Kleinteiligkeit im Ackerbau - Schleswig

Vertragsnaturschutz
Erläuterungen zum Vertragsmuster „Kleinteiligkeit im Ackerbau“
des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Früher waren blütenreiche Feldraine und Brachen typische Elemente der Feldflur. Heute prägen
großflächig Raps-, Weizen- und Maiskulturen unsere Agrarlandschaft. Hohe Felderträge und bunte
Artenvielfalt müssen jedoch keine Widersprüche sein. Ziel des Vertrages „Kleinteiligkeit im Ackerbau“ ist
es, bei hoher Ertragsleistung zugleich eine lebendige Vielfalt auf Ackerflächen zu bewahren, damit
Feldhasen, Rebhühner und Goldammern, Wildbienen und Schmetterlinge einen Lebensraum finden und
ökologisch wichtige Lebensräume vernetzt werden können.
Dazu werden größere Schläge verkleinert, unterschiedliche Feldfrüchte angebaut und ein kleiner
Flächenanteil brachgelegt, um im Jahresverlauf biodiversitätsfördernd auf kleinerem Raum
unterschiedliche und wechselnde Strukturen in der Agrarlandschaft zu entwickeln. Das Vertragsmuster
“Kleinteiligkeit im Ackerbau“ wird landesweit für privaten oder kircheneigenen Ackerflächen angeboten; im
Einzelfall können auch öffentliche Flächen einbezogen werden.
Die wichtigsten Auflagen:
•
Düngung u. Pflanzenschutz: keine formalen
Beschränkungen, Vertragsabschluss jedoch nur mit
Ökobetrieben(!);
•
Vertragsfläche: Acker (Nettofläche ohne LE); landesweit;
•
Mindestgröße der in den ‚Kleinteiligkeitsvertrag‘ einzubeziehenden, unmittelbar zusammenhängenden Schlagkomplexe: > 8 ha.
Darüber hinaus:
a) Verkleinerung der Schläge (= „Kleinteiligkeit“):
o
neue Schlaggrößen der Vertragsflächen: mindestens 2
ha, maximal 5 ha).
b) Anbau von mindestens drei verschiedenen
Hauptfruchtarten (gemäß Angabe im SAT):
•
Mindestgröße u. Lage der Brachflächen
o
o
o
•
Mindestfläche je Schlag: 1.000 m²;
Mindestbreite von Brachestreifen: 9 m;
Lage: an Knicks, Gräben, Gewässern, Waldrändern,
Wegen; Teilung von Schlägen oder flächenhaft.
Pflegemaßnahmen auf Brachflächen
o
o
Begrünung mit vorgegebener Saatmischung (oder
Selbstbegrünung) nach Bodenbearbeitung (im 1.
Vertragsjahr); danach im 3. u. 4. o. im 3. u. 5.
Vertragsjahr erneute Bodenbearbeitung u. Ansaat;
Zeitraum: jeweils 01.02. – 15.05.;
bei ‚Bienenweide‘-Blühmischung auch jährliche
Ansaat möglich.
Nutzung des Aufwuchses nicht zulässig;
i.d.R. Verzicht auf Pflegemaßnahmen nach Ansaat
bzw. Selbstbegrünung ;
Pflegeschnitt / Mulchen / Bodenbearbeitung / Ansaat
(z. B. jährlich; Zeitraum: jeweils 01.02. – 15.05.) bei
Vorkommen ackerbaulich besonders
problematischer Pflanzenarten nur im besonderen
Einzelfall nach vorheriger LGSH-Zustimmung
möglich.
o
Wiederholung von Hauptfruchtarten ab der 4.
o
Bewirtschaftungseinheit zulässig;
o
Bewirtschaftung nebeneinander liegender Schläge mit
o
unterschiedlichen Fruchtarten;
o
mindestens eine der ersten drei Bewirtschaftungseinheiten sowie mindestens jede dritte weitere Bewirtschaftungseinheit mit Leguminosen (Reinsaat oder
Gemenge);
o
Rotation innerhalb Vertragsfläche möglich.
Ausgleichszahlung:*
c) Brach-/Blühfläche (insges. mindestens 5 % der
Das Land zahlt als Ausgleich für die Auflagen
Gesamt-Vertragsfläche):
240,- €/ha u. Jahr.
o
Verteilung der Brach-/Blühflächen: mindestens 5 % der •
Vertragsdauer:
Vertragsfläche je Feldblock;
o
Dauerbrache oder Rotation innerhalb Vertragsfläche
Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren geschlossen.
während Vertragslaufzeit möglich;
Angestrebt wird eine kontinuierliche Verlängerung der
o
Selbstbegrünung bzw. gezielte Begrünung unter
Verträge jeweils um 5 Jahre im Sinne eines nachhaltigen
Verwendung spezifischer Ansaatmischungen zulässig
freiwilligen Naturschutzes.
(s. Anlage).
* incl. ELER-Kofinanzierung (EU-Anteil: 75 %)
Hinweis: Die „Kleinteiligkeit“-Zahlungen sind in voller Höhe mit der Ökoprämie kumulierbar. Eine Kombination mit der MSLMaßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ ist nicht möglich.
o
Zusätzlicher Hinweis:
Die Angaben gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Über die im Einzelnen in den Verträgen für bestimmte Flächen vereinbarten Bewirtschaftungsbeschränkungen hinaus sind im gesamten Betrieb die Anforderungen des ‚Greenings‘ und der
„anderweitigen Verpflichtungen“ (Cross Compliance und Grundanforderungen für die Anwendung von
Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln) einzuhalten.
Stand: 24.02.2016
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Anlage zu den Erläuterungen zum Vertragsmuster „Kleinteiligkeit im Ackerbau“
a) Standard-Ansaatmischung für „gezielte Begrünung“ (max. zwei- bis dreijährig)
(„Allgemeine Variante“)
Kulturpflanzen
%
Buchweizen (Fagopyrum esculentum)
15,0
Hafer (Avena sativa)
20,0
Sommergerste (Hordeum vulgare)
10,0
Öl-, Saatlein (Linum usitatissimum)
10,0
Sonnenblume (Helianthus anuus)
10,0
Dill (Anethum graveolens)
6,0
Fenchel (Foeniculum vulgare)
6,0
Kresse (Lepidum sativium)
6,0
Weißklee (Trifolium repens)
5,0
Rotklee (Trifolium pratense)
5,0
Malve (Malva sylvestris)
5,0
Luzerne (Medicago varia)
2,0
Gesamt
100,0
(Angaben in Gewichtsprozent)
Empfohlene Ansaatstärke: mindestens 1 g/m², mindestens 10 kg/ha
b) besondere Ansaatmischung für Variante „Bienenweide“ (ein- bis max. zweijährig)
Kulturpflanzen
Buchweizen (Fagopyrum esculentum)
Phacelia (Phacelia tanacetifolia)
Öl-, Saatlein (Linum usitatissimum)
Sonnenblume (Helianthus anuus)
Malve (Malva sylvestris)
Perserklee (Trifolium resupinatum)
Alexandrinerklee (Trifolium alexandrinum)
Dill (Anethum graveolens)
Serradella (Ornithopus sativus)
Sommer-, Saatwicke (Vicia sativa)
Inkarnatklee (Trifolium incarnatum) oder Gelbsenf (Sinapis alba)
Leindotter (Camelina sativa)
Ringelblume (Calendula officinalis)
Gesamt
(Angaben in Gewichtsprozent)
Empfohlene Ansaatstärke: mindestens 1 g/m², mindestens 10 kg/ha
%
34,5
14,0
18,0
11,0
3,0
2,5
2,5
3,0
2,5
2,5
3,0
3,0
0,5
100,0
3
c) Abweichend von a) und b) können auch verwandt werden:
• Regio-Saatgutmischungen von (Wild-)Arten der Acker-Begleitflora; dies bedarf der
vorhergehenden Absprache mit der LLUR-Abt. Naturschutz (Kontaktherstellung und
Bestätigung über LGSH);
•
„Rebhuhn-Saatgutmischung“ (ein- bis max. zweijährig),
die im Rahmen des LJV-Pilotprojektes „Erprobung von speziellen landwirtschaftlichen
Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Lebensräumen für
Rebhühner (Perdix perdix)“ erprobt wurde:
REBHUHN / Bodenbrüter -Mischung
(Regio-Saat; 16 Wild- u. 11 Kulturarten)
% - Anteil
Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium)
1,0
Wiesenflockenblume (Centaurea jacea)
Wilde Möhre (Daucus carota)
4,0
3,0
Natternkopf (Echium vulgare)
Weißes Labkraut (Galium album)
2,0
2,0
Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochoeris radicata)
0,4
Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum)
Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)
5,0
2,0
Hopfenklee (Medicago lupulina)
Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)
5,0
2,0
Kleine Brunelle (Prunella vulgaris)
Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris)
1,5
0,5
Taubenkropf-Leimkraut (Silene vulgaris)
2,0
Gras-Sternmiere (Stellaria graminea)
Wiesen-Bocksbart (Tragopon pratensis)
0,5
1,0
Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys)
0,1
Koriander (Coriandrum sativum)
5,0
Gemeiner Lein (Linum usitatissimum)
Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus)
5,0
5,0
Saat-Esparsette (Onobrychis viciifolia)
Serradella (Ornithopus sativus)
15,0
10,0
Petersilie (Petrosilium sativum)
Bienenfreund (Phacelia tanacetifolia)
4,0
4,0
Faden-Klee (Trifolium dubium)
1,0
Wiesen-Klee (Trifolium pratense)
Weiß-Klee (Trifolium repens)
3,0
1,0
Futterwicke (Vicia sativa)
Gesamt
(Angaben in Gewichtsprozent)
Empfohlene Ansaatstärke: mindestens 1 g/m², mindestens 10 kg/ha
15,0
100,0