Manzinger-Gelände

Stand: Februar 2016
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Manzinger-Gelände
Bebauungsplan Nr. 487 Aufhebung
Planungsgebiet/Gebietsgröße
Planungsziele/vorgesehene Nutzung
Ziegeleistraße, Federseestraße
(Manzinger Papierfabrik)
Der am 20.06.1970 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr.
487 setzt hauptsächlich für ein städtisches Grundstück
Gewerbegebietsnutzung mit einer Geschossflächenzahl
(GFZ) von 1,2 fest. Dieses Grundstück ist jedoch derzeit
nicht mehr bebaut und soll vor dem Hintergrund aktueller
stadtplanerischer, ökologischer und freiräumlicher Ziele
auch nicht mehr bebaut werden. Vielmehr soll das
Grundstück in direkter Lage zum Naturschutz- und
Naherholungsgebiet „
Aubinger Lohe“
, wie in der
städtebaulichen Untersuchung Lochhausen vorgesehen,
zur Aufwertung des Vorfeldes der „
Aubinger Lohe“genutzt
und als Ausgleichsfläche entwickelt werden.
Lagemerkmale
Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 22, Stadtteil
Lochhausen, südlich der Federseestraße östlich der
Ziegeleistraße, in der Nähe des S-Bahn-Haltepunktes
Lochhausen.
Planungsstand/Realisierung
Am 2. Oktober 2013 hat der Stadtrat den
Einleitungsbeschluss zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 487 gefasst.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des
Aufhebungsverfahrens wurde vom 17.11. mit 17.12.2015
durchgeführt. Parallel dazu wurden die Dienststellen und
Träger öffentlicher Belange beteiligt. Derzeit werden die
Stellungnahmen und Rückäußerungen ausgewertet.
Weitere Informationen
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/42
Tel:
089 / 233 - 22487
Fax:
089 / 233 - 24217
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