des Referats für Stadtplanung und Bauordnung) Ziffer
1.2 Bezirksausschuss-Satzung angehört und hat der Vorlage mit Schreiben vom 13.01.2016
einstimmig zugestimmt und in diesem Zusammenhang darum gebeten, dass parallel
weiterhin mit der Patrizia Immobilien AG eine Lösung zur Parkplatzsituation auf deren Grund
gefunden wird.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Amlong und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn
Stadtrat Bickelbacher, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II.
Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, eine
Parkraumuntersuchung für die Siedlung Ludwigsfeld zu veranlassen und dem Stadtrat
gemeinsam mit Lösungsvorschlägen und einem Verfahren zur Bürgerbeteiligung
vorzulegen.
3. Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 00406 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 –
Feldmoching-Hasenbergl am 16.04.2015 ist damit gemäß Art. 18 Absatz 4
Gemeindeordnung behandelt.
4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober- /Bürgermeister
Prof. Dr.(I) Merk
Stadtbaurätin
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IV. Abdruck von I. mit III.
über den stenographischen Sitzungsdienst
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V.
WV Referat für Stadtplanung und Bauordnung - SG 3
zur weiteren Veranlassung.
zu V.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An das Direktorium HA II/BA (1x)
3. An den Bezirksausschuss 24
4. An die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH
5. An das Baureferat
6. An das Kreisverwaltungsreferat
7. An das Kommunalreferat
8. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/01 -BVK
9. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I, I/1, I/3, I/4
10. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA II
11. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA III
12. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA IV
13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 2, SG3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
14. Mit Vorgang zurück zum Referat für Stadtplanung und Bauordnung HA I/32-3 ( zum
Vollzug des Beschlusses)
Am ........................
Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG 3