Betriebsanlagegenehmigung für Üstündag Yildirim

Gewerbe- und Umweltrecht
DVR: 0008249
Üstündag Yildirim
übertragener
Wirkungsbereich
Ebentaler Straße 139
9020 Klagenfurt am W örthersee
Grd.Stk.Nr.: 500/3
KG St. Peter bei Ebenthal
Betriebsanlagegenehmigung
gem. § 359b GewO 1994 i.d.g.F.
MMag. Dr. W olfgang Posch
Paulitschgasse 13
4. Stock, Zimmer Nr. 402
T 0463-537’ 4802
F 0463-537’ 6 2 6 3
[email protected]
Klagenfurt am Wörthersee,
7.9.2016
Zl.: BG-300/997/16
KUNDM ACHU NG
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Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Herr Üstündag Yildirim hat um die Erteilung der gewerbebehördlichen
Genehmigung für den Betrieb eines Gastgewerbes im Standort Ebentaler Straße
139, 9020 Klagenfurt am W örthersee, Grd.Stk.Nr.: 500/3, KG St. Peter bei
Ebenthal, laut eingereichten Projektsunterlagen angesucht.
Betriebsbeschreibung:
Beantragt ist ein Imbiss mit einer Betriebsfläche von ca. 17 m2, einem
Gastgarten mit 10 Verabreichungsplätzen sowie keine Musik. Betriebszeiten:
Montag - Donnerstag 07.00 – 23.00 Uhr; Freitag – Sonntag: 08.00 – 02.00 Uhr.
Dieses Verfahren ist gemäß § 359b GewO 1994 idgF. im vereinfachten
Verfahren ohne Parteistellung der Nachbarn durchzuführen. Angemerkt wird
jedoch, dass den Nachbarn eine eingeschränkte Parteistellung im Hinblick auf
die Anwendung der Verfahrensart (vereinfachtes Verfahren) zukommt.
In diesem Fall hat die Behörde das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde
und durch Anschlag in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern mit
dem Hinweis bekannt zu geben, dass die Projektsunterlagen innerhalb eines
bestimm ten Zeitraum es bei der Behörde zur Einsichtnahm e auf liegen und dass
die Nachbarn innerhalb dieses Zeitraumes von ihrem Anhörungsrecht
Gebrauch machen können. Auf die, innerhalb der im Anschlag angeführten
Frist, eingelangten Äußerungen der Nachbarn hat die Behörde Bedacht zu
nehmen.
Gemäß § 359b Abs. 1 leg.cit. haben Sie die Möglichkeit, binnen einer Frist
von
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abteilung Baurecht.Gewerberecht,
A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T 0463-537’3681, F 0463-537’6242,
[email protected]
2 Wo ch en ab An schlag d ieser
Kundmachung
in die beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abt.
Baurecht.Gewerberecht, Paulitschgasse 13, Zimmer Nr. 402, aufliegenden
Projektsunterlagen während der Amtsstunden (Montag – Freitag von 8.00 –
12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung) Einsicht zu nehmen und allenfalls
Ihre Äußerung abzugeben.
Für die Bürgermeisterin:
Der Sachbearbeiter:
MMag. Dr. Posch e.h.
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