Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei schriftlichen Prüfungen Richtlinien des Instituts für Rechtswissenschaften (Gültig ab 1. März 2016) 1. Im Arbeitsbereich dürfen sich nur Schreibutensilien, Taschenrechner, Gesetzesausgaben, Studienausweise und eine Trinkflasche befinden. 2. Es sind nur Gesetzesausgaben eines Verlages erlaubt (keine RIS‐Ausdrucke!). 3. Gesetzesausgaben dürfen lediglich Paragraphenverweise und Markierungen (Leuchtstift, Unter‐ streichungen) enthalten. Haftnotizen (Post‐its) mit Gesetzesbezeichnungen und Paragraphennummern sind ebenfalls erlaubt. Darüber hinausgehende Vermerke sind unzulässig. 4. Das gemeinsame Verwenden von Gesetzesausgaben durch mehrere Studierende ist nicht erlaubt. 5. Mobiltelefone, Tablets und ähnliche Geräte gelten per se als unerlaubte Hilfsmittel. 6. Das vorübergehende Verlassen des Hörsaals während der Prüfung ist grundsätzlich unzulässig. 7. Die Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels führt zur negativen Beurteilung der Prüfung.
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